Student, Ausland, GKV?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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czery
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Student, Ausland, GKV?

Beitrag von czery » 30.11.2009, 16:57

Hallo liebe Leute,

hab schon Google abgeklappert, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden. Zu meiner Situation:

Ich bin Student und werde im März privat für ein Jahr ins Ausland (Neuseeland) gehen. In dieser Zeit werde ich zwei Urlaubssemester einlegen, bin also weiterhin eingeschrieben. Für das Visum benötige ich eine Auslandskrankenversicherung, die ich wahrscheinlich beim ADAC abschließen werde.

Nun meine Frage: Was passiert während meines Auslandsaufenthaltes mit meiner GKV? Welche Möglichkeiten habe ich? Es wäre ja doof, wenn ich für die GKV Beiträge zahlen müsste, obwohl ich keine Leistungen in Anspruch nehmen kann. Und kündigen darf ich ja nicht, da ich noch eingeschrieben bin, stimmt das? Gibts da eine andere Möglichkeit?

Viele Grüße
czery

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.11.2009, 17:22

Studenten, die für ein oder mehrere Semester vom Studium beurlaubt werden, sind zwar weiterhin eingeschrieben, nehmen aber in dieser Zeit nicht am Studienbetrieb teil.

Eingeschriebene Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen - mit Ausnahme der an der Fernuniversität in Hagen eingeschriebenen Studenten (vgl. Bundesrats-Drucksache 475/89 Seite 16) - sind auch dann versichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Sie unterliegen jedoch grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht, wenn für sie aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts Anspruch auf Sachleistungen besteht. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit gegenüber einem Träger eines anderen Staates auf eigener Versicherung beruht, z.B. wegen Bezugs einer Waisenrente, oder von der Versicherung einer anderen Person (Familienversicherung) abgeleitet ist. In welchen Fällen ein Anspruch auf Sachleistungen aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts besteht und die Versicherungspflicht als Student deshalb ausgeschlossen ist, ist dem Abschnitt 10 zu entnehmen. Außerdem enthält dieser Abschnitt Aussagen zur Krankenversicherung der Studenten, die an einer inländischen Hochschule immatrikuliert sind, jedoch für ein oder mehrere Semester im Ausland studieren.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.11.2009, 17:35

so die Essenz des ganzen ist, bist du in Neusseland eingeschieben und nicht in Deutschland, unterliegst du nicht der Versicherungspflicht.
Da du aber auch in Deutschland eingeschrieben bist bleib denn wohl nur der Gang zur Kasse, und die Beiträge zu zahlen.

czery
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Keine Chance?

Beitrag von czery » 30.11.2009, 17:41

Vielen Dank für diesen Auszug.

Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich also monatlich 65,53 € an meine GKV abdrücken, obwohl ich wegen des Auslandaufenthaltes keine Leistungen in Anspruch nehmen kann. Sehe ich das richtig?
Gibt es denn keine Möglichkeit, da drum herum zu kommen? Könnte mir sinnvolleres Vorstellen, als Geld für quasi nix auszugeben.

Gibt es eine GKV die sowas wie eine zusätzliche Auslandsreiseversicherung anbietet? Das würde dann eventuell billiger kommen, könnte ich mir vorstellen.

Gruß
czery

czery
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Beitrag von czery » 30.11.2009, 17:49

CiceroOWL hat geschrieben:so die Essenz des ganzen ist, bist du in Neusseland eingeschieben und nicht in Deutschland, unterliegst du nicht der Versicherungspflicht.
Da du aber auch in Deutschland eingeschrieben bist bleib denn wohl nur der Gang zur Kasse, und die Beiträge zu zahlen.
Okay, habe das erst nach meinem letzten Beitrag gelesen. :cry: Naja, dann muss ich da wohl durch.

Gruß
czery

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 30.11.2009, 21:43

Hallo,

nach meiner Kennntnis besteht zwischen Deutschland und Neuseeland kein zwischenstaatliches Abkommen. Damit müsste doch auch während der Auslandsemester Versicherungspflicht in Deutschland bestehen, oder?

Die verwirrte
ratte1

czery
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Genau

Beitrag von czery » 30.11.2009, 22:00

Jupp, ich glaube das sagt dieser Text aus... leider :(

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 02.12.2009, 00:08

so ist es

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