Beitragsberechnung bei einem Wieder-Studenten

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Ruebezahl
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Beitragsberechnung bei einem Wieder-Studenten

Beitrag von Ruebezahl » 20.02.2017, 22:19

Hallo,

Ich benötige bitte Auskünfte bzgl. des Themas Beitragsberechnung bei Studenten.

Zu meiner Situation: 28 Jahre alt, Student im 6 Fachsemester eines Masterstudiengangs, Bachelor hatte 8 Semester gedauert. Zwischen BA und MA habe ich ein Jahr lang Vollzeit gearbeitet, um die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter zu erlangen, und bin jetzt an der Master-Thesis dran. Ich gehe einer Beschäftigung von 12 Std. die Woche nach, und verdiene damit maximal 734,- im Monat, wobei ich nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt werde, das monatliche Einkommem schwankt also etwas. Sonst keine Einkünfte.

Problem: Jetzt kam, als Reaktion auf eine Einkommensoffenlegung eine Neuberechnung meiner monatlichen Beiträge, ich soll ca. 180,- im Monat für die Versicherung berappen. Allerdings bin ich doch noch (oder, nach dem Anerkennungspraktikum, wieder-) eingeschriebener Student unter 30 und unter dem 14. Fachsemester. Weshalb hat sich mein Beitrag jetzt plötzlich mehr als verdoppelt? Studienbescheinigungen und Einkommensnachweis hatte die KK erhalten.

1. Frage: Welche berechtigten Gründe hat die KK, einen solchen Beitrag zu fordern und welche Möglichkeiten habe ich im nächsten Gespräch, um dieses Thema konstruktiv anzusprechen und in meinem Sinne zu argumentieren? Bei Betrachtung meiner finanziellen Situation wird in meinen Augen objektiv klar, dass ich nicht befähigt bin, 180 ,- an monatlichen Beiträgen zu berappen, wenn Fixkosten für Miete, Leben und Tilgungsraten für den Studienkredit abgehen. Ich vermute, dass mit meinen Status als Student etwas im argen liegt, kann aber nur spekulieren ob es sich um diese 14 Fachsemester-Grenze handelt, die eventuell misinterpretiert wurde.

Wäre sehr nett, wenn mir jemand mit Fachwissen Auskunft erteilen könnte.

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 20.02.2017, 23:52

Was steht denn in dem Beitragsbescheid drin als Begründung dafür, dass du nun freiwilliges Mitglied bist? - Das bist du, sonst kämst du nicht auf 180 Euro im Monat (einkommensunabhängiger Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte).

Sofern die Einstufung als freiwillig Versichert korrekt ist, kannst du gar nichts machen. Dein Ansatz muss es sein, diese Einstufung zu hinterfragen bzw. nachzuweisen, dass du als Student weiterhin versicherungspflichtig bist.

Deshalb noch mal - der Wortlaut des Bescheides wäre interessant.

Ruebezahl
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Beitrag von Ruebezahl » 21.02.2017, 00:21

Hey,

danke für die schnelle Antwort!

Ich habe nur das Schreiben von der Techniker mit Überschrift "Ihre Beiträge ab dem" etc. Dort bin ich direkt unterm Briefkopf als freiwillig versichert aufgeführt. Aber ich finde darunter nirgendwo eine Begründung, es folgt die Berechnung der neuen Beiträge.

Wie sähe so ein Nachweis aus, also, dass ich als Student weiterhin versicherungspflichtig bin? Bzw., reicht es nicht, einfach noch Student zu sein, ich bin ja noch bis Mitte des Jahres immatrikuliert? Und diesen Nachweis haben die schon.

/e.: Ursprünglich hatte ich ne umfangreichere Frage vorbereitet, habe Sie dann aber, weil es dann eigentlich nur am Rande um das Thema dieses Forums ginge, gekürzt. Ich habe Beiträge nicht bezahlt bis hin zum Vollstreckungsverfahren, und diesen Bescheid erhielt ich nachdem ich mit einer Sachbearbeiterin telefoniert habe und daraufhin die geforderten Unterlagen einsendete. Vielleicht ist diese Info ja doch notwendig. Ich frage hier, damit ich beim nächsten Gespräch nicht ganz so schlecht informiert da stehe wie zuletzt.

urson
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Beitrag von urson » 21.02.2017, 17:50

Ruebezahl hat geschrieben:Ich habe Beiträge nicht bezahlt bis hin zum Vollstreckungsverfahren, und diesen Bescheid erhielt ich nachdem ich mit einer Sachbearbeiterin telefoniert habe und daraufhin die geforderten Unterlagen einsendete.
dann wäre es gut zu wissen, in welchen Zeiten genau du Student warst/wieder bist und wann genau du reiner Arbeitnehmer warst.

warst du für die Vollzeitarbeit exmatrikuliert?

liegen der Kasse alle Immatrikulationsbescheinigungen der Vergangenheit und Jetzt vor?

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 21.02.2017, 18:44

Hast du zwischendurch mal etwas anderes studiert? Du bist versicherungspflichtig als Student bis zum 14. Fachsemester, wobei es sein kann, dass etwaige Studiengänge aus der Vergangenheit mit angerechnet wurden (ob das korrekt ist, sei mal dahingestellt).

Ruebezahl
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Beitrag von Ruebezahl » 21.02.2017, 19:18

urson hat geschrieben:
Ruebezahl hat geschrieben:Ich habe Beiträge nicht bezahlt bis hin zum Vollstreckungsverfahren, und diesen Bescheid erhielt ich nachdem ich mit einer Sachbearbeiterin telefoniert habe und daraufhin die geforderten Unterlagen einsendete.
dann wäre es gut zu wissen, in welchen Zeiten genau du Student warst/wieder bist und wann genau du reiner Arbeitnehmer warst.

warst du für die Vollzeitarbeit exmatrikuliert?

liegen der Kasse alle Immatrikulationsbescheinigungen der Vergangenheit und Jetzt vor?
Ich war genau ein Jahr lang Arbeitnehmer im Rahmen des Anerkennungsjahres, man wird dabei von der Hochschule betreut, ist aber 12 Monate lang exmatrikuliert. Mit Ende dieses Praktikums habe ich den Master begonnen und mich wieder immatrikuliert, das war vor 2,5 Jahren. Zwischen Bachelor, Anerkennungsjahr und Master habe ich nichts anderes mehr studiert.

Dann sollte also die Zählung der Fachsemester wieder bei 1 beginnen, da es ein neuer Studiengang war. So habe ich es zumindest bisher im Netz finden können, stimmt das soweit? Es muss ja eigentlich eindeutig geregelt sein, ob jetzt alle Studiengänge zusammenzählen (dann wär ich drüber) oder eben, entlang der Formulierung FACHsemester, nur die des jeweiligen aktiven Studiengangs. Der Kasse liegen alle Studienbescheinigungen seit Beginn des Masters vor.

Dank euch für die Antworten. Ich bin wirklich aussergewöhnlich schlecht informiert, und jetzt hats mich in den Hintern gebissen. Wird mir ne Lehre sein.

/e.: Urks, gerade beim Surfen auf das hier http://www.forum-krankenversicherung.de ... php?t=4398 gestossen. Wenn das so korrekt ist, siehts echt mies aus, dann zählen BA und MA-Semester zusammen, da beides Soziale Arbeit ist. Unfassbar wahllose Grenzziehung. Krankenkassenlobby müsste man sein :( Denke, damit hat sich das erledigt, es sei denn ihr habt noch was Gegenteiliges beizutragen.

Vampirella
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Beitrag von Vampirella » 23.02.2017, 08:08

Es ist korrekt, dass Fachsemester von Bachelor- und Masterstudium zusammen gerechnet werde, wenn es sich um dasselbe Gebiet handelt...steht auch so im Gesetz....wenn also keine Verlängerungstatbestände vorliegen, is es richtig, dass die Krankenversicherung der Studenten endet....allerdings besteht danach noch für ein Semester die Möglichkeit der Absolventeneinstufung, die is zwar auch teurer als der Studentenbeitrag, aber trotzdem günstiger als der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung....am besten mal bei der TK anrufen und danach fragen! :)

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