Nicht Verlängerung der studentischen Pflichtversicherung

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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ÄnnMään
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Nicht Verlängerung der studentischen Pflichtversicherung

Beitrag von ÄnnMään » 30.08.2018, 10:34

Hallo alle zusammen,

auch ich habe nun ein Schreiben bekommen in dem mir mittgeteilt wurde, dass meine studentische Pflichtversicherung nicht verlängert werden kann, da ich bald im 15 Fachsemester befinde. Nachdem ich Widerspruch eingelegt habe und mich darauf berufen habe, dass ich mich zwar im 14 Hochschulsemester, aber wegen des Bachelor/Master Systems nicht im 14 Fachsemster befinde, kam die Antwort, dass bei einem konskutiven Master die Fachsemster zusammengezählt werden.

Nun meine Frage: Hat es jemand bei der TK geschafft, trotz konsekutiven Master die studentische Pflichtversicherung verlängert zu bekommen? Ich sitze nämlich aktuell an meiner Masterarbeit und brauche vielleicht noch bis Dezember und müsste aber dann wieder etwas mehr arbeiten gehen um den höheren Beitrag auszugleichen, wodurch sich dann meine Masterarbeit wieder verlängern könnte. Ein Teufelskreis :(

Vielen Dank schonmal für eure Antworten

Liebe Grüße

ÄnnMään

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.08.2018, 11:19

Hallo und willkommen im Forum,
also ich kenne keinen Fall, der aus diesem Grund eine Verlängerung der Pflichtversicherung erreicht hat. Allerdings bieten die Kassen doch für Studenten, welche aus der Pflichtversicherung ausscheiden einen "Übergangstarif" an, der irgendwo zwischen dem Pflichtbeitrag für pflichtversicherte Studenten und dem Mindestbeitrag für sonst. freiwillig Versicherte liegt, also zwischen ca. 66,00 und 150,00 € mtl. (ohne Pflegeversicherung, die noch hinzu käme).
Mein Rat, die Kasse dazu befragen.
Gruss
Czauderna

RHW
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Beitrag von RHW » 01.09.2018, 12:07

Hallo ÄnnMään,

eine Verlängerung der studentischen Versicherung wird es nur geben, wenn während der 14 Semester besondere Umstände vorgelegen haben. Diese fragt die Krankenkasse meist in dem Fragebogen ab, z.B.
- längere Erkrankung
- Behinderung
- Elternzeit
- Pflege eines Angehörigen
.....

Gruß
RHW

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