Favoriten für studentische KV !!!

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Bist du zufrieden mit der DAK?

JA
3
60%
NEIN
2
40%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 5

Sammy
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Favoriten für studentische KV !!!

Beitrag von Sammy » 25.02.2011, 02:39

Guten Tag,

gibt es einen Favoriten für eine studentische KV?

Ich meine im Hinblick auf die gebotenen Leistungen etc...


Ich bin zurzeit bei der DAK versichert und bin unzufrieden, sodass ich gerne wechseln möchte... Die 18 Monate sind auch verstrichen... Könnt Ihr mir etwas empfehlen?

Des Weiteren eine Frage, ob die 18 Monate bei einem KK-Wechsel immer gelten oder ob ich bei Beendigung meines Studiums in den nächsten Monaten und bei Aufnahme einer Arbeit im Anschluss, die Möglichkeit habe, die KK evtl. wieder zu wechseln?

roemer70
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Re: Favoriten für studentische KV !!!

Beitrag von roemer70 » 25.02.2011, 23:33

Sammy hat geschrieben:Des Weiteren eine Frage, ob die 18 Monate bei einem KK-Wechsel immer gelten
Ja, solange Du kein Sonderkündigungsrecht wegen der Erhebung / Erhöhung eines Zusatzbeitrages bzw. der Senkung / Streichung einer eventuellen Prämie hast.
Sammy hat geschrieben:oder ob ich bei Beendigung meines Studiums in den nächsten Monaten und bei Aufnahme einer Arbeit im Anschluss, die Möglichkeit habe, die KK evtl. wieder zu wechseln?
Wie gesagt, erst nach den 18 Monaten oder mit Zusatzbeitrags-Sonderkündigung.

Sammy
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Beitrag von Sammy » 27.02.2011, 00:08

Also auch wenn ich bei Aufnahme einer Tätigkeit nach meinem Studium logischerweise nicht mehr studentisch krankenversichert bin, gelten die 18 Monate weiter?

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 27.02.2011, 02:53

Auch ein Statuswechsel entbindet nicht von den 18 Monaten.

Sammy
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Beitrag von Sammy » 27.02.2011, 13:24

Ok danke für die Antwort !!!

Und meine andere Frage:

"gibt es einen Favoriten für eine studentische KV?

Ich meine im Hinblick auf die gebotenen Leistungen etc..."

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.02.2011, 14:25

Deine ehefrau bekommt jetzt ALG II, also auch Leistungen nach § 19.20 SGB II :roll: ? Und du bist Student , studierst vor dich hin und grübelst wie du wechseln kannst :roll:

Sammy
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Beitrag von Sammy » 27.02.2011, 15:14

Hallo CiceroOWL,

ich kann Deine Ironie nicht ganz verstehen.

Hier mal zu den Fakten:
Nein, meine Frau bekommt nur den Regelsatz und hälftig KDU. Ich bin, wie gesagt, Student in der Endphase und bald (nach der Bachelor-Thesis) bekomme ich auch meinen Abschluss.

Und da ich davon ausgehe, im Anschluss auch eine dementsprechende Arbeit zu finden und hoffentlich auch das entsprechende Gehalt verdiene, wird meine Frau natürlich auch kein ALG II bekommen. Das ist vollkommen klar.

Ich mache mir halt jetzt schon Gedanken, wie wir uns am Besten versichern können. Zumal ich später in einem Angestelltenverhältnis wahrscheinlich andere Tarife, Konditionen, Leistungen und Erwartungen haben werde und mich auch zwischen mehreren Möglichkeiten und Variationen entscheiden kann. DESWEGEN habe ich nachgefragt, ob ein jetziger Wechsel und ein Wechsel nach Beendigung des Studiums möglich wäre. Nur wegen diesen Gründen.

Würde ich die KK jetzt schon wechseln wollen, könnte ich somit die folgenden 18 Monate nicht wechseln und evtl. nicht von einer anderen KK bzw. Tarif profitieren.

Nun kapiert was meine Intention ist bzw. war :-)?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.02.2011, 16:26

Aha udn du bezahlst denn also brav deinen Studentenbietrag weiter? wer da denn wohl hätte Vorrang versichert werden müssen, wahrscheinlich deine Frau, da die Krankenversicherung der Studenten nachranggi gegenüber der Familienversicherung wäre bei deiner Frau als Haushaltsvorstand ALG II, Fama Unterbrechung der mitgiedschaft neues Wahlrecht bei Ende Studium und neue KK suchen. :roll:

Sammy
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Beitrag von Sammy » 27.02.2011, 17:49

WOW schon wieder was Neues :shock: ...

Also heißt das, ich könnte die studentische Krankenversicherung ( Frau war/ist hierüber familienversichert) kündigen bzw. unterbrechen und ich lasse meine Frau gesetzlich pflichtversichern und könnte dann als Student und Ehemann über Sie familienversichert werden?

Verstehe ich das so richtig?

Und wenn ja, wo veranlasse ich die gesetzliche Pflichtversicherung für meine Ehefrau ab Leistungsbezug ( ist ja erst seit Mitte diesen Monats). Beim Jobcenter oder bei meiner jetzigen KK?

Im Bewilligungsbescheid sind keinerlei Hinweise gegeben, dass wir das Recht haben, diese obig genannte Variante anzunehmen.

Dort steht auf der zweiten Seite lediglich:

-(Frau) XXX,XXX ist in der Kranken- und Pflegeversicherung bei der XXX vom XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX familienversichert.

-(Herr) XXX,XXX ist in der Kranken- und Pflegeversicherung bei der XXX vom XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX pflichtversichert.

Also, dass Sie über mich versichert ist... Hörte sich für mich so an, dass das auch so beibehalten werden muss und deswegen habe ich mir auch gar keine anderen Gedanken gemacht.

Bitte, wie soll ich am Besten vorgehen?

Danke im Voraus !!!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.02.2011, 21:45

aha da sind wir schon einen Schritt weiter, ich würde mal mit deiner Krankenkasse reden ob du auch als ALG II Bezieher dort versichert bist und ob auch für dich Beiträge abgeführt werden, wenn nein könnte deine Frau sich pflichtversichern.

Sammy
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Beitrag von Sammy » 14.03.2011, 17:46

Hallo CiceroOWL,

also ich habe bei der KK nachgefragt und es wäre tatsächlich möglich, dass wir das umstellen könnten, wenn das Jobcenter das OK gibt.

Soll heißen, das Jobcenter muss meine Ehefrau rückwirkend ab Leistungsbezug pflichtversichern und ich könnte als Ehemann dadurch familienversichert werden.

Nur konnten die mir nicht sagen, ob das Jobcenter dies auch rückwirkend macht bzw. überhaupt machen muss.

Hättest du da bitte eine Rechtsgrundlage auf die ich mich dann berufen kann, falls die sich doch weigern. Die KK konnte mir nichts schriftlich geben :?

Außerdem gibt es eventuell noch ein weiteres Problem:

Ich werde demnächst ein Pflichtpraktikum absolvieren und auch wahrscheinlich mehr als 400,- Euro monatlich verdienen.
Normalerweise gilt ja die 400,-Euro-Grenze bei familienversicherten, aber wie sieht es bei einem vorgeschriebenen Pflichtpraktikum aus?

Gilt diese Grenze auch bei einem vorgeschriebenen Pflichtpraktikum oder gibt es da wirklich eine Sonderstellung bei einem Pflichtpraktikum?

Ich lese im Internet einiges...

Hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen...

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.03.2011, 21:06

§ 5 Abs, 1 Nr. 2a die Krankenkasse hat die Versicherungspflicht zu prüfen. Die Pflichtversicherung ist grundsätzlich vorrangig, sofern die Krankenversicherung fesstellt das diese vorrangig ist.

§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Die KvdS, Krankenversicherung der Studenten, ist nachrangig gegenüber der Familienversicherung.

Nett deine Kasse.

Sammy
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Beitrag von Sammy » 25.03.2011, 02:39

Hallo CiceroOWL,

vielen Dank für den Hinweis.

Könntest du mir bitte noch die Frage mit dem Pflichtpraktikum (Verdienst wahrscheinlich über 400 Euro monatlich) beantworten? Also ob ich dann auch noch über meine Ehefrau familienversichert sein kann oder ob ich dann wieder in die studentische KV muss?

Des Weiteren noch so nebenbei eine sehr wichtige Frage, ob das Alter eine Rolle spielt in unserem Falle. Also Ehemann (über 25 Jahre) über Ehefrau (ALG II-Empfängerin) familienversichert ???

Ich weiß, dass es die Grenze (25 Jahre) gibt, bei Studenten, die über ihre Eltern familienversichert sein wollen, aber gilt das in meinem speziellen Falle auch ???

Oder bin ich eine Ausnahme, weil ich über meine Ehefrau familienversichert sein will.

:? Ich bin hochgradig verwirrt. :?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.03.2011, 16:38

Sammy hat geschrieben:Hallo CiceroOWL,

vielen Dank für den Hinweis.

Könntest du mir bitte noch die Frage mit dem Pflichtpraktikum (Verdienst wahrscheinlich über 400 Euro monatlich) beantworten? Also ob ich dann auch noch über meine Ehefrau familienversichert sein kann oder ob ich dann wieder in die studentische KV muss?

Des Weiteren noch so nebenbei eine sehr wichtige Frage, ob das Alter eine Rolle spielt in unserem Falle. Also Ehemann (über 25 Jahre) über Ehefrau (ALG II-Empfängerin) familienversichert ???

Ich weiß, dass es die Grenze (25 Jahre) gibt, bei Studenten, die über ihre Eltern familienversichert sein wollen, aber gilt das in meinem speziellen Falle auch ???

Oder bin ich eine Ausnahme, weil ich über meine Ehefrau familienversichert sein will.

:? Ich bin hochgradig verwirrt. :?
Hallo,
die Familienversicherung von Ehegatten ist nicht vom Alter des Ehegatten abhängig. Anspruch besteht immer dann wenn der Ehegatte mtl. weniger als 365,00 € Einnahmen hat oder weniger als 400,00 € bei einer Beschäftigung.
Als Ergänzug sei auch nocheinmal darauf hingewiesen, dass die Vorschriften für die Familienversicherung, für die Krankenversicherung der Studenten und für die Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten für alle Kassen gleich sind.
Gruss
Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 25.03.2011, 18:56

Vollkommen korrekt

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