Hallo miteinander,
habe Heute eine Nachticht von der AOK bekommen. Die haben versäumt meine Daten zu aktualisieren und daher muß ich nun eine Zahlung in Höhe von 600€ nachzahlen.
Das Problem ist, dass ich 2007, im Juli 25 Jahre alt geworden bin und daher nicht mehr Familienversichert sein durfte, aber bis dato noch bin.
Darf die AOK dieses Geld zurück fordern, obwohl das Verschulden bei der AOK lag und nicht bei mir?
Für jegliche Anregung wäre ich sehr dankbar.
Rückwirkende Einforderung, da 25. Lebensjahr überschritten.
Moderator: Czauderna
Hallo,
die Voraussetzungen der Familienversicherung sind gesetzlich normiert und können daher von einer KK auch nicht im Rahmen des Ermessens geändert werden. Damit wird die Familienversicherung nicht durch Bekanntgabe der Beendigung sondern mit seinem gesetzlich festgelegten Ende wirksam.
Die Beiträge hätten auch bezahlt werden müssen, wenn Du davon bereits im Juli 07 davon erfahren hättest. Ein Schaden ist Dir also gar nicht entstanden.
Um die rückwirkende Beitragszahlung kommst Du also nicht herum. Ich würde allerdings vermuten, dass Dir die KK bei den Zahlugngsmodalitäten gern entgegen kommt.
Freundliche Grüße
ratte1
die Voraussetzungen der Familienversicherung sind gesetzlich normiert und können daher von einer KK auch nicht im Rahmen des Ermessens geändert werden. Damit wird die Familienversicherung nicht durch Bekanntgabe der Beendigung sondern mit seinem gesetzlich festgelegten Ende wirksam.
Die Beiträge hätten auch bezahlt werden müssen, wenn Du davon bereits im Juli 07 davon erfahren hättest. Ein Schaden ist Dir also gar nicht entstanden.
Um die rückwirkende Beitragszahlung kommst Du also nicht herum. Ich würde allerdings vermuten, dass Dir die KK bei den Zahlugngsmodalitäten gern entgegen kommt.
Freundliche Grüße
ratte1