Kündigung der gesetzlichen, freiwilligen Versicherung (Ü30)

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Bendix
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Kündigung der gesetzlichen, freiwilligen Versicherung (Ü30)

Beitrag von Bendix » 27.03.2013, 11:15

Hallo zusammen,

Situation:

- Bachelorstudent (letztes Semester)
- 31 Jahre
- freiwillig, gesetzlich Versicherter
- derzeit Praktikum 440 EUR
- Stipendium 150 EUR
- Abschluss Bachelor im laufendem Semester

Ich war bis zum 30. Lebensjahr über die studentische KV gesetzlich versichert. Danach hat mir meine KV ein weiteres Semester im Studententarif zugestanden, da ich Zivildienstleistender war.

Nach diesem Semester war ich ein Semester freiwillig versichert (ca. 115 EUR). Da ich jetzt ein Praktikum mache, wurde der Tarif auf Grund meines Einkommens neu berechnet und entspricht nun ca. 155 EUR. Telefonisch wurde mir vorher zugesagt, dass der Beitrag sich durch Praktikum und Stipendium nicht erhöhen "sollte". Dem war allerdings nicht so.
Zu diesem Beitrag kann und will ich mich nun privat versichern (Ich möchte einen Masterabschluss anhängen). Ich habe auch schon eine private KV ins Auge gefasst und werde morgen mit meiner Beraterin eine KV ab dem 1. April abschließen.

Meine derzeitige Krankenversicherung hat mir die Beitragserhöhung zum 1. März (von 115 auf 155 EUR) am 22.März mitgeteilt (Posteingang letzte Woche Freitag).

Meine Beraterin meinte, ich könnte durch die Erhöhung des Beitrages und der damit zusammenhängenden Statusänderung außerordentlich und rückwirkend zum 1. März kündigen.

Frage:
Stimmt das so und kann ich dann einfach heute einen Brief abschicken mit dem ich zum 1.März kündige?
Dass meine neue KV erst ab 1. April gilt, ist mir bewusst, aber der März ist ja fast vorbei.

Vielen Dank für Hilfe und Ratschläge im Voraus.
Bendix

broemmel
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Beitrag von broemmel » 27.03.2013, 12:45

Moin,

na da wäre ja mal interessant wie die Beraterin darauf kommt.

Eine Kündigung ist nur zum Ende des übernächsten Monats möglich. Eingang der Kündigung im März = ende der Mitgliedschaft zum 31.05.2013.

Alles andere ist kokolores.

Bendix
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Beitrag von Bendix » 27.03.2013, 13:00

Danke!
Kam mir auch komisch vor, deswegen die Nachfrage hier im Forum.

Hätte ja aufgrund der Beitragserhöhung sein können. Scheint aber nicht der Fall zu sein.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 27.03.2013, 13:19

In dem Fall gibt es keine Beitragserhöhung. Der Beitragssatz ist gleich geblieben.

Es ändert sich nur die Bemessungsgrundlage.
Nach dem Ende der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) gibt es noch ein Semester die Versicherung als Praktikant mit einem etwas niedrigerem Beitrag als der Mindestbeitrag. Nach dem Semester kommt dann der Beitrag von 155 € zum tragen.

auch bei einem Sonderkündigungsrecht wegen Zusatzbeitrag gibt es keine rückwirkende Kündigung.

Bendix
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Beitrag von Bendix » 27.03.2013, 13:22

Danke!

So sehe ich das jetzt auch. Die Formulierung lautet ja Sonderkündigung bei Änderung des Beitragsatzes. Hatte ich überlesen.

Reicht es, wenn ich die Kündigung heute per Telefon, Email und Fax einleite und ein Brief abschicke, der vermutlich aber erst nach dem 30.März geöffnet wird?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 27.03.2013, 13:35

Ich würde faxen. Das Ende der Frist ist auch der 2.April

Bendix
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Beitrag von Bendix » 27.03.2013, 13:37

Danke, ich mache alles heute Fax, Email und Telefon. Der Brief geht aber erst heute Abend raus.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.03.2013, 13:39

Ich würde aufgrund der bisher gezeigten "Qualität" der Beraterin den Vertragsabschluss nicht überstürzen und mich zunächst von der GKV und ggf. einem unabhängigen PKV-Berater beraten lassen. Nicht, dass du hinterher sagst "Hätte ich das gewusst". Neben den allgemeinen Fallstricken kann es sein, dass im dir angebotenen Vertrag noch einige andere lauern, die dir jetzt nicht bekannt sind. Stichwort geschlossener Hilfsmittelkatalog und Rehamaßnahmen (z. B. nach einem schweren Unfall, Krebserkrankung u. ä.)

Bei uns wird ein Fax als Kündigung akzeptiert, ich rate dir allerdings, vorher bei deiner Kasse nachzufragen. Solltest du dich doch nicht für die PKV entscheiden, ist die Kündigung wirkungslos und deine Versicherung läuft weiter.

Bendix
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Beitrag von Bendix » 27.03.2013, 13:44

Ja, genau so mache ich jetzt auch. Dann habe ich noch Zeit die Tarife zu vergleichen. Die unabhängige Beraterin hat mir 6 Tarife zur Auswahl geschickt und diese sind wir auch gemeinsam durchgegangen.

Zum Beispiel bietet alle 6 100% Kostenübernahme bei offenem Hilfsmittelkatalog an. Zur Reha, habe ich es jetzt gerade nicht im Kopf.

Grundsätzlich habe ich dann aber 2 Monate Zeit mir alles ganz genau noch mal anzuschauen. Mann muss allerdings auch sagen, dass ich die PKV wohl nur für die nächsten 2,5 Jahre abschließen werde, da ich nach meinem Studium dann in wohl in die GKV gehen werde.
Solltest du dich doch nicht für die PKV entscheiden, ist die Kündigung wirkungslos und deine Versicherung läuft weiter.
Das ist mir klar und auch in Ordnung. Krankenversichert muss ich ja sein und warum dann nicht bei meiner derzeitigen KV.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.03.2013, 13:53

Bendix hat geschrieben:Mann muss allerdings auch sagen, dass ich die PKV wohl nur für die nächsten 2,5 Jahre abschließen werde, da ich nach meinem Studium dann in wohl in die GKV gehen werde.
Auch hier gilt es, Risiken und Nebenwirkungen zu beachten. Einfach so in die GKV wird nämlich nicht gehen, wenn du nach dem Studium hoffentlich einen gutbezahlten Job annimmst, der vermutlich nicht dein erster sein wird (Vermutung aufgrund Alter/Studienfortschritt), wird das nichts mit der GKV. Oder wenn du noch eine Zeit bis zum Beschäftigungsbeginn überbrücken musst. Oder du ALG2 beantragen musst. Oder es nach der Bundestagswahl ganz andere Regelungen gibt...

Bendix
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Beitrag von Bendix » 27.03.2013, 13:58

Deswegen sind die 2 Monate "extra" ja auch gut. Dass ich allerdings die 52.200,00 € als Einstiegsgehalt bekomme, glaube ich nicht.

Aber ich sehe es doch richtig, dass ich, sobald ich 451 EUR verdiene pflichtversichert werde, oder? Erlischt dann meine PKV, bzw. kann ich diese kündigen?

Was passiert, wenn ich dann im z.B. darauffolgendem Monat (oder irgendwann) über diese Grenze komme, kann ich dann "neu entscheiden" was ich mache?

Gruß
Bendix

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Beitrag von Bendix » 27.03.2013, 14:04

Bendix hat geschrieben:Deswegen sind die 2 Monate "extra" ja auch gut. Dass ich allerdings die 52.200,00 € als Einstiegsgehalt bekomme, glaube ich nicht.

Aber ich sehe es doch richtig, dass ich, sobald ich 451 EUR verdiene pflichtversichert werde, oder? Erlischt dann meine PKV, bzw. kann ich diese kündigen?

Was passiert, wenn ich dann im z.B. darauffolgendem Monat (oder irgendwann) über diese Grenze komme, kann ich dann "neu entscheiden" was ich mache?

Oder es nach der Bundestagswahl ganz andere Regelungen gibt
Stimmt zwar, aber auf alles kann ich keine Rücksicht nehmen.

Gruß
Bendix

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.03.2013, 14:07

Alle Auskünfte, die dir jetzt jemand geben kann, erfolgen immer unter dem Vorbehalt eventueller Gesetzesänderungen. Unser momentaner Gesundheitsminister hat in der Beziehung noch keine großen Aktivitäten gezeigt, in den vorherigen Jahren wurden unter der SPD-Ministerin jedoch einige Schlupflöcher zurück in die GKV gestopft. Das kann jederzeit wieder passieren. Hier im Forum beschweren sich vor allen Dingen Frauen, die aufgrund einiger Jahre in der PKV nicht in die beitragsbegünstigte Krankenversicherung der Rentner kommen, darüber, dass die Rechtslage bei ihrem Wechsel damals noch eine ganz andere war. Wenn du meinst, jetzt keine Rücksicht darauf nehmen zu können, kann das spätere Erwachen ziemlich unsanft werden. Aber wenigstens kannst du dann nicht sagen, dich hätte keiner gewarnt.

Deshalb meine Auskünfte nur zum Stand heute, wie es in 2 - 3 Jahren aussieht, kann niemand voraussagen.

Verdienst über 451,-- € führt - sofern die übrigen Voraussetzungen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vorliegen - wieder zur Versicherungspflicht und damit Beitrittsrecht zur GKV. Du hast dann ein echtes Sonderkündigungsrecht bei der PKV und kannst zum Beginn der Beschäftigung kündigen.

Über welche Grenze meinst du mit deiner zweiten Frage?

Bendix
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Beitrag von Bendix » 27.03.2013, 14:15

Zur 1:
Ich verstehe ja die Problematik die eine Änderung der Regierung und des eventuell daraus resultierenden Gesetzgebungsprozesses aufwirft. Natürlich stecken da viele Unwägbarkeiten drin. Diese aber quantitativ zu bewerten ist schwierig.

Das die Auskünfte sich auf den jetzigen Zeitpunkt beziehen ist mir bewusst.

Zu 2:
Eigentlich hast Du meine Frage schon beantwortet. Auf Grund des Sonderkündigungsrechtes bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit endet die PKV. Falls ich dann doch über die Grenze von 52.200 EUR komme, habe ich die Wahlfreiheit bei der KV und kann a) in der gesetzlichen bleiben oder b) mir eine neue PKV aussuchen? Stimmt das so?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.03.2013, 14:22

Bendix hat geschrieben: Zu 2:
Eigentlich hast Du meine Frage schon beantwortet. Auf Grund des Sonderkündigungsrechtes bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit endet die PKV. Falls ich dann doch über die Grenze von 52.200 EUR komme, habe ich die Wahlfreiheit bei der KV und kann a) in der gesetzlichen bleiben oder b) mir eine neue PKV aussuchen? Stimmt das so?
Diese Frage kann ich nur mit einem entschiedenen "Das kommt darauf an" beantworten. Wann die Versicherungspflicht endet, hängt von vielen Faktoren ab (neuer Arbeitgeber, Gehaltserhöhung beim bisherigen Arbeitgeber, neuer Vertrag bei altem Arbeitgeber etc.)

Sobald die Versicherungspflicht endet, stellt sich die Frage, ob die Vorversicherungszeit für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (zur Zeit 12 Monate unmittelbar vorher oder 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre) erfüllt ist. Wenn ja, hast du die Wahl. Wenn nein, kannst du nicht in der GKV bleiben und musst wieder in die PKV. Ggf. mit neuer Gesundheitsprüfung etc. Deine alte PKV ist nur dann verpflichtet, dich wieder zu den alten Konditionen zu versichern, wenn der Vertrag vor Beginn der Versicherungspflicht mindestens fünf Jahre ununterbrochen bestanden hat.

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