"Echtes" Wechselrecht bei Ende der KVdS ?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
Loipenschnitzer
Beiträge: 3
Registriert: 31.05.2011, 14:35

"Echtes" Wechselrecht bei Ende der KVdS ?

Beitrag von Loipenschnitzer » 31.05.2011, 14:56

Hallo miteinander,

für mich stellt sich folgende Frage:

Wenn die KVdS endet (weil das Semester endet in dem man 30 wird oder das 14. Fachsemester überschritten wird), besteht dann generell ein Wechselrecht zwischen den gesetzlichen Krankenkassen? Oder muss zusätzlich auch die 18-Monate-Bindungsfrist beachtet werden?


Beispiel zur Verdeutlichung:

Januar 2011: Wechsel von der BKK-Alpha in die BKK-Beta erfolgt
Mai 2011: KVdS endet; Wechsel in die BKK-Gamma möglich ?


Irgendwo albern, ich weiß; aber die BKK, der ich Anfang des Jahres beigetreten bin, hat keinerlei Zusatzprogramme. Jetzt im Sommersemester endet meine KVdS, ich habe aber noch einige Semester vor mir; ich würde ganz gerne schon im Herbst in eine andere BKK wechseln und nicht erst noch ein weiteres Jahr warten bis die 18 Monate Bindung rum sind.

Viele Grüße von Sascha! :)

ratte1
Beiträge: 894
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Re: "Echtes" Wechselrecht bei Ende der KVdS ?

Beitrag von ratte1 » 31.05.2011, 18:58

Loipenschnitzer hat geschrieben: Wenn die KVdS endet (weil das Semester endet in dem man 30 wird oder das 14. Fachsemester überschritten wird), besteht dann generell ein Wechselrecht zwischen den gesetzlichen Krankenkassen?
Nein, der Wechsel von einer Pflicht- in eine freiwillige Mitgliedschaft löst keinen Anspruch auf Wechsel in eine andere gesetzliche KK aus. Allerdings könnte dann statt einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen KK eine KV bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden.
Loipenschnitzer hat geschrieben: Oder muss zusätzlich auch die 18-Monate-Bindungsfrist beachtet werden?
ja.

MfG
ratte1

Locke
Beiträge: 1
Registriert: 27.09.2011, 01:08

Beitrag von Locke » 24.10.2011, 00:54

Ärgerlich aber wohl wahr :o

Loipenschnitzer
Beiträge: 3
Registriert: 31.05.2011, 14:35

Bestätigung erhalten

Beitrag von Loipenschnitzer » 26.11.2011, 23:15

Was ratte1 erklärt hat hat inzwischen auch der zuständige Sachbearbeiter bestätigt. Wenn die studentische KV endet und man sich freiwillig neu gesetzlich krankenversichern will, muss man das also wohl oder übel bei der bisherigen KK machen. :roll:

amerin

Beitrag von amerin » 29.01.2012, 15:51

Wie sieht es aus, bei Übergang von KVdR in KVdS? Zieht dort auch die Mindestbindefrist von 18. Mon. oder kann zu Beginn der KVdS die KK frei gewählt werden...

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 29.01.2012, 17:27

Nein, nur Stautswechsel, sofern die 18 Monate nicht gegeben sind, bleibt die MG erhalten.

Antworten