Familienversichert als Student mit über 450€

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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lmasterk
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Familienversichert als Student mit über 450€

Beitrag von lmasterk » 30.08.2017, 14:07

Hallo,
ich bin 19 Jahre alt und hab mir für das Wintersemester 2017 bei der Uni eingetragen, welches im Oktober beginnt.

Nun habe ich am 21.08. ein Arbeitsverhältnis auf Teilzeit bei Netto aufgenommen mit einer Arbeitszeit von 19,5 Stunden pro Woche. (Verdienst ca 800€)
Das Arbeitsverhältnis geht bis Februar.

Das Problem ist nun, dass ich vor ein par Tagen von der Personalabteilung angerufen wurde und mir gesagt wurde, dass ich mich selbst versichern muss und nicht mehr bei meinem Vater mitversichert sein darf (Mein Vater ist Privatversichert). Allerdings finde ich das merkwürdig, da viele meiner Freunde auch mehr als 450€ verdienen und weiterhin Familienversichert sind.

Des Weiteren wurde mir gesagt, dass ich mich nicht studentisch Krankenversichern kann, warum auch immer und mir für diesen Monat bereits der ganz normale Beitrag für Arbeitnehmer abgezogen wird. Ich musste nämlich kurzfristig eine Krankenkasse nennen, bei der ich mich versichern will und dieser wurden die Beiträge überwiesen. Allerdings habe ich dort noch keine Mitgliedschaft abgeschlossen, da mir jeder etwas anderes erzählt wie ich mich nun versichern muss.

Aufjedenfall wäre es so wie ich jetzt versichert bin, schwachsinnig so viel zu arbeiten, da ich nach all den Abzügen 20€ mehr rausbekomme als wenn ich nur einen Minijob mache.

Meine Frage: Stimmt das alles, muss ich mich selbst versichern und darf auch nicht in die studentische Krankenversicherung oder hat die Frau von der Personalabteilung da irgendwas vermasselt?

Ich freue mich auf eine Antwort (:

Mit freundlichen Grüßen,
Leon

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.08.2017, 17:50

Hallo,
wenn man ein Studium aufnimmt wird man grundsätzlich krankenversicherungspflichtig als Student und muss sich in der GKV pflegeversichern. wenn man sich allerdings von der Pflichtversicherung befreien lässt, dann kann man weiter in der (bisherigen)PKV verbleiben.
Du hast dich wahrscheinlich zu Beginn deines Studiums von der Krankenversicherungspflichtig als Student befreien lassen, von daher ist eine Versicherung in der GKV als Student nicht möglich.
Die andere Frage ist nun - bist du in deiner Tätigkeit nun als Arbeitnehmer anzusehen und von daher krankenversicherungspflichtig ?.
Offenbar sieht das dein Arbeitgeber so - deshalb solltest du dir eine GKV-Kasse suchen, deinem Arbeitgeber den Namen sagen und dieser wird dich dort als ganz normalen Arbeitgeber anmelden. Die Frau von der Personalabteilung hat, so wsie geschildert, nix vermasselt.
Gruss
Czauderna

lmasterk
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Beitrag von lmasterk » 30.08.2017, 22:03

vielen Dank für die Antwort.

Allerdings kommt mir das ganze ziemlich komisch vor,
denn ich bin der einzige in meinem Freundeskreis der dieses Problem hat.
Meine Freundin ist zwar kein Student, aber sie arbeitet 40 Stunden die Woche und ist noch bei ihrer Mutter familienversichert.
Einer ist Student, arbeitet 20 Stunden die Woche und verdient 850€ im Monat, und ist privat bei seiner Mutter mitversichert.

Ich verstehe nur nicht, wieso das bei mir anders ist, denn so wie es im Moment ist lohnt es sich einfach nicht mehr zu arbeiten als 450 Basis, da ich kaum mehr Geld bekomme durch all die Abzüge.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 30.08.2017, 22:18

Deine Freundin arbeitet schwarz.

Dein Freund ist selbst privat versichert und Mutti zahlt den Beitrag

Nicht Äpfel und Birnen vergleichen

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 30.08.2017, 22:46

Hallo Leon,

es gibt im Beitrags- und Versicherungsrecht sehr viele verschiedene Fallkonstellationen. Manchmal scheint ein Sachverhalt von der Schilderung her gleich zu sein, obwohl es sich um eine komplett andere Konstellation handelt. Ich persönlich würde auf die Schilderung deiner Freunde nichts geben, weil du viel mehr Details und Fachwissen bräuchtest, um dies zu beurteilen.
Meine Freundin ist zwar kein Student, aber sie arbeitet 40 Stunden die Woche und ist noch bei ihrer Mutter familienversichert.
Mögliche Erklärung: Sie arbeitet im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV - 3 Monate am Stück ist das möglich trotz bestehender Familienversicnerung. Ob der Fall zutrifft, entscheidet immer der Arbeitgeber.
Einer ist Student, arbeitet 20 Stunden die Woche und verdient 850€ im Monat, und ist privat bei seiner Mutter mitversichert.
Er ist in seiner Beschäftigung krankenversicherungsfrei als Student, weil der Arbeitgeber ihn als Werkstudent meldet (Entscheidung trifft der Arbeitgeber). Dann ist es egal, wie viel er verdient. So lange er als Werkstudent gemeldet ist, entsteht keine Versicherungs- und Beitragspflicht. Ändert der Arbeitgeber die Meldung auf "Arbeitnehmer", ist Schluss mit der Mitversicherung in der PKV.

Und während ich das schreibe, lese ich nochmal deinen Beitrag. Das Problem ist eigentlich klar: Du beginnst am 21. August das Arbeitsverhältnis, aber erst am 1. Oktober das Studium. Damit beginnen deine Studentenprivilegien (Werkstudent) erst am 1. Oktober. Vermutlich kannst du ab dem Tag wieder über die Eltern versichert werden. Voraussetzung, der AG meldet es zu diesem Datum um.

Anne88
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Beitrag von Anne88 » 08.09.2017, 12:16

Also meine Schwester hatte ein ähnliches Problem:
Wir waren in der Schulzeit bei unserem Vater privat mitversichert. Als wir angefangen haben zu studieren gab es zwei Möglichkeiten: Privat versichert bleiben für das ganze Studium oder aus der privaten Versicherung raus und gesetzlich versichern lassen zum Studententarif. Da wir beide einen Festbetrag von unserem Vater bekommen haben und der Betrag von der Krankenkasse abging, haben wir uns beide für den Ausstieg entschieden, um Geld zu sparen. Seitdem sind wir eigenständig versichert, da wir auf den Anspruch der Familienversicherung bis 25 verzichtet haben. Daher hatten wir das Problem nie nicht mehr verdienen zu dürfen.
Wenn man bei einem Elternteil mitversichert ist, darf man einen gewissen Betrag nicht überschreiten. Durchschnittlich aufs Jahr gerechnet, wenn man kurzfristig angestellt ist, kann man den Betrag nämlich auch überziehen im Monat. Wenn du allerdings fest angestellt bist, musst du dich auch selber versichern, weil du zu viel verdienst im Monat. Manchmal fällt das der Krankenkasse erst zu spät auf wie bei einer Freundin meiner kleinen Schwester, die dann die monatlichen Beiträge nachzahlen musste. Auch mein Freund hat damals im Praktikum mit seinem Arbeitgeber ausgemacht nur 450€ statt 500€ zu verdienen, da er sonst weniger am Monatsende rausgehabt hätte, weil er nicht mehr Familienversichert sein durfte. Das gilt allerdings nicht bei Pflichtpraktika.
Ich hoffe, du konntest es mittlerweile klären.
Liebe Grüße

Anne88
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Beitrag von Anne88 » 08.09.2017, 12:24

D-S-E hat geschrieben:Hallo Leon,

Und während ich das schreibe, lese ich nochmal deinen Beitrag. Das Problem ist eigentlich klar: Du beginnst am 21. August das Arbeitsverhältnis, aber erst am 1. Oktober das Studium. Damit beginnen deine Studentenprivilegien (Werkstudent) erst am 1. Oktober. Vermutlich kannst du ab dem Tag wieder über die Eltern versichert werden. Voraussetzung, der AG meldet es zu diesem Datum um.
Habe ich jetzt auch erst nach dem Absenden nochmal gelesen. Werkstudenten haben nur Vorteile in den Abgaben zur Sozialversicherung, deswegen die 20h Regel pro Woche. Mit der Familienversicherung hat das nichts zu tun. Da gilt immer noch die Regel für geringfügig beschäftigte (450€)
hier auch nochmal zum nachlesen: https://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg

Anne88
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Beitrag von Anne88 » 08.09.2017, 12:28

Das Problem bei dir ist eigentlich nur, dass du dich damals beim Antritt des Studiums dafür entschieden hast privatpatient zu bleiben. Daher sind diene Beitragskosten natürlich höher, wenn du dich jetzt selber versichern musst, als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Da sind es so 95€ im Moment.
Liebe Grüße

Udn entschuldige für die nicht zusammenhängenden Nachrichten. Habe immer zu schnell auf Senden geklickt und dann ist mir noch etwas eingefallen.

Lillian87
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Beitrag von Lillian87 » 06.06.2018, 13:59

Anne88 hat geschrieben: Hier auch nochmal zum nachlesen: https://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg
Danke! Wollte gerade selber ein Thema aufmachen, aber das ist genau die Info, die ich gesucht habe. :)

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