Krankenversicherung währen Bachelorarbeit

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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blackfellow
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Krankenversicherung währen Bachelorarbeit

Beitrag von blackfellow » 11.05.2015, 22:48

Hallo Leute,

ich bin Student im letzten Bachelor-Semester und schreibe gerade meine Arbeit bei einer Firma. Allerdings besteht kein Vertragliches Beschäftigungsverhältnis, sondern nur eine Vereinbarung (auch so auf dem Dokumentenkopf) zur Erstellung einer Arbeit.

Nachdem ich meiner Versicherung nun Bescheid gegeben habe das ich mich mit meiner Bachelorarbeit befasse haben sie mir (wie schon gewohnt) ein Formular zur Prüfung der Familienversicherung mit Anhang der 'Beantragung einer studentischen Versicherung' geschickt.

Da ich bei der Audi BKK versichert bin wollte ich das rein interessehalber einmal online Prüfen da ich schon einmal gelesen habe das es hier Sonderfälle gibt.

Dabei bin ich auf diesen Beitrag von der BKK gestoßen, da ja wohl eine gleiche Regulierung für solche fälle haben sollte oder?

http://www.bkk-zf-partner.de/c5/index.p ... terarbeit/

Da meine Arbeitsvereinbarung genau den beiden unten genannten Punkten entspricht, ich habe keine Zeit und Gestaltungsvorgaben, müsste das doch für mich gelten?

Achja meine 'Aufwandsentschädigung' so hat das jedenfalls mein Betreuer genannt, beträgt 650€ pro Monat

Gruß Domi

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 12.05.2015, 06:33

Es tritt keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein. Allerdings kann es sein, dass die Familienversicherung nicht weitergeführt werden kann, da das regelmäßige Gesamteinkommen höher als 405,-- € ist. Wie lange wird dann an der Bachelorarbeit gearbeitet?

blackfellow
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Beitrag von blackfellow » 12.05.2015, 07:38

Also die Vereinbarung sieht maximal 6 Monate vor. Ich könnte aber auch früher fertig werden.

Also meinst du es geht hier nur um die normale Versicherungspflicht und nicht die Studentische? Dafür ist der Artikel aber sehr allgemein geschrieben

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 12.05.2015, 12:59

Ja stimmt, das ist aus dem Text für einen Laien nicht unbedingt zu erkennen.

Wenn die Bachelorarbeit auf 6 Monate ausgelegt ist, ist das regelmäßige Gesamteinkommen zu hoch (regelmäßig ist alles über 2 Monate) und keine Familienversicherung möglich. Wenn du weiter immatrikuliert und unter 30 Jahren bist und das 14. Fachsemester noch nicht vollendet hast, kommt die Versicherungspflicht als Student zum Tragen.

blackfellow
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Beitrag von blackfellow » 19.05.2015, 22:34

Also wenn das wirklich stimmt und man trotzdem noch zahlen muss, dann ist dieser Text den ich da gefunden habe ziemlicher Müll.

Mit keiner Silbe ist erwähnt das sich das auf ein bestimmtes Einkommen bezieht, da ist es egal ob man Laie ist oder nicht. Das kann man nur hineininterpretieren.

Es wird auf einen ganz anderen Standpunkt eingegangen, nämlich das unterschiedliche Beschäftigungsverhältnis im Vergleich zu einem Angestellten od. Werkstudenten.

Nunja da bin ich mal gespannt was mir die KV antwortet

Stefan Erl
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Beitrag von Stefan Erl » 22.08.2016, 10:30

Wie ist es denn damit weitergegangen? Ich hatte damals einen ähnlichen Fall mit meiner Diplomarbeit. Das wurde dann über die ARGE gelöst.

Querdenker
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Beitrag von Querdenker » 02.03.2017, 17:33

Stefan Erl hat geschrieben:Wie ist es denn damit weitergegangen? Ich hatte damals einen ähnlichen Fall mit meiner Diplomarbeit. Das wurde dann über die ARGE gelöst.
So war es bei mir auch, glaub das ist der normale Weg

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