ich kann mir durchaus vorstellen, dass das o.g. Thema bereits bei einigen ein typisches 'Oh-Man-Wie-Oft-Denn-Noch'-Gefühl auslöst

Ich hab bereits mein Diplom (jedoch lediglich auf BA-Niveau) absolviert und möchte gerne ab Herbst 2014 ein Master-Studium aufnehmen.
Bis dahin arbeite ich als selbstständiger 'Erklärbär' (Nachhilfe etc. pp.) und komme damit auf etwa 1000€ pro Monat (bei etwa 9h/Woche).
Derzeit löhne ich das voll Programm an Krankenversicherung und Rentenversicherung.
Ab Studiumsbeginn möchte ich gerne eine Werkstudententätigkeit aufnehmen.
Kurzum: Auf was muss ich mich bei der Krankenversicherung einstellen?
Soweit ich das korrekt aufgenommen habe, fallen ja keine Krankenversicherungsbeträge während der Werkstudententätigkeit an - wird das dort erzielte Einkommen jedoch zu meinem selbstständigen Einkommen was die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung angeht zusammenaddiert und davon der Beitragssatz ermittelt...den ich dann wiederrum alleine tragen müsste?
Vielen Dank im Voraus.