gleichzeitig bei 2 Kassen versichert

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Robstar
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gleichzeitig bei 2 Kassen versichert

Beitrag von Robstar » 30.05.2011, 13:54

Hallo,

ich hab wohl ein unangenehmes Problem.

Bis zum September letzten Jahres war ich normal berufstaetig und bei der BKK versichert. Da ich ab Oktober wieder Vollzeit studiere war ich auf der Suche nach einer neuen Krankenversicherung. Eine gesetzliche studentische wollte ich vermeiden, da ich bereits 30 bin und nicht bereit war, ca. 120€ zu zahlen. Ich fand die AXA-Versicherung (privat) mit attraktiven Konditionen und versicherte mich bei denen. Von denen bekam ich auch ein Schreiben mit der Bestaetigung, das ich nun bei AXA versichert bin und der Hinweis, dieses Schreiben meiner alten Krankenkasse zukommen zu lassen. Und da liegt das Problem, dies hab ich wohl nicht getan bzw. kann es nicht mehr nachweisen. Ich habe aber seit Oktober fleissig bei der AXA bezahlt, nichts mehr an die BKK. Die BKK erwaehnte etwas davon, das mich die AXA haette gar nicht versichern duerfen ohne eine Kuendigungsbestaetigung der alten Versicherung vorliegen zu haben. Ist dem so?

Ich habe mich nun bereits damit abgefunden, das ich wohl die vergangenen Monate bei der BKK versichert war und dementsprechend die Beitraege nachzahlen darf. Aber wie sieht es aus mit den bereits gezahlten Beitraegen bei der AXA? Darf ich da auf eine Rueckzahlung hoffen?

Ich hoffe ich konnte meine Sitaution verstaendlich erlaeutern, bei Fragen bitte fragen. Ich bin gerad ziemlich durch den Wind, denn es geht um nicht wenig Geld.

Gruesse

de Robstar

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 30.05.2011, 19:52

Hallo Robstar,

ich sehe Dich noch nicht unbedingt in der Versicherung bei der BKK. Auch bei der Nachzahlpflicht habe ich so meine Zweifel. Allerdings fehlen zur Beurteilung ein paar Angaben:

- war der erste Tag des Studiums vor oder nach Deinem 30. Geburtstag?
- Gab es zwischen dem Beschäftigungsende und dem Beginn des Studiums eine Lücke? Wenn ja, wie lange (mehr oder weniger als ein Monat)?
- Was heißt "normal berufstätig"? Warst Du pflichtversichert oder freiwillig versichert?
- Wann war der Versicherungsbeginn (Datum) bei der AXA?

Gruß, Swantje

Robstar
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Beitrag von Robstar » 30.05.2011, 20:39

Hallo Swantje,

deine ersten Aussagen entlocken mir ein Laecheln der Hoffnung, dafuer schon einmal bzw. noch einmal: Danke :)

Zu deinen Fragen:

Ich war bereits 30 mit Beginn des Studiums. Eine Luecke gab es nicht, ich war bis zum 30. September in Lohn und Brot (um die Verdienstverhaeltnisse zu verdeutlichen: zu viel mehr als Brot reichte es nicht) und ab 1. Oktober wieder Student. Ich war pflichtversichert, also, nehm ich an. Ich hab mich zumindest nie freiwillig um eine gekuemmert. Bei der Axa war ich dann ab dem 1.11.2010, wobei ich da noch im Kopf habe das man einen Monat bei der alten Versicherung bleibt, damit man eine neue finden kann? Ich dachte das alles sein erledigt da mich mein damaliger AG bei meiner KV kuendigte, das hab ich wohl missverstanden :(

Siehst du mich noch immer nicht unbedingt bei der BKK? Es wuerde mich freuen :)

Vielen Dank jedenfalls fuer den bisherigen Aufwand.

Gruesse

Robstar

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 30.05.2011, 21:10

Hallo Robstar,

Du bist bei der BKK nicht versichert.

Deine Mitgliedschaft endete (nach § 190 Abs. 2 SGB V) "automatisch" zum 30.09.2010. Eine Kündigung braucht es da nicht.

Da Du zu Beginn des Studiums über 30 warst, bist Du auch nicht wieder zum 01.10.2010 als Student Pflichtmitglied der BKK geworden (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V).

Da Du eine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" hattest, bist Du auch nicht als "Nichtversicherter" (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) Mitglied der BKK geworden.

Du musst der BKK Deine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" nachweisen. Für Dich ist das vom 01.10.2010 bis 31.10.2010 der sogenante "nachgehende Leistungsanspruch" nach § 19 Abs. 2 SGB V. Ab dem 01.11.2010 ist das die Versicherung bei der AXA.

Falls die BKK den "nachgehenden Leistungsanspruch" nicht akzeptiert, weil die Versicherung bei der AXA erst am 01.11. angefangen hat, kannst Du sie dezent auf § 5 Abs. 8a SGB V hinweisen.

Da Du kein Mitglied mehr bist, musst Du auch keine Beiträge zahlen.

Zu tun: Schreiben der AXA an die BKK schicken, eventueller Beitragsforderung der BKK widersprechen. Falls die BKK nicht locker lässt, dort die genauen §§, nach denen Du angeblich versichert sein sollst, erfragen und damit nochmal im Forum fragen.

Gruß, Swantje
Zuletzt geändert von Swantje B. am 30.05.2011, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.

Robstar
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Beitrag von Robstar » 30.05.2011, 21:14

Swantje, du machst mich gerade sehr gluecklich :)


Eine Frage haette ich noch, das es nu doch schon ein paar Monate her ist und ich es damals versaeumt hatte stellt kein Problem dar?


Ich kann dir gar nicht genug Danken, genau so eine Antwort habe ich erhofftm und gleich mit Paragraphen unterlegt.... Ich geb dir einen aus, leider nur virtuell, aber dafuer einen doppelten :)

Danke Danke!

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 30.05.2011, 21:55

Hallo Robstar,

dass Du das damals versäumt hast, ist kein Problem. Deine Mitgliedschaft endete per Gesetz.

Nur wenn Du freiwillig versichert gewesen wärest, und gekündigt hättest, hättest Du eine Frist einzuhalten gehabt. Dann hättest Du innerhalb der Kündigungsfrist (= innerhalb der letzten 2 Monate der BKK-Versicherung) die Bescheinigung der AXA bei der BKK einreichen müssen (§ 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V).

Gruß, Swantje

Robstar
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Beitrag von Robstar » 31.05.2011, 17:48

Hallo Swantje,

vielen Dank noch einmal. Haette nicht gedacht so schnell so kompetente Hilfe zu bekommen. Ich habe jetzt diese Bescheinigung der BKK gemailt, ich bin auf Antwort gespannt und berichte, sobald es Neuigkeiten gibt, bei Interesse.

Bis dahin wuensch ich dir eine schoene Zeit,

de Robstar

Robstar
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Beitrag von Robstar » 13.07.2011, 12:17

Hallo Swantje,

komisch, wie langsam sich dann die Muehlen auf einmal drehen ;) Ich hatte vor einer Woche mal bei der BKK nachgefragt, da wurde mir gesagt mein Fall liegt in der Rechtsabteilung, mir wurde ein wenig mulmig. Heute aber halte ich die Kuendigungsbestaetigung in den Haenden, zu dem gewuenschtem Datum im letzten Jahr. Traurig das sich zwischendurch niemand von denen gemeldet hatte, nicht einmal eine Eingangsbestaetigung erfolgte...

Naja, Ende gut, alles gut, und das Dank deiner Hilfe.

Drum nochmals: Vielen vielen Dank, ein Stein fiel mir vom Herzen :)

Das beste fuer dich wuenscht,

de Robstar

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