Fragen zur (mehrfachen) Verlängerung der KVdS

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Fuchur
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Fragen zur (mehrfachen) Verlängerung der KVdS

Beitrag von Fuchur » 18.05.2012, 10:57

Hallo,

zur studentischen Krankenversicherung habe ich folgende Fragen:

# Unter bestimmten Umständen ist es möglich die studentische Krankenversicherung auch über das 14. Fachsemester bzw. das 30. Lebensjahr hinaus zu verlängern.
Gibt es eine Höchstgrenze für den Gesamtzeitraum dieser Verlängerung bzw. die Anzahl der einzelnen Verlängerungen?

# Student X wird am 15.05. 30 Jahre alt.
Wann genau verliert er seinen Anspruch auf die studentische Krankenversicherung?
Die hierfür relevanten Stellen sind scheinbar (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) sowie vielleicht (§ 190 Abs. 9 SGB V).
Praktisch rechnen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVs) hier allerdings offensichtlich mit Semestern auch wenn mir unklar ist auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Zeitrechnung beruht. Verliert X demnach seinen Anspruch auf die studentische Krankenversicherung bereits mit Ablauf des Wintersemesters (31.03.) oder erst zum Ende des Sommersemesters (31.09.)? D.h. zählt als letztes studentisch versichertes Semester das BEVOR oder das IN DEM er 30 wird?

Für sachdienliche Antworten, Hinweise, Quellenangaben, etc. bin ich euch vielmals dankbar.

Viele Grüße

Fuchur

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.05.2012, 13:06

Hallo,

die studentische Pflichtversicherung endet bei einem laufenden Studium mit Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird - Studium an UNI, -
Semesterbeginn 01.04. - Geburtstag am 15.5. - Ende Versicherungspflicht am 30.09. (bei Fachhochschule grundsätzlich Semesterbeginn am 01.03., d.h. Ende der Versicherungspflicht am 31.08.)
Gesetzliche Grundlage : SGB V.
Gruss
Czauderna

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