Höchstalter Werkstudent

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Rigouh
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Höchstalter Werkstudent

Beitrag von Rigouh » 01.12.2015, 23:33

Hallo liebe Forenteilnehmer!

Ich habe eine Frage an euch, es geht um den Versicherungsstatus als Student ab 30 Jahren.

Kurz meine Situation erklärt:

Ich bin derzeit 30 Jahre alt und ordentlicher Studierender, bis zum 14.08. habe ich bei Arbeitgeber A als Werkstudent gearbeitet. Zum 15.08. habe ich den Job gewechselt, ich bin jetzt bei Arbeitgeber B. Zum Zeitpunkt des Wechsels und den ganzen Zeitraum bei Arbeitgeber A war ich im Absolvententarif einer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser gilt ja bis zu sechs Monate nach Vollendung des 30. Lebensjahres. Bei Arbeitgeber B habe ich alle meine Daten zur Versicherung eingereicht sowie eine Studienbescheinigung. Nebenbei habe ich mich um eine private Krankenversicherung für Studierende gekümmert, diese gilt seit dem 01.11.15. Am 23. September bekam ich Post von meiner gesetzlichen Krankenkasse, meine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung sei zum 14.08. gekündigt worden aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei einem Telefonat mit der Versicherung sagte man mir ich solle mich bei meinem Arbeitgeber melden. Das tat ich auch. Nach einigem hin und her (Die Lohnabteilung ist an einem anderen Standort) schien alles wieder richtig zu laufen. Im Oktober teilte ich dann dem Unternehmen mit, dass sich zum 01.11.15 meine Krankenversicherung ändern würde. Nach ca. vier Wochen bekam ich dann eine Email, dass die private Krankenversicherung "für das Unternehmen egal sei". Auch sei es nicht möglich mich als Werkstudent anzumelden, da ich über 30 Jahre alt sei. Nach meinem Hinweis das ich bei Arbeitgeber A doch auch als Werkstudent gemeldet war und meine Recherche keine Ergebnisse bezüglich der "Ab 30 Jahren kein Werkstudent mehr" These lieferte bekam ich als Antwort, dass man sich als Arbeitgeber an ein Rundschreiben der Bundesverbände der Krankenkassen vom 21.06.2006 hält. Aus diesem Rundschreiben, wenn ich denn wirklich das Richtige erwischt habe, werde ich nicht schlau(er). Meine Frage ob ich jetzt (also seit dem 01.11.) doppelt Kranken- und Pflegeversicherung bezahle blieb leider unbeantwortet.

Die Frage an euch ist jetzt, gibt es wirklich eine Regel, die besagt, dass man ab 30 Jahren kein Werkstudent mehr sein darf bzw. die irgendwie mit meinem Fall in Verbindung gebracht werden kann? War da irgend ein unglücklicher Zustand der mir das alles eingebrockt hat oder ist die Lohnabteilung einfach falsch informiert?

Ich wünsche einen schönen Abend und hoffe ihr könnt mir helfen.

Grüße, Rigouh

vikingz
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Beitrag von vikingz » 04.12.2015, 15:43

Wenn sich fachlich sonst niemand erbarmt, versuche ich mein Glück, aber ohne Gewähr, die Frage ist nicht ganz einfach.

Meines Erachtens liegt der Arbeitgeber erstmal falsch, das Rundschreiben der Krankenkassen beschreibt den Werkstudentenstatus für die Krankenversicherung, aber nicht arbeitsrechtlich für den Arbeitgeber.

Ich kenne gerüchteweise eine 25-Semester-Grenze, bis zu der für einen Werkstudenten arbeitsrechtlich noch das Studium im Vordergrund steht und er damit nicht vom Arbeitgeber versicherungspflichtig gemeldet werden muss. Er könnte sich meiner Meinung nach also privat versichern. Der Arbeitgeber ist aber Chef der Firma und muss bei der Beurteilung letztlich (objektiv) mitspielen, davon ist man abhängig.

Mit dem "Absolventenstatus" für 6 Monate hat der Student sich aber vermutlich trotzdem ins Knie geschossen, denn er müsste damit eine freiwillige Versicherung bei der Kasse (mit besonderer Beitragsberechnung) beantragt haben. Wenn der Arbeitgeber mitspielen sollte und seine Beurteilung ändert, dann besteht die freiwillige Versicherung bei der GKV mit normaler Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten auf jeden Fall fort.

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