Studentische Krankenversicherung verlängern über das 14. Sem

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Kommissar
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Studentische Krankenversicherung verlängern über das 14. Sem

Beitrag von Kommissar » 24.06.2010, 11:53

Hallo, trete nun in mein 15. Fachsemester ein und bin von meiner KKV informiert worden das ich nur aus der studentischen KKV herausfalle
Nun meine Frage ,laut Auskunft des Kundenberaters wird ein Antrag auch über die möglichen Verlängerungsgründe hinaus individuell entschieden.
Meine Situation ist folgende ich bin im Moment kurz vor Beginn meiner Diplomarbeit und werde nur noch 1 Semester studieren.
Gibt es da einen Examenstarif bzw eine Übergangsfrist.
Um mein Studium zu finanzieren mußte ich arbeiten (15h Woche )gehen, zusätzlich hat mich die Umstellung der Studiengänge auf BA/ MA zurückgeworfen.
Gibt es ein mögliches Formschreiben mi welchem ich eine Verlängerung beantragen kann.
Würde mich über fachkundige Antworten freuen.
Grüße

Bo_
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Examenstarif

Beitrag von Bo_ » 25.06.2010, 08:41

hallo kommissar,

es gibt Verlängerungstatbestände wie:

1. Art der Ausbildung
2. familiäre Gründe
3. persönliche Gründe

Bei 2 und 3 sind das in der Regel gesundheitliche Aspekte, wie z.B. die Pflege eines Familienangehörigen oder eine eigne Behinderung. Zu 1 fällt mir nix ein :-).

Also, falls 1-3 auf dich nicht zutrifft, dann solltest du für 1. Semester zumindestens den Examenstarif bekommen -> 105 Euro.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 25.06.2010, 17:02

die Sache mit den 105 EUR (Übergangsbeitrag für höchstens 6 Monate)
ist aber nur möglich, wenn keine Einnahmen über 851,67 EUR mtl. vorliegen.

nur als kleine Ergänzung

Hucky
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Beitrag von Hucky » 25.06.2010, 18:35

Hallo,

in Ergänzung zu den anderen beiden, möchte Dir noch sagen, dass eine Verlängerung bei Dir nicht möglich ist. Also bleibt Dir nur die PKV oder die freiw. Mitgliedschaft.

VG
Hucky

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 25.06.2010, 20:23

Zu 1 fällt mir nix ein Smile.
soviel ch weiß, Abitur auf dem 2. Bildungsweg...

Gruß
Lady Butterfly

Hucky
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Beitrag von Hucky » 25.06.2010, 21:44

Zweiter BW ist nur auf das 30. LJ anzuwenden.

Für die Verlängerun wg 14. FS hat kaum ein Student Gründe vorzuweisen. Es ist einfach super schwer.

Wechsel der Fachrichtung
Mitarbeit in Hochschulgremien
Erkrankung von mehr als drei Monaten zusammenhängend
Betreung von Angehörigen

Also verdammt schwer

VG
Hucky

RHW
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Beitrag von RHW » 26.06.2010, 10:43

Hallo,
der Übergangstarif für 6 Monate nach Ende der studentischen Versicherung ist zum 01.01.2009 bei allen Kassen weggefallen.
Er gilt nur noch für Personen, die nicht mehr eingeschrieben sind, sich aber nachweislich für die Abschlussprüfung angemeldet haben.

Der normale Mindestbeitrag beträgt ca. 140 Euro monatlich.
Gruß
RHW

heinrich
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Beitrag von heinrich » 26.06.2010, 11:33

Hallo RHW,

erst einmal Kompliment für Deine stets versierten Kommentare mit Quellenangabe. Echt alle Achtung.

Die Regelung, ob der Übergangsbeitrag (basierend auf § 245 Abs. 2 SGB V) nur für nicht eingeschriebene oder auch auch für eingeschriebene Personen gilt, ist ja in den letzten Jahren von den verschiedenen KK sehr unterschiedlich gehändelt worden.

Wenn man den 245,2 in Verb. mit 190,9 liest, dann kann es ja auch eigentlich nur für nicht eingeschriebene Personen gelten. Aber wie gesagt: Es gab KK, die machten zu Gunsten des Mitgliedes (bzw. zu Mitgliederhaltezwecken) daraus auch bei nicht eingeschriebenen den Übergangsbeitrag im Rahmen des 245,2.

Du schreibst jetzt, dass es ab 01.01.2009 nur noch für für NICHT eingeschriebene Personen gilt.

Könntest Du die Fundstelle einstellen, woraus sich dies EXPLIZIT ergibt.
Kam da mal eine Weisung/Klarstellung des GKV-Spitz.Ver oder ähnlichen.
Kannst Du die Rundschreiben-Nr angeben.

RHW
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Beitrag von RHW » 26.06.2010, 15:37

Hallo heinrich,
vielen Dank für das Kompliment!!!

die frühere großzügige Regelung beruhte auf einem Schreiben des BMA 8unter Norbert Blüm) aus 1989, dass eine großzügige Auslegung nicht beanstandet würde. Hintergrund war, dass sich durch die Einführung des 30. Lebensjahres und 14. Fachsemesters 1989 die Beiträge für viele Studenten sehr plötzlich sehr gravierend erhöht hatten. Diese großzügige Regelung hat aber nie zu einer Gesetzesänderung geführt (bei den Fachschülern war die Situation 1989 teilweise vergleichbar, führte aber später zur Änderung des § 240 SGB V.

Im KVdS-Rundschreiben von 2006 ist die großzügige Regelung noch beschrieben.

Ich glaube, dass die Änderung zum 01.01.2009 auf einer SpiBu-Aussage (oder einem BVA-Schreiben) beruht. Ich hoffe, dass ich im Laufe der nächsten Woche die genaue Quelle herausfinden kann.

Gruß
RHW

Kommissar
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Beitrag von Kommissar » 26.06.2010, 22:16

Hallo, erstmal vielen Dank für eure sehr genauen Antworten, das hat mir einige Telefonate erspart.
Ich habe jetzt mal ein Begründungsschreiben für eine Verlängerung aufgesetzt und hoffe auf ein Engegenkommen meiner Krankenkasse.
Falls dies nicht der Fall ist welche Wahl würdet ihr mir empfehlen, komme ich bei einem Wechsel auch unter die 140€ ich glaube meine Versicherung hat mir 148€ genannt.
Ist es besser für mich mich bei meinem Arbeitgeber zu versichern?

Vielen Dank nochmal das auch einem Neuling schnell und kompetent geholfen wird.
Grüße

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.06.2010, 23:41


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Beitrag von Kommissar » 23.08.2010, 13:29

Also meine KV hat sich nicht erweichen lassen und mich als freiwillig versichert registriert.
Meine Beitrag ist bis zur Beitragsbemessungsbrenze ca 140€.
Ich bin unbefristet als Aushilfe eingestellt nun meine Frage ist es sinnvoll mich über den arbeitgeber zu versichern bzw wie hoch wären meine Abzüge . bei ca 600€ Lohn butto.
Und ich werde bald 500€ / Monat für meine Diplomarbeit im Unternehmen verdiehnen wie wirkt sich das dazu aus.
Danke für eure Hilfe im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 23.08.2010, 18:20

Arbeitnehmer Arbeitgeber Gesamt
Beitragspflichtiges AE 551,70 € 600,00 €

Beitrag KV 40,20 € 42,00 € 82,20 €
Beitrag PV 6,29 € 5,85 € 12,14 €
Beitrag RV 50,08 € 59,70 € 109,78 €
Beitrag AV 7,04 € 8,40 € 15,44 €
Insolvenzgeldumlage 2,26 € 2,26 €

Beiträge gesamt 103,61 € 118,21 € 221,82 €
Für dich käme es günstiger, es müßte eh ketzt geprüft wrden ob deine Arbeitnehmer eigenschaft oder der Student überwiegt, das übernimmt denn dein AG.

RHW
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Beitrag von RHW » 23.08.2010, 20:40

Hallo,

wenn man als Student mehr als 20 Stunden pro Woche als Arbeitnehmer arbeitet, meldet der Arbeitgeber einen zur gesamten Sozialversicherung an. Wenn die Stundenzahl geringer ist, fallen nur Rentenversicherungsbeiträge an.

Eine Wahlmöglichkeit besteht in beiden Fällen NICHT.


Wenn man in einem Betrieb seine Diplomarbeit schreibt, wird sehr oft ein spezieller Diplomandenvertrag geschlossen: man darf die Räume und Geräte nutzen, wird aber nicht in den Betrieb eingegliedert ("hat keinen Chef"). Dann erhält man eine Vergütung, ist aber nicht beschäftigt. Die Höhe der Vergütung und die Stundenzahl ist dann ohne Bedeutung: es fallen keine SV-Beiträge durch den "Diplom-Arbeitgeber" an. Die freiwilligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen, da die Einnahmen ggf. steigen.

Mit dem letzten Tag der Abschlussprüfung wird die Versicherung komplett neu geprüft. Am besten rechtzeitig bei der Kasse melden.

Gruß
RHW

gegen-windmühlen
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Beitrag von gegen-windmühlen » 29.08.2010, 16:53

Hallo -

auch ich habe eine kurze Frage.
Ich bin regulär ´ordentlich` eingeschriebene Studentin an der Uni. Da ich allerdings über das 14. FS hinaus bin und auch nicht mehr den studentischen Krankenversicherungstarif in Anspruch nehmen kann, habe ich mich ab 1.10. bei meiner Kasse freiwillig versichert.
Da ich momentan einer Beschäftigung im Werksstudentenverhältnis nachgehe (sprich im Semester weniger als 20h/Woche und unter 850€ brutto bleibe), wollte ich in die Runde fragen, ob es für den Arbeitgeber problematisch werden könnte, da ich mich eben freiwillig versichert habe, was den "Werksstudentenstatus" des Arbeitsverhältnisses betrifft?
Kann irgendjemand etwas dazu sagen oder hat Erfahrungen in einem ähnlich Fall?

Vielen Dank vorab.

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