Gesetzliche Krankenversicherung

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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alegna63
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Gesetzliche Krankenversicherung

Beitrag von alegna63 » 10.11.2021, 08:21

Hallo, wenn man sich gesetzlich selber Krankenversichern will, wird dann die Pension von dem Mann mit angerechnet? Zu dem Fall, meine Freundin bekommt noch ALG1 bis Ende des Jahres, kann aber nicht arbeiten gehen( EMR läuft) und hatte sich bei der KK erkundigt und die sagten das die Pension vom Mann mit angerechnet würde. Sie sagte bei dem Preis könnte Sie sich auch bei Ihrem Mann privat versichern.LG

GS
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung

Beitrag von GS » 10.11.2021, 22:30

hallo alegna63,
danach
kann aber nicht arbeiten gehen( EMR läuft) u Sie sagte bei dem Preis könnte Sie sich auch bei Ihrem Mann privat versichern
sieht es so aus, dass ihr Mann pensionierter PKV-versicherter Beamter ist und sie selbst nach dem ALG1-Bezug evtl. nicht mehr pflichtversichert ist. Auch wenn gesundheitlich der Lack wohl ab ist (Stichwort EMR) könnte sie evtl. über die Beamtenöffnungsklausel in den Ehegatten-30Prozenter einsteigen. Einzelheiten wären aber noch zu prüfen.

Damit
sie hatte sich bei der KK erkundigt und die sagten das die Pension vom Mann mit angerechnet würde.
haben die , die das sagen, wohl recht. zu ihrer EMR käme seine halbe Pension als beitragspflichtig hinzu, und da kommt an Beitrag sicher einiges zusammen. Ohne konkrete Zahlen lässt sich da natürlich nichts beziffern.

Gruß
von GS

Czauderna
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung

Beitrag von Czauderna » 10.11.2021, 22:45

Hallo,
Damit

sie hatte sich bei der KK erkundigt und die sagten das die Pension vom Mann mit angerechnet würde.

haben die , die das sagen, wohl recht. zu ihrer EMR käme seine halbe Pension als beitragspflichtig hinzu, und da kommt an Beitrag sicher einiges zusammen. Ohne konkrete Zahlen lässt sich da natürlich nichts beziffern.

Nur als Ergänzung - die Erwerbsminderungsrente würde im Falle, dass die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KvdR), also Pflichtversicherung nicht erfüllt wäre, nur mit 50% des Bruttozahlbetrages zzgl. der 50% aus der Pension des Ehegatten zugrunde gelegt und für die Rente gäbe es noch den Beitragszuschuss der Rentenversicherung von ca. 7% der Bruttorente
Ach ja, willkommen im Forum
Gruss
Czauderna

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