Hilfe, Studentenversicherung und Gleitzone

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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rose
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Hilfe, Studentenversicherung und Gleitzone

Beitrag von rose » 08.04.2013, 11:53

Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich bin 24 Jahre alt und studiere zurzeit. Seit Anfang Januar bin ich als studentische Hilfskraft eingestellt und kann max. bis zu 20 Stunden im Monat arbeiten.
Ich war vorher Familienversichert, und hab mich zur Beginn des Arbeitsverhältnisses bei meiner Krankenkasse gemeldet (IKK) und die haben mir gesagt, dass ich eine Studentische Krankenversicherung brauche.

Ich habe Sie dann wegen den Gleitzonen gefragt: (http://www.jobstudent.de/geber1.htm) Und mir wurde von mehreren Mitarbeitern gesagt, dass es nicht für mich gelten würde!!! (Tatsächlich wussten manche nicht was das sein sollte).Auch wenn ich max. 20 (oder hier 19 Stunden in der Woche arbeiten würde und max. nur 800€ im Monat verdiene. Meinen Arbeitsvertrag musste ich der Krankenkasse auch zusenden.)
Ein anderer Mitarbeiter hatte mir dann versucht zu erklären, dass ich meinen verdienst doch auf das Jahr Rechnen muss, da ich einen bestimmten Jahresverdienst nicht überschreiten darf, wenn ich immer 800€ verdiene , dann würde ich dieses Betrag überschreiten und müsste dann Nachzahlen ? (Stimmt das?)
Daraufhin habe ich immer 20 Stunden in der Woche gearbeitet. (Wie genau geht die Regel mit der Gleitzone? muss man unter 20 Stunden bleiben oder kann man auch 20 Stunden die Woche arbeiten??) Ich hätte auch 19 Stunden pro Woche arbeiten könne, aber die KK hat gesagt, dass es nichts an meinen Beiträgen ändern würde.
Habe dann wie folgt gearbeitet: (max. 20 Stunden die Woche und niemals über 800€)
Januar 80 Stunden im Monat
Februar 71 Stunden im Monat
März 79 Stunden im Monat

Aber ich sollte doch eigentlich in der Gleitzone liegen und weiterhin Familienversichert bleiben dürfen oder? Ich fühle mich von meiner Krankenversicherung echt verarscht!!!
Ab April fängt mein Semester wieder an und ich werde weniger arbeiten können (max.13 Stunden die Woche). Ich habe natürlich wieder bei meiner KK angerufen und gefragt und die haben mir wieder was über den Jahresverdienst erzählt, und dass dieser Betrag erst Ermittelt werden muss.

Das heißt das ich muss immer noch die 78€ + RV zahlen :/
Kann mir bitte jemand sagen, ob die mir alle Mist erzählt haben, oder ob das stimmt? Ich bin für jede Hilfe echt dankbar. Könnte ich die gezahlten Beiträge zurückbekommen ?

Noch eine Frage nebenbei …. Was passiert mit der RV wenn ich in der Gleitzone bin ? (bzw. wie komme ich in die Gleitzone??) Wird diese angepasst ?

Kann mit das vielleicht jemand anhand von dem Brutto Lohn von 710 erklären ? (RV 59,96)

LG rose

broemmel
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Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 08.04.2013, 12:37

Moin,

die Beschäftigung mit einem Entgelt innerhalb der Gleitzone heisst nicht automatisch das eine Familienversicherung vorliegt.

Du bist Student/-in. Bis zum 25. Lebensjahr grundsätzlich Anspruch auch Familienversicherung.

Voraussetzung ist, das kein regelmässiges Einkommen über 450 € erzielt wird.

Das liegt hier vor, deshalb keine Familienversicherung und die Versicherung in der KVdS mit den 78 € Beitrag.

die KVdS kommt nicht zum tragen, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Das ist bei allen Beschäftigungsverhältnissen über 450 € der Fall. Eine Ausnahme gibt es bei beschäftigten Studenten. Bei einer Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden steht das Studium im Vordergrund und die Beschäftigung wird versicherungsfrei. Da muss man dann nur Beiträge zur RV bezahlten.

Einen Gleitzonenrechner findest du hier

bkk.de/arbeitgeber/betriebsservice-angebote-fuer-arbeitgeber/gleitzonenrechner/

Also so wie das aussieht hat die Kasse alles richtig gemacht.

Jessica1600

Beitrag von Jessica1600 » 01.07.2013, 10:40

Für Studenten gilt, dass sie bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern versichert sind (meistens in der GKV). Danach hast Du als Studenten einen Beitrag von rund 80€ im Monat zu zahlen. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du eigentlich so viel verdienen, wie Du willst. Aber da Du Student bist, wird das sowieso keine 800€ im Monat überschreiten, da Du nur 20h in der Woche arbeiten darfst. Verdienst Du nach Tarif 10€ in der Stunde, sind wir bei 800€. Fällst Du noch in die Familienversicherung, darfst Du nur bis zu 400€ verdienen. Du hast eine bestimmte Jahreseinkommensgrenze, die Du nicht überschreiten darfst. Du müsstest erfragen, wie hoch diese angesetzt ist, da ich das aktuell nicht weiß. Überschreitest Du diese, musst Du Angaben leisten.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 01.07.2013, 23:54

Jessica1600 hat geschrieben:Fällst Du noch in die Familienversicherung, darfst Du nur bis zu 400€ verdienen.
Das kann man nicht unkommentiert stehen lassen:
"Verdienstgrenze für Minijobber steigt ab dem 1. Januar 2013 auf 450 Euro"
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... e_450.html

Das sollte echt jeder mitbekommen haben - auch Leute, die hier nur Werbelinks im anderen Thread platzieren wollen... :roll:

puffy83
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Beitrag von puffy83 » 09.05.2014, 11:08

Als Student unter 25 greift tatsächlich die Familienversicherung. Sonstige Abzüge in der Gleitzone von 450 - 850 € kannst du mit einem Gleitzonenrechner berechnen. Auf der Seite http://www.gleitzonenrechner.com findet sich z. B. einer.

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