Befreiung Versicherungspflicht Student

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Milli
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Befreiung Versicherungspflicht Student

Beitrag von Milli » 04.08.2015, 09:46

Hallo,

ich stehe vor folgendem Problem:
Ich habe im letzten Jahr ein Studium begonnen und war bei der Einschreibung bereits über 30. Für eine Verlängerung der Krankenversicherungspflicht als Student besteht kein Anlass, da ich mein Abitur ganz regulär gemacht habe.
Zum Zeitpunkt der Einschreibung war ich bereits als Selbständige in der PKV und bin es auch aktuell noch (zur Zeit bin ich auch noch selbständig). Die Uni forderte von mir bei der Einschreibung eine Befreiung von der KvdS, obwohl ich sie darauf hingewiesen habe, dass für mich auf Grund meines Alters gar keine Versicherungspflicht mehr besteht. Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse war ähnlich irritiert, da sich die Uni allerdings weigerte, mich ohne Befreiung zu immatrikulieren, hat sie mir schließlich, nachdem sie zunächst selbst bei der Uni angerufen hat, die Befreiung ausgestellt. Mir blieb damals auch keine andere Möglichkeit, als die Befreiung zu beantragen, da ich durch die bestehende Selbstständigkeit nicht in die GKV hätte wechseln können, mein Studium aber beginnen wollte.
Aktuell ist es nun aber so, dass ich diese Selbständigkeit in Kürze aufgeben muss und somit auch kein Einkommen mehr habe, von dem ich die PKV zahlen könnte. Ich habe zwischenzeitlich geheiratet, aber von nur einem Einkommen weiterhin die Beiträge zu zahlen ist auch nicht machbar. Eine günstigere PKV für Studenten gibt es für mich (über 34) auch nicht mehr.
Würde ich nicht studieren wäre die Sache klar: ich könnte zu meinem Mann (GKV) in die Familienversicherung. Nun existiert aber ja diese Befreiung. Ist diese trotzdem gültig? Das SGB besagt ja eigentlich, dass eine Befreiung möglich ist, wenn eine Versicherungspflicht eintritt. Es bestand aber ja nie eine Versicherungspflicht. Muss ich nun tatsächlich mein Studium aufgeben, nur weil man mir diese Befreiung damals aufgezwungen hat? Oder gibt es eine Möglichkeit trotzdem mit in die Familienversicherung zu kommen?
Ich entschuldige mich für den langen Text und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Kleiner Nachtrag: Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, ich würde "Rosinenpickerei" betreiben. Ich war bis vor vier Jahren durchgehend in der GKV und auch immer zufrieden. Habe mir aber dann (leider) von einem findigen Versicherungsvertreter die PKV aufschwatzen lassen. Es zwar auch schnell bereut, denn den Service der GKV (Versichertenkarte abgeben und fertig) weiß man dann ganz schnell zu schätzen, aber konnte eben nicht mehr wechseln.
Zuletzt geändert von Milli am 04.08.2015, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.08.2015, 12:15

Hallo,
Es gilt, dass eine Befreiung nicht erteilt werden kann wenn es keinen Befreiungsgrund gibt, was bei dir der Fall war.
Hast du denn auch einen richtigen Befreiungsbescheid bekommen oder vielleicht nur eine Bestätigung, dass keine Versicherungspflicht als Student
bestand ?.
Gruss
Czauderna

Milli
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Beitrag von Milli » 04.08.2015, 12:23

Ja, mir wurde tatsächlich ein Befreiungsbescheid ausgestellt. Nachdem ich nun in der letzten Zeit ein wenig recherchiert habe, habe ich auch gesehen, dass es diese Bescheinigungen gibt, in denen nur bestätigt wird, dass keine Versicherungspflicht besteht. Davon war aber damals seitens der Uni nicht die Rede. Die bestanden auf die Befreiung.

Bully
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Beitrag von Bully » 04.08.2015, 12:49

Milli hat geschrieben:Ja, mir wurde tatsächlich ein Befreiungsbescheid ausgestellt. Nachdem ich nun in der letzten Zeit ein wenig recherchiert habe, habe ich auch gesehen, dass es diese Bescheinigungen gibt, in denen nur bestätigt wird, dass keine Versicherungspflicht besteht. Davon war aber damals seitens der Uni nicht die Rede. Die bestanden auf die Befreiung.
Hallo Milli,

hast Du das schriftlich, das die Befreiung von der Uni gefordert wurde ???

Gruß Bully

Milli
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Beitrag von Milli » 04.08.2015, 13:03

Nein, leider nicht. Ich bin damals zur Einschreibung hingegangen und hatte keine Bescheinigung einer Versicherung dabei, da ich ja davon ausging, es wäre in meinem Fall unnötig. Man hat mir dann vor Ort mübdlich mitgeteilt, dass man mich ohne Befreiung nicht immatrikulieren könnte.
Ich habe dann im Nachhinein zwar auch nochmal nachgefragt, weil die Sachbearbeiterin der Krankenkasse ja auch direkt meinte, dass das mit der Befreiung keinen Sinn macht. Da ich auf Grund der Einschreibungsfrist aber unter Zeitdruck stand, lief das alles telefonisch ab.

Milli
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Beitrag von Milli » 04.08.2015, 13:59

Wenn es aber so ist, dass gar keine Befreiung vorgenommen werden kann, wenn keine Versicherungspflicht eintritt (was ja auch eigentlich logisch wäre), dann würde sich der Befreiungsbescheid doch schon selbst "widersprechen", oder?! Er ist ja datiert und damit eindeutig ersichtlich, dass ich zu diesem Zeitpunkt schon weit über 30 war. Es besteht, wie gesagt, auch definitiv kein Tatbestand, der eine Verlängerung der Versicherungspflicht begründen könnte.
Könnte das ausreichend sein? Oder gilt da in der Praxis eher der Grundsatz: Befreiung erteilt - Pech gehabt?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.08.2015, 14:18

Hallo,
nein, meines Erachtens ist diese "Befreiung" null und nichtig. Man kann nicht von einer Versicherungspflicht befreit werden wenn man nicht versicherungspflichtig ist, das ist genau so, dass du z. B. nicht von der Grundsteuer befreit werden kannst wenn du über keinen Grundbesitz verfügst. Es muss erst der "Tatbestand" eintreten bzw. eingetreten sein um einen solchen Antrag auf Befreiung zu stellen. Da fällt mir noch ein Beispiel ein, zwar schon älter aber trotzdem passend - wer nicht wehrdiensttauglich war (Musterungsbescheid), der musste nicht einen Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst stellen.
Mein Fazit - die Kasse hat einen rechtswidrige Befreiung ausgesprochen.
Gruss
Czauderna

Bully
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Beitrag von Bully » 04.08.2015, 14:29

Milli hat geschrieben:Wenn es aber so ist, dass gar keine Befreiung vorgenommen werden kann, wenn keine Versicherungspflicht eintritt (was ja auch eigentlich logisch wäre), dann würde sich der Befreiungsbescheid doch schon selbst "widersprechen", oder?! Er ist ja datiert und damit eindeutig ersichtlich, dass ich zu diesem Zeitpunkt schon weit über 30 war. Es besteht, wie gesagt, auch definitiv kein Tatbestand, der eine Verlängerung der Versicherungspflicht begründen könnte.
Könnte das ausreichend sein? Oder gilt da in der Praxis eher der Grundsatz: Befreiung erteilt - Pech gehabt?
Hallo Milli,

schau mal,
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,

Gruß Bully

Milli
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Beitrag von Milli » 05.08.2015, 07:29

Hallo,

das hört sich ja so an, als hätte ich ganz gute Chancen.
Ganz lieben Dank.

Viele Grüße
Milli

heinrich
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Beitrag von heinrich » 10.08.2015, 21:42

wer keine Bank überfällt, muss nicht in den Knast


wer NICHT versicherungspflichtig ist (über 30. Jahre bei Begin des Studiums)
muss sich NICHT befreien lassen.

Denn dann ist man NICHT vers-pflichtig.

Nur wer dem Grunde nach vers-pflichtig ist, kann sich befreien lassen.


Wenn die KK Dir damals eine Befreiung ausgestellt hat (evt. weil Du sie gedrängt hast, weil die Uni Dich gedrängt hat, was schon völlig sinnlos war, evt. hatte die Tante auf dem Studentenbüro dort keine Ahnung und die KK wollte Dir helfen, weil Du rumgejammert hast)
dann war dies FALSCH.

Grund : Du warst ja NICHT vers-pflichtig.

Evt. hat die KK nun in ihrem Computer eine EDV-Speicherung , die bedeutet : du bist befreit

Dann musst Du denen erst mal klarmachen, dass es so ist, wie ich und die anderen hier beschrieben haben.

Tipp: bei der KK erst mal an die F A C H leute für KVdS (Krankenversicherung der Studenten) wenden, dass diese eine möglichen EDV-Speicherung (befreit) löschen.

Danach: Familienversicherung beantragen

Nicht umgekehrt (so meine Erfahrung, da die FAMI-Kollegen keine Ahnung vom Befreiungsrecht bei Studenten haben.


Es wird klappen (könnte allerdings ein bischen dauern, bis man Dich versteht. Evt. brauchst Du bei der KK auch jemand der über den Tellerrand rausschauen kann.

Letztlich wird aber aber klappen

pfreitag76
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Beitrag von pfreitag76 » 15.10.2015, 12:11

Sehr Interessant und danke für die Infos

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 16.10.2015, 09:03

Vielleicht noch zur Ergänzung:

Die Uni's brauchen immer eine Bescheinigung von der gesetzlichen KV. Wenn der Student jedoch nicht in der GKV versichert ist, muss diese dem Studenten für die Einschreibung halt bescheinigen, dass dieser
- nicht kv-pflichtig ist (z.B. wie bei Milli; wenn über 30),
- kv-frei ist (z.B. bei Beamten), oder
- halt eben von der kv-Pflicht befreit ist.

Diese Bescheinigung zur Einschreibung an der Uni beinhaltet alle 3 Möglichkeiten. Und diese hat wohl das Sekretariat der Uni gemeint.

Gruß
Sportsfreund

Stefan Erl
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Beitrag von Stefan Erl » 22.08.2016, 10:34

Ich würde mich an einen Anwalt vom Verbraucherschutz wenden. Erfahrungsgemäß ist die ohnehin sehr niedrige Gebühr da gut investiert.

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