KV für Student Ü30 - Möglichkeiten

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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spätstudentin
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KV für Student Ü30 - Möglichkeiten

Beitrag von spätstudentin » 22.02.2012, 11:04

Hallo liebe Fachleute,

nach dem eine studentische Krankenversicherung für mich leider nicht in Frage kommt, bin ich nun auf der Suche nach Alternativen.

Ich beginne im Herbst diesen Jahres mein Studium und bin dann über 30.

1) Zu Semesterbeginn befinde ich mich noch in einem Vollzeitarbeitsverhältnis und reiche meinen Jahresurlaub ein und kündige. Solange bin ich ja noch über den jetzigen Arbeitgeber versichert.

2) Wann müsste ich mich dann freiwillig pflichtversichern? Direkt nach dem Ende des Arbeitsverhaltnisses oder kann ich diesen 1 Monat "Nachversicherung" noch mit hinzunehmen.

3) angenommen ich finde einen 410 Euro Job, bin ich dann wieder über einen AG pflichtversichert? Wenn es an diese über 20h/Woche Regel gebunden sein sollte, wie wird das nachgewiesen?

4) Kann ich jederzeit zurück in die freiwillige Pflichtversicherung solange ich immatrikuliert bin und diesen 410 Euro Job nicht mehr ausübe. Also quasi immer hin und her wechseln, wenn sich jobtechnisch etwas ergibt?

5) Brauche ich bei der Immatrikulation einen Versicherungsnachweis der Krankenkasse obwohl ich über 30 bin? Hab da 2 unterschiedliche Informationen.

Habt ihr sonst irgendwelche Tipps und/oder Hinweise für mich, die beachten soll/muss?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe :-)

Sportsfreund
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Re: KV für Student Ü30 - Möglichkeiten

Beitrag von Sportsfreund » 22.02.2012, 11:17

spätstudentin hat geschrieben:Hallo liebe Fachleute,

nach dem eine studentische Krankenversicherung für mich leider nicht in Frage kommt, bin ich nun auf der Suche nach Alternativen.

Ich beginne im Herbst diesen Jahres mein Studium und bin dann über 30.

1) Zu Semesterbeginn befinde ich mich noch in einem Vollzeitarbeitsverhältnis und reiche meinen Jahresurlaub ein und kündige. Solange bin ich ja noch über den jetzigen Arbeitgeber versichert.

- korrekt

2) Wann müsste ich mich dann freiwillig pflichtversichern? Direkt nach dem Ende des Arbeitsverhaltnisses oder kann ich diesen 1 Monat "Nachversicherung" noch mit hinzunehmen.

- die freiwillige Mitgliedschaft muss sich immer direkt an die zuvor endende Pflichtversicherung anschließen

3) angenommen ich finde einen 410 Euro Job, bin ich dann wieder über einen AG pflichtversichert? Wenn es an diese über 20h/Woche Regel gebunden sein sollte, wie wird das nachgewiesen?

- der Arbeitgeber selbst muss die Minijob- bzw. 20h/Woche-Regelung beachten und prüfen. Je nachdem wird man bei der Kasse voll SV-pflichtig angemeldet (=Midijob/Gleitzone), oder nur RV-pflichtig (=20h/Woche-Regelung)

4) Kann ich jederzeit zurück in die freiwillige Pflichtversicherung solange ich immatrikuliert bin und diesen 410 Euro Job nicht mehr ausübe. Also quasi immer hin und her wechseln, wenn sich jobtechnisch etwas ergibt?

- eine freiwillige Mitliedschaft endet automatisch, wenn eine Pflicht eintritt. Aber nicht umgekehrt. Da muss grds. immer wieder die freiwillige Fortsetzung der Mitgliedschaft neu beantragt werden.

5) Brauche ich bei der Immatrikulation einen Versicherungsnachweis der Krankenkasse obwohl ich über 30 bin? Hab da 2 unterschiedliche Informationen.

- Ja, braucht man. Denn ein Student muss versichert sein, um sich einschreiben zu können.

Habt ihr sonst irgendwelche Tipps und/oder Hinweise für mich, die beachten soll/muss?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe :-)
Gruß
Sportsfreund

spätstudentin
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Beitrag von spätstudentin » 24.02.2012, 10:44

Erst ein Mal herzlichen Dank für Deine Antwort. Ein Frage hätte ich noch zu:

"5) Brauche ich bei der Immatrikulation einen Versicherungsnachweis der Krankenkasse obwohl ich über 30 bin? Hab da 2 unterschiedliche Informationen.

- Ja, braucht man. Denn ein Student muss versichert sein, um sich einschreiben zu können. "

Ich zitiere mal
§ 5 Abs. 9 SGB V
(1) Versicherungspflichtig sind
"9. Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,"

demnach bestünde doch eigentliche keine Versicherungspflicht und somit auch kein Nachweis mit diesem speziellen Hochschulformular.

Wenn ich mich jetzt ganz normal freiwillig versichere, sollte dieser Nachweis genügen, da es laut Gesetz keine Grundlage gibt mir das Hochschulformular auszufüllen, da diese Paragraphen eindeutig nicht auf mich zutreffen.

Achja, und solange ich noch über meinen Arbeitgeber versichert bin, reicht da nicht auch ein normaler Versicherungsnachweis anstatt des Formulars für Hochschulen?

Hab ich da jetzt einen Denkfehler?

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 24.02.2012, 11:44

Die Frage, wie man versichert ist, spielt bei der Bescheinigung für die Uni/Hochschule nur sekundär eine Rolle.

Fakt ist: auch die nicht in der gesetzlichen KV Versicherten Studenten müssen eine Bescheinigung der GKV zur Einschreibung vorlegen. Insofern wird deutlich, dass es gar nicht auf die Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V ankommt.

Von daher gehe ich einfach mal davon aus, dass Du auf jeden Fall eine spezielle Studenten-Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung brauchst.

Gruß
Sportsfreund

spätstudentin
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Beitrag von spätstudentin » 24.02.2012, 12:13

also müsste dann das Formular aber so ausgefüllt werden, oder?

"Name, Anschrift (und Unterschrift) der Krankenkasse Datum

Herr/Frau
Name, Vorname, Geburtsdatum,
Straße, Hausnummer,
Postleitzahl, Wohnort,

( ) ist bei uns versichert.

(x ) ist versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder
nicht versicherungspflichtig.

Versicherten-Nr. "

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 24.02.2012, 12:40

spätstudentin hat geschrieben:also müsste dann das Formular aber so ausgefüllt werden, oder?

"Name, Anschrift (und Unterschrift) der Krankenkasse Datum

Herr/Frau
Name, Vorname, Geburtsdatum,
Straße, Hausnummer,
Postleitzahl, Wohnort,

( ) ist bei uns versichert. Dieses Kreuzchen aber zumind. noch für die Dauer der Beschäftigung

(x ) ist versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder
nicht versicherungspflichtig. Genau! nicht versicherungspflicht trifft hierbei zu

Versicherten-Nr. "
Gruß
Sportsfreund

spätstudentin
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Beitrag von spätstudentin » 24.02.2012, 13:01

ah ok. Das heißt wenn ich meinen VZ-Job kündige, muss ich nochmal einen neuen Nachweis einreichen.

Danke für Deine Hilfe :-)

amerin

Beitrag von amerin » 24.02.2012, 13:53

Nein.
Der erste eingereichte Nachweis reicht!

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