KVvS Fachsemesterrechnung von Bachelor zum Master

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
CaTeDe
Beiträge: 4
Registriert: 27.08.2012, 23:57

KVvS Fachsemesterrechnung von Bachelor zum Master

Beitrag von CaTeDe » 28.08.2012, 09:46

Hallo,

ich habe von meiner Krankenkasse (Techniker) ein Schreiben bekommen, dass sie mich nicht weiter studentisch versichern können, weil ich bereits im 14. Fachsemester bin. Ich war dann dort und habe meine Studienbescheinigung des Masterstudiengangs vorgelegt (5. Fachsemester). Es hieß dann, das sei so in Ordnung. Dann bekam ich ein Schreiben, dass ich im Bachelor das Gleiche studiert hätte, und sich deswegen die Fachsemester aufaddieren.
Ich habe einen 2. Fach Bachelor gemacht: 1. Komparatistk, 2. Kunstgeschichte.
Nun studiere ich den 1. Fach Master Moderne Kunst.

Ich habe meine Bachelor-Studienbescheinigung vorgelegt, jedoch bekam ich darauf ein Schreiben, in dem steht, dass die Krankenkasse dies als Aufbau auf meinen Bachelor ansieht und eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung daher nicht möglich ist. Addiert man die Fachsemester auf, kommt man auf das 14. Fachsemster. Somit würde ich ab dem 1.10. nicht mehr studentisch versichert werden können.

Ist das alles so richtig? Ich habe hier gelesen, dass im Master die Semester neu angefangen werden zu zählen. Und mein Master ist ja nicht wirklich ein Aufbau auf den Bachelor, weil ich zum Einen nicht mehr Komparatistik studiere, und zum Anderen auch nicht rein Kunstgeschichte, sondern mich auch die Moderne spezialisiere.

Ich wäre euch dankbar, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

amerin

Beitrag von amerin » 28.08.2012, 10:12

Ist der Master konsekutiv (also Zulassung nur mit Vorbildung in einem bestimmmten Fachbereich)? Sind die Fächer explizit als verwandte Studiengänge der HS ausgewiesen?
Wenn beides ja, dann werden die Fachsemester B und M addiert.

Man könnte höchstens argumentieren, dass zwar allgemein Kunst betroffen ist, aber speziell nicht Geschichte sondern Moderne/Zukunft (weit auslegen eben...)

CaTeDe
Beiträge: 4
Registriert: 27.08.2012, 23:57

Beitrag von CaTeDe » 28.08.2012, 16:14

Ah, das hilf schonmal weiter, danke! Nein, man kann auch nach den bachelor aufhören, das ist ein für sich stehender Abschluss. Wäre das ein argument??
Ich war heute bei der rechtsberatung unserer uni und er hat mir geraten widerspruch einzulegen und zu begründen, dass der Master was anderes ist ls der bachelor. Wenn möglich, soll ich mir das vom Institut bescheinigen lassen.

CaTeDe
Beiträge: 4
Registriert: 27.08.2012, 23:57

Beitrag von CaTeDe » 28.08.2012, 16:15

wo finde ich denn einen Gesetzestext o.Ä. in dem steht, dass dies (konsekutiver Master + dessen definition) vorraussetzung für ein Aufaddieren ist?

röschen
Beiträge: 288
Registriert: 21.09.2011, 08:24

Beitrag von röschen » 28.08.2012, 17:36

CaTeDe hat geschrieben:Nein, man kann auch nach den bachelor aufhören, das ist ein für sich stehender Abschluss. Wäre das ein argument??
Die Frage war, ob der Bachelor Voraussetzung für das Masterstudium war.

Hucky
Beiträge: 379
Registriert: 17.07.2009, 11:56

Beitrag von Hucky » 07.09.2012, 18:12

So, da will ich auch mal schreiben.

Das grundlegende Problem ist, dass das HS und KK teilweise eine unterschiedliche Sprache verwenden. Den meisten dürfte ja aufgefallen sein, dass die HS immer mit den FS von vorne beginnen, wenn ein Masterstudium aufgenommen wird.

Bei der Ermittlung der FS sind KKs mit der Umstellung der Studiengänge einfach ins kalte Wasser geschmissen worden und jede ist nun auf ihre Art und Weise mehr oder weniger kulant was die Ermittlung der FS angeht. Grundsätzlich sollen die FS gleicher Studiengängen addiert werden. In diesem Zusammenhang muss uns bewusst werden, dass BA und MA zwei unterschiedliche Ziele haben. Die Studenten und die Wirtschaft haben das leider nicht wirklich verstanden bzw. die Wirtschaft hat sich nicht darauf eingestellt und die Studenten sind gezwungen gleich den MA dranzuhängen. Eigentlich ist der BA die "Grundausbildung". Danach soll man 2-3 Jahre in die Branche seiner Wahl gehen und dann den passenden MA als Spezialiserung absolvieren. Dies wird auch an diesem Fall deutlich. Moderne Kunst wird, ohne mich damit beschäftigt zu haben, sicherlich auch im B Kunstgeschichte behandelt. Im MA erfolgt nun die Spezialsierung auf diesen Teil der K-Geschichte.

Die TK sagt sich wahrscheinlich, dass das Studium einfach nur anders heißt. Zum Schluß geht es um Kunst.

Bei uns macht man sich sogar die Arbeit und recherchiert in Zeiten des Internets einfach. Dann kann man feststellen, dass es einen MA K-Geschichte gibt, was uns wiederum sagt, dass bei der Berechnung der FS mit dem 1. FS im MA-Studium begonnen werden muss.

Also Widerspruch einlegen und ggf. auf das Rundschreiben 06b verweisen.

VG
Hucky

CaTeDe
Beiträge: 4
Registriert: 27.08.2012, 23:57

Beitrag von CaTeDe » 08.09.2012, 02:37

Hey!

Vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort! was meinst du mit dem Rundeschreiben? hast du dazu einen Link oder Ähnliches, dass ich da mal reinschauen, oder der KK weiterleiten kann?
Ich hatte nochmal bei der KK angerufen und erklärt, dass es sich um iene spezialisierung handelt.. man ruft mich un anfang der Woche zurück, natürlcih hatt das mädchem am Telefon keinen Plan..

Nochmal DANKE!

Hucky
Beiträge: 379
Registriert: 17.07.2009, 11:56

Beitrag von Hucky » 16.09.2012, 18:36

War ne Weile nicht im Forum.

aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/grundlagen-ansicht/poc/docid/4531447%2C5/

Antworten