Krankversicherung durch Halbwaisenrente

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
Novo
Beiträge: 1
Registriert: 02.09.2017, 16:04

Krankversicherung durch Halbwaisenrente

Beitrag von Novo » 04.09.2017, 16:35

Hallo,
ich beziehe im Moment Halbwaisenrente, bin 24 Jahre alt und möchte ab Oktober ein Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium beginnen.
Nebenbei möchte ich gerne arbeiten, was durch eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege möglich ist. Vermutlich werde ich regelmäßig pro Monat auf 450 Euro-Basis, zusätzlich jedoch in vorlesungsfreien Zeiten auch mehr arbeiten. Möglicherweise kann der Verdienst auch als eine steuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiterpauschale erfolgen. Aus diesem Grund habe ich einige Fragen, die an dieser Stelle hoffentlich beantwortet werden können:
1) Kann ich in dieser Zeit über die Halbwaisenrente krankenversichert werden? Bei einer Beschäftigung auf 450 Euro-Basis ist dies meines Erachtens nach möglich, aber wie ist die Sachlage, wenn in einigen Monaten mehr verdient wird? Ist in diesem Fall ein normaler Arbeitsvertrag oder ein Werkstudentenvertrag günstiger?
In anderen Worten: Ist es möglich, im monatsweisen Wechsel als Arbeitnehmer und dann als Halbwaise versichert zu werden?
2) Wird die Übungsleiterpauschale in Anspruch genommen, ist dann eine Krankenversicherung über die Halbwaisenrente ebenfalls möglich?
3) Ich habe ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Verlängert sich hierdurch der Anspruch, durch die Halbwaisenrente versichert zu werden, um die Dauer des Freiwilligendienstes, wie dies auch bei der Familienversicherung der Fall ist?
Vielen Dank bereits im Voraus.

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Krankversicherung durch Halbwaisenrente

Beitrag von Czauderna » 04.09.2017, 17:08

Novo hat geschrieben:Hallo,
ich beziehe im Moment Halbwaisenrente, bin 24 Jahre alt und möchte ab Oktober ein Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium beginnen.
Nebenbei möchte ich gerne arbeiten, was durch eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege möglich ist. Vermutlich werde ich regelmäßig pro Monat auf 450 Euro-Basis, zusätzlich jedoch in vorlesungsfreien Zeiten auch mehr arbeiten. Möglicherweise kann der Verdienst auch als eine steuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiterpauschale erfolgen. Aus diesem Grund habe ich einige Fragen, die an dieser Stelle hoffentlich beantwortet werden können:
1) Kann ich in dieser Zeit über die Halbwaisenrente krankenversichert werden? Bei einer Beschäftigung auf 450 Euro-Basis ist dies meines Erachtens nach möglich, aber wie ist die Sachlage, wenn in einigen Monaten mehr verdient wird? Ist in diesem Fall ein normaler Arbeitsvertrag oder ein Werkstudentenvertrag günstiger?
Du bist als Halbwaisenrentner derzeit pflichtversichert, dann bleibt dieser Versicherung vorrangig vor der studentischen Pflichtversicherung ist aber nachrangig gegenüber eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer - ein 450 € Job löst keine Krankenversicherungspflicht , eine Vergütung als Übungsleiter meiner Erinnerung nach auch nicht aus. Dazu sollte aber noch ein anderer Experteggf. etwas schreiben
In anderen Worten: Ist es möglich, im monatsweisen Wechsel als Arbeitnehmer und dann als Halbwaise versichert zu werden?
Wäre grundsätzlich, je nach Sachverhalt , möglich
2) Wird die Übungsleiterpauschale in Anspruch genommen, ist dann eine Krankenversicherung über die Halbwaisenrente ebenfalls möglich?
3) Ich habe ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Verlängert sich hierdurch der Anspruch, durch die Halbwaisenrente versichert zu werden, um die Dauer des Freiwilligendienstes, wie dies auch bei der Familienversicherung der Fall ist? Das kann dir nur ein Rentenfachmann, ganz sicher aber die Rentenversicherung selbst beantworten - ich meine, nein,
Vielen Dank bereits im Voraus.
Gruss
Czauderna

Pichilemu
Beiträge: 224
Registriert: 03.01.2017, 16:56

Re: Krankversicherung durch Halbwaisenrente

Beitrag von Pichilemu » 04.09.2017, 20:58

Novo hat geschrieben:3) Ich habe ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Verlängert sich hierdurch der Anspruch, durch die Halbwaisenrente versichert zu werden, um die Dauer des Freiwilligendienstes, wie dies auch bei der Familienversicherung der Fall ist?
Das FSJ ist ein Tatbestand, der bei der Zahlung von Kindergeld bzw. der Halbwaisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus berücksichtigt wird, er verlängert aber auf keinen Fall den Anspruch über die jeweilige Altershöchstgrenze hinaus (also das 25. bzw. 27. Lebensjahr). Das gab es nur zu Zeiten der Wehrpflicht, da wurde die abgeleistete Wehrdienst- bzw. Zivildienstzeit auf die Altershöchstgrenze aufgeschlagen.

Antworten