Freiwillig einkommensabhängige Versicherung für BA-Studenten

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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®ené
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Freiwillig einkommensabhängige Versicherung für BA-Studenten

Beitrag von ®ené » 21.04.2011, 12:41

Hallo,

ich habe ein paar Fragen und dazu vorab folgender Sachverhalt.

Ich bin 33 Jahre (habe 1 Kind) und studiere seit 01.10.2010 an der staatlichen Studienakademie Sachsen (duales Studium) und bin seit diesem Zeitpunkt aufgrund eines Ausbildungsvertrages gesetzlich bei der KKH Allianz krankenversichert. Meine Ausbildungsvergütung beträgt 80,oo € (als Fahrkostenpauschale).

Vor dem 01.10.2010 genoss ich freie Heilfürsorge aufgrund einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Deshalb kenne ich mich mit den Gesetzmäßigkeiten u. Regularien der Krankenversicherungen jeglicher Art (noch) nicht so gut aus!

Meine Krankenkasse informierte mich vor 2 Wochen darüber, dass aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 01.10.2010 BA-Studenten keinen Anspruch mehr auf einen „Studententarif“ haben u. nicht mehr als Studenten oder Auszubildende versichert werden.

Für mich bestünde jetzt aber die Möglichkeit mich freiwillig einkommensabhängig bei der KKH zu versichern. Da ich mit meiner Ausbildungsvergütung von 80,oo € unter dem gesetzlichen Mindestbemessungswert von 851,67 € liege, würde hier ein mtl. Beitrag in Höhe von 151,51 € für mich gelten.

Bild

So unschön wie diese gesamte Geschichte schon ist, kommt jetzt noch hinzu, dass die KKH von mir die Beiträge seit 01.10.2010 rückwirkend erstattet haben möchte. Ich soll also eine freiwillige einkommensabhängige Krankenversicherung rückwirkend zum 01.10.2010 bei der KKH abschließen.

Ist das rechtens??? Mir wurde die Gesetzesänderung durch die KKH doch erst vor 2 Wochen angezeigt, da kann die KKH doch maximal verlangen, dass ich ab März 2011 mich freiwillig versichere!

Ich danke bereits im Voraus u. bin auf eure Meinungen gespannt!

Viele Grüße u. ein frohes Osterfest

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 21.04.2011, 13:23

Es ist leider wahr und in diesem Punkt muss man der KKH leider recht geben.

Der Gesetzgeber hat diese Änderung vorgenommen, somit ist diese von allen Arbeitgebern und Krankenkassen auch so durchzuführen.

BA Studenten waren bisher über den Arbeitgeber pflichtversichert. Die Arbeitgeber sind für die Prüfung und Mitteilung an die Krankenkassen zuständig.
Wenn deine Krankenkasse erst jetzt von deinem Arbeitgeber erfahren hat, dass du zu diesem Personenkreis gehörst, kann sie dir auch jetzt erst einen Bescheid schicken.

Auf deutsch heißt dass, du bist seit dem 01.10.2010 nicht mehr versichert und die Beiträge müssen nachgezahlt werden.

Bei unserer Krankenkasse wird bisher allerdings noch der Studententarif genommen (ab 01.04.11 76,41 Euro, vom 01.10.10-31.03.11 noch 65,53 Euro) bis eine endgültige Klärung durch den Gesetzgeber erfolgt ist.
Bisher gibt es noch kein Urteil, ob die BA Studenten nun den Studenbeitrag zahlen müssen oder den freiwilligen.
Fest steht in jedem Fall, das keine Pflichtversicherung mehr möglich ist!

Sollte natürlich entschieden werden, dass die BA Studenten als freiwillige Mitglieder zu behandeln sind, müssen natürlich unsere Mitglieder dann auch die Differenz nachzahlen und du würdest den zuviel gezahlten Beitrag von deiner Kasse zurückbekommen wenn entschieden wird, dass der Studentenbeitrag anzusetzen ist.

Da dei Einkommen so gering ist, solltest du von deiner Kasse prüfen lassen, ob nicht eine Familienversicherung möglich ist. Natürlich nur möglich wenn du verheiratet bist und unter 400 Euro Einkommen hast!

Von was lebst du denn? Bekommst du evt. noch ALG 2? Von 80 Euro kann man ja sicher nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten...

Wie warst du bisher angemeldet? Denn wenn du gar kein Einkommen hattest, von was hat dann dein Arbeitgeber die Beiträge abgeführt?

Wenn er welche abgeführt hat (von was auch immer) bekommst du diese auch zurückerstattet von deinem Arbeitgeber.

Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie einen BA Studenten hatte der kein Arbeitsentgelt erhalten hat. Meine "Fälle" lagen bisher immer zwischen 300 und 1200 Euro Entgelt.
Zuletzt geändert von nabo1979 am 21.04.2011, 13:41, insgesamt 5-mal geändert.

nabo1979
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Re: Freiwillig einkommensabhängige Versicherung für BA-Stude

Beitrag von nabo1979 » 21.04.2011, 13:29

®ené hat geschrieben:Da ich mit meiner Ausbildungsvergütung von 80,oo € unter dem gesetzlichen Mindestbemessungswert von 851,67 € liege, würde hier ein mtl. Beitrag in Höhe von 151,51 € für mich gelten.
Der momentane Mindestbeitrag liegt bei 143,51 Euro, in dem Beitrag der dir angegeben wurde ist noch der Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro enthalten, denn die KKH erhebt.
Die 8 Euro könntest du dir auf jeden Fall sparen, indem du dir eine Kasse ohne Zusatzbeitrag suchst.
Wechsel ist natürlich erst möglich nach 18 Monaten Bindung an deine bisherige Kasse.

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®ené
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Beitrag von ®ené » 21.04.2011, 14:14

Ich lebe von meinen Ersparnissen und in der Zeit vor dem BA-Studium war ich im öffentlichen Dienst beschäftigt u. dort hatte ich freie Heilfürsorge. Ich bin erstmals seit dem 01.10.2010 (Beginn des BA-Studiums) „zivil“ krankenversichert u. seit diesem Datum führte mein Praxispartner (Arbeitgeber) die Beiträge ab.

Das merkwürdige für mich ist, dass ich im September 2010 sehr oft mit der KKH telefoniert u. mich erkundigt habe wie ich mich versichern kann. In diesen Telefonaten wurde die oben beschriebene Problematik nicht einmal seitens der KKH erwähnt, sondern erstmals vor 2 Wochen. Ich habe damals oft genug deutlich gemacht, dass ich an der staatlichen BA Sachsen studieren werde u. habe auch meinem Antrag die Immatrikulationsbescheinigung sowie meinen Ausbildungsvertrag beigefügt. Die KKH wußte also vom ersten Tage an, welchen Status ich inne haben werde!

Familienversicherung geht leider nicht, da ich (noch) nicht verheiratet bin.

Ich finde das eine absolute Unverschämtheit von den Krankenkassen diese Situation der BA-Studenten so auszunutzen, denn so viel verdienen diese nicht mehr als „normale“ Studenten. Wenn überhaupt so viel (siehe mein Fall)!

Du bist wohl Angestellter bei einer Krankenkasse u. ihr bietet BA-Studenten (auch über 30 Jahre alt) einen Studententarif an?

Was bedeutet: „Bis eine endgültige Klärung durch den Gesetzgeber erfolgt ist.“? Das Gesetz wurde doch mit Wirkung vom 01.10.2010 erlassen/geändert!?

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 21.04.2011, 15:31

®ené hat geschrieben:Ich bin erstmals seit dem 01.10.2010 (Beginn des BA-Studiums) „zivil“ krankenversichert u. seit diesem Datum führte mein Praxispartner (Arbeitgeber) die Beiträge ab.
Von was führt er die Beitraäge ab, du hast doch geschrieben du hättest kein Einkommen, nur 80 Euro Fahrgeld.
Wie gesagt, soetwas habe ich noch nie gehört!
®ené hat geschrieben:Das merkwürdige für mich ist, dass ich im September 2010 sehr oft mit der KKH telefoniert u. mich erkundigt habe wie ich mich versichern kann. In diesen Telefonaten wurde die oben beschriebene Problematik nicht einmal seitens der KKH erwähnt, sondern erstmals vor 2 Wochen. Ich habe damals oft genug deutlich gemacht, dass ich an der staatlichen BA Sachsen studieren werde u. habe auch meinem Antrag die Immatrikulationsbescheinigung sowie meinen Ausbildungsvertrag beigefügt.
Dann hätte natürlich auch gleich eine entsprechende Prüfung durch die KKH erfolgen können, da ja der Tatbestand: BA-Student bereits feststand!
®ené hat geschrieben:Ich finde das eine absolute Unverschämtheit von den Krankenkassen diese Situation der BA-Studenten so auszunutzen, denn so viel verdienen diese nicht mehr als „normale“ Studenten. Wenn überhaupt so viel (siehe mein Fall)!
Wie bereits erwähnt stammt dieses Durcheinander nicht von den Krankenkassen, sondern die Änderung hat der Gesetzgeber bewirkt. Für uns als Kassenmitarbeiter ist das ganze auch nicht schön, da ein großer Aufwand damit verbunden ist. Wir würden uns auch alle wünschen, dass die BA-Studenten weiterhin wie normale Azubis behandelt werden würden!
®ené hat geschrieben:Du bist wohl Angestellter bei einer Krankenkasse u. ihr bietet BA-Studenten (auch über 30 Jahre alt) einen Studententarif an?
Ja,bin Angestellte! Wir nehmen die Einstufung unter Vorbehalt im Studententarif vor. Nein Studententarif natürlich nur bis 30. Tut mir leid, dein Alter hab ich "überlesen" Mein Fehler!
®ené hat geschrieben:Was bedeutet: „Bis eine endgültige Klärung durch den Gesetzgeber erfolgt ist.“? Das Gesetz wurde doch mit Wirkung vom 01.10.2010 erlassen/geändert!?
Es bedeutet, dass es noch kein Gerichtsurteil dazu gibt, wie der Status der BA Studenten ab 01.10.2010 ist. Wie gesagt: freiwillig versichert oder nach dem Studententarif.
Aber klar ist in jedem Fall, dass sie nicht mehr pflichtversichert werden!

Für dich ist dass leider sowieso nicht relevant, da du wirklich nur eine freiwillige Versicherung abschließen kannst - aufgrund Überschreitens der Altersgrenze für Studenten.

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®ené
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Beitrag von ®ené » 26.04.2011, 12:37

nabo1979 hat geschrieben: Von was führt er die Beiträge ab, du hast doch geschrieben du hättest kein Einkommen, nur 80 Euro Fahrgeld.
Wie gesagt, soetwas habe ich noch nie gehört!
Mein Arbeitgeber zahlt mir 80,oo € Ausbildungsvergütung. Das bezeichne ich als Fahrgeld, es ist aber eine Ausbildungsvergütung, die im Ausbildungsvertrag auch festgelegt ist. Von dieser Ausbildungsvergütung hat mein Arbeitgeber die Beiträge abgeführt.
nabo1979 hat geschrieben:Dann hätte natürlich auch gleich eine entsprechende Prüfung durch die KKH erfolgen können, da ja der Tatbestand: BA-Student bereits feststand!
Genau hier liegt auch mein Problem! Ich wusste nix von einer Gesetzesänderung, wonach BA-Studenten anders versichert werden müssen. Diese Information hatte aber die KKH u. schließt mit mir trotzdem einen anderen Vertrag ab u. verlangt jetzt rückwirkend die höheren Beiträge. Dies stößt bei mir auf Unverständnis! Ab März würde ich ja höhere Beiträge zahlen, denn ab diesem Zeitpunkt wurde ich durch die KKH auch über die Gesetzesänderung informiert.

Es kann einfach nicht mein Problem sein, dass die KKH mit der Information über diese Gesetzesänderung erst jetzt an den betroffenen Personenkreis herantritt!!!

Daher meine Fragen:

1. Ist es rechtens, dass die KKH jetzt von mir rückwirkend die Beiträge bis einschließlich Oktober 2010 (Datum Vertragsabschluss) verlangt, oder hat die KKH lediglich Anspruch auf erhöhte Beitragszahlungen ab dem Monat der Information an den Versicherungsnehmer???

2. Greift hier aufgrund dieser Beitragserhöhung/Gesetzesänderung ein Sonderkündigungsrecht?

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 26.04.2011, 18:06

Der Gesetzgeber hat diese Änderung vorgenommen, somit ist diese von allen Arbeitgebern und Krankenkassen auch so durchzuführen.
war das wirklich eine Gesetzesänderung? soweit ich weiß, war es ein höchstrichterliches Urteil.....aber vielleicht liege ich auch falsch :?:
BA Studenten waren bisher über den Arbeitgeber pflichtversichert. Die Arbeitgeber sind für die Prüfung und Mitteilung an die Krankenkassen zuständig.
Wenn deine Krankenkasse erst jetzt von deinem Arbeitgeber erfahren hat, dass du zu diesem Personenkreis gehörst, kann sie dir auch jetzt erst einen Bescheid schicken.
die Frage, die ich mir stelle ist? wann hat die Kasse tatsächlich davon erfahren? und wann hat sie reagiert bzw. wieviel Zeit lag zwischen der Meldung und der Reaktion der Kasse?
Bei unserer Krankenkasse wird bisher allerdings noch der Studententarif genommen (ab 01.04.11 76,41 Euro, vom 01.10.10-31.03.11 noch 65,53 Euro)
besteht hier überhaupt noch Anspruch auf die Krankenversicherung der Studenten...Rene ist bereits 33 Jahre alt!
seit diesem Datum führte mein Praxispartner (Arbeitgeber) die Beiträge ab
Praxispartner oder Arbeitgeber? beides zusammen geht eher nicht....
Das merkwürdige für mich ist, dass ich im September 2010 sehr oft mit der KKH telefoniert u. mich erkundigt habe wie ich mich versichern kann. In diesen Telefonaten wurde die oben beschriebene Problematik nicht einmal seitens der KKH erwähnt, sondern erstmals vor 2 Wochen.
diese Aussage führt wieder zu der Frage nach dem genauen Ablauf......
1. Ist es rechtens, dass die KKH jetzt von mir rückwirkend die Beiträge bis einschließlich Oktober 2010 (Datum Vertragsabschluss) verlangt, oder hat die KKH lediglich Anspruch auf erhöhte Beitragszahlungen ab dem Monat der Information an den Versicherungsnehmer???
zuerst mal noch die Fragen beantworten....wie war der genaue Ablauf und handelt es sich um einen "Praxispartner" oder einen "Arbeitgeber"???
2. Greift hier aufgrund dieser Beitragserhöhung/Gesetzesänderung ein Sonderkündigungsrecht?
nein - du hast nur das "normale" Kündigungsrecht

Gruß
Lady Butterfly

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Beitrag von Lady Butterfly » 26.04.2011, 18:13

ich hab mal kurz recherchiert....es war ein BSG-Urteil, keine Gesetzesänderung: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... os=0&anz=1

und hier noch weitere Infos (inkl. Rundschreiben) zu dem Thema: http://www.aok-business.de/baden-wuertt ... 4610356488

Gruß
Lady Butterfly

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®ené
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Beitrag von ®ené » 26.04.2011, 20:44

Lady Butterfly hat geschrieben:
Der Gesetzgeber hat diese Änderung vorgenommen, somit ist diese von allen Arbeitgebern und Krankenkassen auch so durchzuführen.
war das wirklich eine Gesetzesänderung? soweit ich weiß, war es ein höchstrichterliches Urteil.....aber vielleicht liege ich auch falsch :?:
Das weiß ich auch nicht genau, aber einen großen Unterschied macht es im Ergebnis nicht.
Lady Butterfly hat geschrieben:
BA Studenten waren bisher über den Arbeitgeber pflichtversichert. Die Arbeitgeber sind für die Prüfung und Mitteilung an die Krankenkassen zuständig.
Wenn deine Krankenkasse erst jetzt von deinem Arbeitgeber erfahren hat, dass du zu diesem Personenkreis gehörst, kann sie dir auch jetzt erst einen Bescheid schicken.
die Frage, die ich mir stelle ist? wann hat die Kasse tatsächlich davon erfahren? und wann hat sie reagiert bzw. wieviel Zeit lag zwischen der Meldung und der Reaktion der Kasse?
Die KKH hat von mir persönlich, durch meinen Antrag auf Krankenversicherung sowie durch Übersendung einer Kopie meines Ausbildungsvertrages u. meiner Immatrikulationsbescheinigung bereits im September 2009 erfahren, dass ich ab 01.10.2010 an der staatlichen BA Sachsen studieren werde.

Hier sehe ich keinen zeitlichen Verzug, welcher durch meinen Arbeitgeber verursacht wurde.

Weiterhin wußte die KKH aufgrund des Rundschreibens vom Juli 2010 durch die Spitzenorganisation der Sozialversicherung von dieser Änderung bezüglich eines dualen Studiums. Die interne Umsetzung dieser Neuregelung verantwortet die KKH selbst u. nicht ich o. meine Arbeitgeber!
Lady Butterfly hat geschrieben:
Bei unserer Krankenkasse wird bisher allerdings noch der Studententarif genommen (ab 01.04.11 76,41 Euro, vom 01.10.10-31.03.11 noch 65,53 Euro)
besteht hier überhaupt noch Anspruch auf die Krankenversicherung der Studenten...Rene ist bereits 33 Jahre alt!
Stimmt u. daraufhin hätte mir die KKH unterbreiten müssen, was für monatl. Beiträge mich zu erwarten haben. Diese „Beratung“ lief dann wohl eher schief!
Denn hätte ich im September 2010 den Umstand einer Krankenversicherung u. die damit verbundenen Beiträge für mich als BA-Studenten erfahren, hätte ich mich privat versichert.
Lady Butterfly hat geschrieben:
seit diesem Datum führte mein Praxispartner (Arbeitgeber) die Beiträge ab
Praxispartner oder Arbeitgeber? beides zusammen geht eher nicht....
Es ist mein Arbeitgeber, den ich habe mit diesem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag für 3 Jahre. Es heißt immer nur Praxispartner, so wird es von der BA genannt.
Lady Butterfly hat geschrieben:
Das merkwürdige für mich ist, dass ich im September 2010 sehr oft mit der KKH telefoniert u. mich erkundigt habe wie ich mich versichern kann. In diesen Telefonaten wurde die oben beschriebene Problematik nicht einmal seitens der KKH erwähnt, sondern erstmals vor 2 Wochen.
diese Aussage führt wieder zu der Frage nach dem genauen Ablauf......
1. Ich informierte mich tel. bei der KKH über eine Krankenversicherung (August 2010)
2. Ich bekam Infomaterial zugeschickt.
3. Ich tel. mit der KKH u. schilderte explizit meine Situation. Ich wurde bestimmt 4 Mal weiterverbunden u. keiner kannte sich mit einem solchen „Fall“ wie mich aus. Die KKH hat meine Sachverhaltsschilderung aufgenommen u. versprach dies zu prüfen u. mich zurückzurufen.
4. Der Rückruf erfolgte nach 3 Tagen u. man teilte mir mit, dass meine Ausbildungsvergütung (80,oo €) Grundlage für die Berechnung meines Krankenkassenbeitrages ist.
5. Ich bekam den entsprechenden Antrag zugeschickt, füllte ihn aus u. sandte ihn mit Kopie Ausbildungsvertrag sowie Immatrikulationsbescheinigung zurück.
6. Ich bekam ca. 10 Tage späte meine Chipkarte
7. Vor mittlerweile 4 Wochen bekam ich den Anruf von der KKH, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sich die Gesetzeslage geändert hätte u. ich seit Oktober 2010 nicht mehr als Student versichert werden könne. Ich müsse bis einschl. Okt. 2010 alle Beiträge als freiwilliger Krankenkassenversicherter (151,51€ pro Monat) nachzahlen.
Lady Butterfly hat geschrieben:
2. Greift hier aufgrund dieser Beitragserhöhung/Gesetzesänderung ein Sonderkündigungsrecht?
nein - du hast nur das "normale" Kündigungsrecht
Hier liegt doch aber nun weder der Fehler bei mir noch bei meinem Arbeitgeber. Es liegt doch auf der Hand, dass die KKH hier einen falschen Vertrag mit mir abgeschlossen hat, welches ich nicht zu verschulden habe, sondern die KKH. Ich habe doch explizit alles geschildert, den Antrag mit 100% richtigen Abgaben ausgefüllt u. die Kopien entsprechend mit übersandt.

Ich kann doch auch nicht ein Auto für 4000€ verkaufen u. melde mich 3 Monate später beim damaligen Käufer u. sage das ich mich da vertan hätte, denn eigentlich wollte ich für das Auto 6000€ haben u. fordere diese Differenz jetzt nach!

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 27.04.2011, 15:41

@Lady Butterfly:

hast natürlich recht ist natürlich ein BSG-Urteil, hat jedoch die gleichen Folgen: alle Kassen müssen sich daran halten.
Ich finde es nur einfacher zu sagen eine Gesetzesänderung, da die meisten Laien nichts mit BSG-Urteilen anfangen können. Aber fachlich gesehen ist meine Aussage natürlich nicht wirklich korrekt!

@®ené:
Die Prüf- und Meldepflicht hierbei ob du ein BA Student bist liegt jedoch immernoch bei deinem Arbeitgeber und erst in zweiter Linie bei deiner Krankenkasse.
Natürlich musst du die Beiträge rückwirkend ab 01.10.2010 zahlen, auch wenn du evt falsch beraten wurdest, dies nachzuweisen wird sicherlich auch schwierig werden.
Auch auf Grund dessen, dass dein Arbeitgeber dich falsch angemeldet hat.
Es ist wie gesagt nicht die Aufgabe der Krankenkasse die Anmeldungen der Arbeitgeber in Frage zu stellen. Wenn dein Arbeitgeber erst zu spät festgestellt hat, dass er einen Fehler gemacht hat, ist dass leider ein Problem für dich - für dass jedoch NICHT die Kasse verantwortlich zu machen ist.

Also wenn du bisher pflichtversichert warst über deinen Arbeitgeber, liegt das Verschulden eindeutig bei deinem Arbeitgeber.
®ené hat geschrieben:Mein Arbeitgeber zahlt mir 80,oo € Ausbildungsvergütung. Das bezeichne ich als Fahrgeld, es ist aber eine Ausbildungsvergütung, die im Ausbildungsvertrag auch festgelegt ist. Von dieser Ausbildungsvergütung hat mein Arbeitgeber die Beiträge abgeführt
Dies ist wirklich nur meine Einschätzung. Es können ja hierzu noch weitere Kassenmitarbeiter ihre Meinung kundtun.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 27.04.2011, 19:07

hast natürlich recht ist natürlich ein BSG-Urteil, hat jedoch die gleichen Folgen: alle Kassen müssen sich daran halten.
Ich finde es nur einfacher zu sagen eine Gesetzesänderung, da die meisten Laien nichts mit BSG-Urteilen anfangen können.
na ja, rene studiert immerhin. und ich denke, einem Studenten kann man schon zutrauen, dass er den Unterschied zwischen Gesetzen und höchstrichterlichen Urteilen kennt....und im Zweifelsfall kann man ja den Unterschied auch erklären...
Es ist wie gesagt nicht die Aufgabe der Krankenkasse die Anmeldungen der Arbeitgeber in Frage zu stellen. Wenn dein Arbeitgeber erst zu spät festgestellt hat, dass er einen Fehler gemacht hat, ist dass leider ein Problem für dich - für dass jedoch NICHT die Kasse verantwortlich zu machen ist.
da bin ich anderer Meinung - es ist durchaus Aufgabe der Krankenkasse, die Meldungen auf sachliche Richtigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen - oder was machst du, wenn ein AG seinen AN während des Jahres mit Beitragsgruppe 1111 abmeldet und mit Beitragsgruppe 0110 wieder anmeldet????

übrigens ist es auch Aufgabe der Krankenkasse, Arbeitgeber bezüglich der Erstellung von Meldungen zu beraten...

@rene: ich bin anderer Meinung als nabo 1979. Allerdings ist es davon abhängig, was genau passiert ist.
Wenn du schon im September der Kasse alle Unterlagen zur Verfügung gestellt hast und vielleicht sogar auf deiner Beitrittserklärung angegeben hast, dass du BA-Student bist und die Kasse bis jetzt geschlafen hat, geht der Fehler auf deren Kappe.
Die Kasse hat eine Pflicht zu beraten - und zwar richtig zu beraten. Und zum anderen kann sie, wenn sie einen Fehler gemacht hat, nicht rückwirkend Beiträge anders berechnen und dir diese Beiträge berechnen.

Auch kommt es darauf an, um welche Art des Studiums es sich genau handelt. Wenn es sich um einen "ausbildungsintegrierten Studiengang" handelt, bist du nach wie vor als Azubi versichert. Handelt es sich um einen "berufsinterierten", "berufsbeleitenden" oder "praxisinterierten" Studiengang, ist die Beurteilung anders. Auch deshalb ist die kompetente und korrekte Beratung so wichtig.

lies dir einfach mal das Rundschreiben auf der AOK-Seite durch, da sind die Unterschiede genau erklärt.

Wenn man schon davon ausgeht, dass die Kunden den Unterschied zwischen einem Gesetz und einem Urteil nicht kennen - wie kann man davon ausgehen, dass sie diese Feinheiten kennen?

ich würde deine Kasse einfach mal schriftlich den Sachverhalt schildern (insbesondere, dass du bereits frühzeitig angerufen hast, um Beratung gebeten hast und auch Unterlagen eingereicht hast), darauf hinweisen, dass sie zur Beratung verpflichtet ist (§ 14 SGB I), dass die Kasse bei Falschberatung ggf. zu Schadensersatz verpflichtet ist. Bitte um schriftliche Antwort, wieso die Kasse der Meinung ist, dass der Fehler bei dir liegt bzw. aus welchem Grund du die Beiträge nachzahlen musst (mit rechtlicher Begründung). Und dann berichte nochmals.

Gruß
Lady Butterfly

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 28.04.2011, 11:10

Lady Butterfly hat geschrieben:Wenn man schon davon ausgeht, dass die Kunden den Unterschied zwischen einem Gesetz und einem Urteil nicht kennen - wie kann man davon ausgehen, dass sie diese Feinheiten kennen?
Nein sicherlich soll das nicht der Kunde wissen, aber der Arbeitgeber muss wissen, wie er seine Arbeitnehmer anmeldet. Wenn er es nicht weiß, muss er sich an seinen Arbeitgeberbetreuer einer Krankenkasse wenden und dort nachfragen!

@Lady Butterfly:
Oder prüft ihr bei euch jede maschinell eingespielte Meldung nach? Das würde mich interessieren wie das in der Praxis funktioniert.
Dann müste es ja keinen maschinellen Melungen geben, wenn dann doch alles manuell gemacht wird. :?:

Auch die Kassen müssen sich darauf verlassen können, das die Arbeitgeber (oder Steuerbüros) wissen wie sie anzumelden haben.
Und auch die Unterschiede die es bei BA-Studenten gibt, sollten in diesen Firmen bekannt sein.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 28.04.2011, 13:37

diese BA Sachen sind nicht mein Spezialthema. Deshalb halte ich mich da jetzt mal raus.

Wenn es aber so ist, dass ab 01.10.2010 KEINE Versicherungspflicht durch eine Beschäftigungsverhältnis besteht und auch KEINE Versicherungspflicht aufgrund eines Studentenstatus

dann muss man hier aber höllisch aufpassen, ob die KKH ab 01.10.2010 überhaupt eine Krankenversicherung machen DARF.

Wie war rene denn bis 30.09.2010 versichert. Ich lese da was vom öffentlichen Dienst und freier Heilfürsorge.

Rene: wie warst Du denn bis 30.09.2010 versichert. Privat oder gesetzlich oder was. Was war das für ein öffentlicher Dienst (Zeitsoldat ???).
Zeitsoldat mit einer Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Versicherung. Mit Anwartschaft dort ??

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Beitrag von ®ené » 28.04.2011, 13:58

heinrich hat geschrieben:Wie war rene denn bis 30.09.2010 versichert. Ich lese da was vom öffentlichen Dienst und freier Heilfürsorge.

Rene: wie warst Du denn bis 30.09.2010 versichert. Privat oder gesetzlich oder was. Was war das für ein öffentlicher Dienst (Zeitsoldat ???).
Zeitsoldat mit einer Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Versicherung. Mit Anwartschaft dort ??
Ich war bis 30.09.2010 im öffentlichen Dienst u. dort durch freie Heilfürsorge abgesichert. Weiterhin hatte bzw. habe ich noch eine private Versicherung mit Anwartschaft!

Heute hatte ich wieder eine Telefonat mit der KKH in dem mir mitgeteilt wurde, dass meine Sachverhalt nochmals geprüft wurde u. von mir KEINE Unterlagen bei der KKH vorliegen. Also weder mein Antrag, noch mein Ausbildungsvertrag oder meine Immatrikulationsbescheinigung von der BA.

Das ist ja wohl der Hammer, so eine dreiste Behauptung abzugeben!
Da frage ich mich ernsthaft warum mir dann im September 2010 bereits meine Chipkarte von der KKH zugeschickt wurde.

Die KKH sendet mir jetzt nochmals einen Antrag auf freiwillige Versicherung zu, in dem ich dann rückwirkend zum 01.10.2010 die Krankenversicherung beantragen soll u. natürlich die entsprechenden Beiträge (151,51€ pro Monat = 1060,57€ gesamt) nachzahlen soll.
Das will ich aber nicht tun, sondern ich würde mich lieber privat über meine Anwartschaft versichern, denn da komme ich deutlich günstiger weg.

Ebenso sehe ich hier auch kein Verschulden meines Arbeitgebers, denn ich habe die KKH frühzeitig, de facto vor Versicherungsabschluss, über meinen Status als BA-Studenten ab 01.10.2010 informiert u. alle notwendigen Unterlagen übersandt.

Da hätte die KKH doch aufmerksam werden müssen, als ich mich persönlich via Antrag als BA-Student u. mein Arbeitgeber mich als Auszubildender o.ä. angemeldet haben.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 28.04.2011, 14:36

es besteht überhaupt KEIN Anspruch darauf bei der KKH ein freiwillige Versicherung abzuschließen.

Dafür hättest Du am 30.09.2010 aus einer gesetzlichen Versicherung ausscheiden müssen. Dies ist aber nicht der Fall gewesen.

Mit meiner Frage, wie und wo Du bist 30.09.2010 versichert warst, wollte ich nur prüfen, ob eine Bürgerversicherung in der gesetzlichen KK möglich war.

Leider hast Du da aber nicht konkret genug drauf geantwortet. Ich kann immer noch nicht erkennen, warum freie Heilfürsorge (Zeitsoldet, Polizist oder was).

Aber da Du Dich ja nicht gesetzlich versichert willst (was ja auch nicht muss), spielt die Beantwortung meiner Frage auch keine Rolle mehr.

Aber nochmals: freiwillige Versicherung bei KKH ist rechtlich nicht möglich. Zum Nachlesen: § 9 Abs. 1 Nr.1 oder Nr. 2 SGB V

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