E 104

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Hucky
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Beitrag von Hucky » 18.05.2010, 18:56

Hallo,

alles klar. Klang so als ob du ein Problem mit der AOK hast.

VG
Hucky

goro_74
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formular E 104

Beitrag von goro_74 » 23.06.2010, 10:26

Hallo empi2,
ich habe das selbe problem,nur dass ich inde letzten 10 jahren private krnkenversichert war.kanns du mir bitte sagen wo ich den formular E 104 ausdrucken kann?musst auf deutsch sein?bei wem muss ich es vorlegen,hier in Bulgarien oder in Deutschland?waas ist eigentlich wenn du auch Deutsche stattsangehörigeit besitz?
vielen dank

frank.duplow
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Beitrag von frank.duplow » 01.04.2014, 22:03

Hallo zusammen,

das Thema scheint schon lange geschlossen zu sein, kann mir aber jemand sagen: ob man die Beitrage fuer Perioden, die laenger als 3 Jahren zurueckliegen, erstaten lassen kann? Oder existiert da so ein art Verjahrung ?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 02.04.2014, 07:32

Guten morgen, dazu müßte man aber mehr wissen. Was liegt vor eine Soppelversicherung, also in Deutschland un dem EU Ausland?

Viele Grüße

Jochen

frank.duplow
Beiträge: 2
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Beitrag von frank.duplow » 02.04.2014, 10:37

Hallo Jochen,


Vielen Dank für deine Antwort erstmal! Ja es liegt eine Doppelversicherung vor - in der Periode 01.2007-12.2011. In der Zeit war ich als Student in beiden Länder (Bulgarien - in EU seit 2007 und Deutschland) krankenversichert. Damals war mir aber nicht klar das man nur in dem einem Land versichert sein soll :).

Viele Grüße,
Frank

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 02.04.2014, 14:37

Guten Tag

grundsätzlich käme jetzt bei dir § 26 sGB IV zum tragen, grundsätzlich.

http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/26.html

Das heißt das
(2) Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beanstandung.
http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/27.html

Meines Erachtens müßten dir denndie Beiträge 2010 und 2011 erstatet werden, sofern denn tatsächlich eine Doppelversicherung bestanden habe sollte und dies nachgewisen werden kann. Meiner Ansciht nach. Aber vileicht gibt es hier jemanden der dir einen besseren Rat geben kann.

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