Nach Lücke ohne Nachzahlung weiterversichern?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Raph123
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Nach Lücke ohne Nachzahlung weiterversichern?

Beitrag von Raph123 » 17.08.2017, 13:58

Hi,

Die Situation:
Ich bin Student im inzwischen offiziell 16. Semester und habe bis zu meinem 27. Geburtstag im März Halbwaisenrente bezogen. Mit dieser hat die Rentenversicherung auch meinen Krankenkassenbeitrag bei der AOK gezahlt, heißt zum April wurde ich mit Ende des Anspruchs auf Halbwaisenrente auch von der AOK abgemeldet. Allerdings war ich von Januar bis Juli in Asien und hatte eine langzeit-auslands-kv. Eigentlich ging ich daher davon aus nach meiner Rückkehr normal weiterzahlen zu können (ab august) aber die AOK sagt nun ich müsse mich neu freiwillig versichern und ab April nachzahlen... Laut deren studienabteilung kann ich um diese Nachzahlung herumkommen wenn ich mich arbeitslos melde, eine Arbeitsstelle antreten oder ein neues Studium beginne.

Die Fragen:
Muss ich die zeit in der ich Auslandskrankenversichert war, und nicht mehr gesetzlich in Deutschland versichert, tatsächlich unbedingt nachzahlen?
Muss ich diese Lücke auch nachzahlen wenn ich eine neue gesetzliche Krankenversicherung abschließe, bei einem anderen Anbieter als der aok?
Wenn ich arbeit/arbeitslosigkeit/neues Studium antrete, ist die Lücke dann für immer vergessen oder wie läuft das wenn ich dann nach einigen Monaten diesen Status wieder aufgebe?
Wie wäre die Situation wenn ich ein Promotionsstudium beginnen würde? Wer zahlt dann? Wäre es erneut eine pflichtversicherung und die Lücke damit vergessen?

Ich bin für jegliche Hilfe dankbar,
LG

D-S-E
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Re: Nach Lücke ohne Nachzahlung weiterversichern?

Beitrag von D-S-E » 17.08.2017, 16:36

Raph123 hat geschrieben:Die Fragen:
Muss ich die zeit in der ich Auslandskrankenversichert war, und nicht mehr gesetzlich in Deutschland versichert, tatsächlich unbedingt nachzahlen?

Wenn du dich in Deutschland nicht abgemeldet hast (beim Einwohnermeldeamt), dann wirst du ab April auch in Deutschland weiterversichert. Das ist dann auch rückwirkend beitragspflichtig.

Muss ich diese Lücke auch nachzahlen wenn ich eine neue gesetzliche Krankenversicherung abschließe, bei einem anderen Anbieter als der aok?

Ja, weil du das nur mit Wirkung für die Zukunft machen kannst. Du müsstest dafür erstmal bei der AOK kündigen.

Wenn ich arbeit/arbeitslosigkeit/neues Studium antrete, ist die Lücke dann für immer vergessen oder wie läuft das wenn ich dann nach einigen Monaten diesen Status wieder aufgebe?

So funktioniert das leider nicht. Die Lücke muss auf jeden Fall durch eine Versicherung gefüllt werden.

Wie wäre die Situation wenn ich ein Promotionsstudium beginnen würde? Wer zahlt dann? Wäre es erneut eine pflichtversicherung und die Lücke damit vergessen?

Nein. Dann wärst du aufgrund der nicht eintretenden Versicherungspflicht in der freiwilligen Versicherung. Die Lücke besteht trotzdem und muss nachgezahlt werden.

Ich bin für jegliche Hilfe dankbar,
LG
Viele Grüße
D-S--E

Raph123
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Beitrag von Raph123 » 17.08.2017, 16:54

Danke für die Antwort! In Deutschland abgemeldet habe ich mich nicht. Aber wie beschrieben wurde mit Ende der Zahlung meiner Halbwaisenrente im März auch die Zahlung meines kv-Beitrags durch die drv eingestellt, somit wurde mir die Mitgliedschaft bei der AOK gekündigt! Ich bin seit März kein Mitglied mehr. Muss ich trotzdem nachzahlen wenn ich zu einer neuen gesetzlichen KV gehe??

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 17.08.2017, 17:04

Hallo Ralph,

endet die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Personen (in deinem Fall Versicherungspflicht durch den Rentenbezug), dann setzt sich die Mitgliedschaft ab dem Folgetag als "freiwillige Mitgliedschaft" fort (obligatorische Anschlussversicherung), siehe auch § 188 Abs. 4 SGB V. Das ist die Grundlage für die Fortführung deiner Versicherung und damit auch die Beitragspflicht.

Solltest du als Student versicherungspflichtig sein (was im 16. Fachsemester nur der Fall sein kann, wenn du zwischendurch etwas komplett neues begonnen hast), würdest du den Studentenbeitrag nachzahlen müssen (ca. 90 Euro mtl.), ansonsten einen einkommensabhängigen Beitrag zur freiwilligen Versicherung (mindestens jedoch ca. 180 € mtl. je nach Kasse).

Viele Grüße
D-S-E

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