Beihilfe + Privat - Gewerbeanmeldung + Nebenjob

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
kohli52
Beiträge: 2
Registriert: 08.01.2014, 16:22

Beihilfe + Privat - Gewerbeanmeldung + Nebenjob

Beitrag von kohli52 » 08.01.2014, 16:51

Hallo und guten Tag,

ich bin ganz neu hier und habe mal eine für mich etwas kompliziert ausschauende Fragestellung.

Ich bin im Moment bei meinem verbeamteten Vater familienversichert 80% Beihilfe und 20% privat. Dieses Jahr steht mein 24. Geburtstag vor der Tür und ich werde noch meinen Bachelor fertigstellen und den Masterstudiengang beginnen. Nebenbei übe ich einen 400,- Job aus, den ich auch voll ausschöpfe.
Da ich technikinteressiert bin und in den Semesterferien noch etwas Freiraum habe, möchte ich gerne ein Gewerbe anmelden, um bereits vorhandene Technik zu vermieten. Grob geschätzt, würde das etwa ein Umsatz von 1000€ im Jahr bedeuten, sprich ~80€/Monat. Natürlich auch mehr oder weniger möglich. Schwer zu sagen, welche Wochenstunden ich ableisten würde? Im Semester würde ich nichts vermieten, ausschließlich in den Ferien..

Bei meiner PKV nachgefragt, erklärte man mir, dass ein Minijob (400€) im Ermessensspielraum sei. Den habe ich, wie oben beschrieben, bereits.

Welche Möglichkeiten bieten sich mir?
Ist nur die Beihilfe ausschlaggebend (ehemals Einkommen an das Kindergeld gebunden)?
Ist ein Wechsel in eine studentische PKV möglich?
Kann ich ggfs sogar weiter familienversichert bleiben?
Sind die Erträge der KV zu melden oder bezieht die KV die Erträge eigenständig über das Finanzamt?
Welche Kosten kommen auf mich zu?

Vielen Dank für die Mithilfe!
Zuletzt geändert von kohli52 am 08.01.2014, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 08.01.2014, 19:40

Gut, mir verschließt sich auch weiterhin die Frage, die Sie haben.

Aber soweit ich das jetzt einmal verstehe:

Sie sind nicht "familienversichert"!!

Sie sind mit einer 20% Absicherung in einer PKV und bei Ihrem Vater in der Beihilfe berücksichtigungsfähig.

Die Berücksichtigungsfähigkeit endet, wenn Sie Ihrer Ausbildung beenden, spätestens mit 25 ggf. plus Wehr-/Zivildienst!

Was ist dann?? Wollen Sie mit 80 Euro monatlichem Umsatz (Achtung Umsatz, nicht Einkommen, oder irgendetwas an Ihren Aussagen ist falsch) selbststädnig sein und bleiben? Und nebenbei einen 400 Euro Job machen?

Wohl kaum, oder?

Was ist Ihre konkrete Frage?

kohli52
Beiträge: 2
Registriert: 08.01.2014, 16:22

Beitrag von kohli52 » 08.01.2014, 19:47

Wie oben bereits erwähnt, bin ich Student und werde auch weiterhin studieren. Daraus folgt, dass sowohl Gewerbe als auch Nebenjob in naher Zukunft nicht zur Haupttätigkeit werden.

Für mich stellt sich die Frage, ob ich meine Versicherungsart beibehalten kann, sofern ich ein Gewerbe anmelden würde, mit den ebenfalls oben genannten Rahmendaten?
Oder ob ich die Versicherungsart wechseln müsste, da ein Gewerbe nebst Minijob zu kombinieren wäre?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 08.01.2014, 20:47

Du bist von der Pflicht zur Versicherung als Student in der GKV befreit. Daran ändert sich nichts.

Du bleibst vorerst mit 20% bei der PKV versichert.

Die Berücksichtigungsfähigkeit, also 80% der Behandlungskosten trägt der Dienstherr Deines Vaters, endet mit 25, plus Wehr- und Zivildienst und bei der Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen. Hier ist die Beihilfestelle Deines Vaters der richtige Ansprechpartner.

Wenn und sobald die Berücksichtigungsfähigkeit endet musst Du den 20% Tarif in einen 100% Tarif bei der PKV umwandeln!

Antworten