Studium im EU-Ausland - gesetzliche Kankenversicherung?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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SybilleSchmitt
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Studium im EU-Ausland - gesetzliche Kankenversicherung?

Beitrag von SybilleSchmitt » 28.06.2013, 12:16

Hallo,

ich werde voraussichtlich ab 01.09.2013 ein Studium in Ungern bzw. Österreich beginnen (hab mich noch nicht genau festgelegt). Das Problem für mich ist nun meine Krankenversicherung.

Ich bin zwanzig Jahre alt und war bis 01/2013 familienversichert bei der AOK. Ab 02/2013 bin ich selbst gesetzlich versichert bei der AOK, da ich jetzt ein Freiwilliges Soziales Jahr ableiste.

Wie ist es mir nun möglich, weiter in der gesetzlichen Versicherung trotz meines Auslandstudiums zu bleiben? Mein Auslandsstudium ist zeitlich begrenzt (ein halbes Jahr bis ca. 2 Jahre) und soll in Deutschland weitergeführt werden. In Deutschland liegt weiterhin mein Hauptwohnsitz, mein Nebenwohnsitz soll für diese Zeit in Ungarn bzw. Österreich sein.

Die Mitarbeiter der AOK teilten mir mit, dass ich nur unter einer Anwartschaft (ca.50€ monatlich) und einer gesetzlichen Krankenversicherung in Ungarn wieder problemlos bei einer Rückkehr nach Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werde.

Ist das richtig? Würde ich in Deutschland studieren, wäre ich weiterhin bis zu einem Alter von 25 Jahren familienversichert. Kann ich nicht auch bei einem Auslandsstudium nicht weiter familienversichert sein? Ungarn/Österreich gehören doch zur EU und es besteht doch ein Sozialversicherungsabkommen!?

Ich bin nun etwas ratlos und bezweifele die Beratung der AOK.

Vielleicht kann mir hier jemand Informationen zu diesem Thema geben?

Danke! Liese

derKVProfi

Re: Studium im EU-Ausland - gesetzliche Kankenversicherung?

Beitrag von derKVProfi » 28.06.2013, 15:14

SybilleSchmitt hat geschrieben:Wie ist es mir nun möglich, weiter in der gesetzlichen Versicherung trotz meines Auslandstudiums zu bleiben? Mein Auslandsstudium ist zeitlich begrenzt (ein halbes Jahr bis ca. 2 Jahre) und soll in Deutschland weitergeführt werden. In Deutschland liegt weiterhin mein Hauptwohnsitz, mein Nebenwohnsitz soll für diese Zeit in Ungarn bzw. Österreich sein.

Die Mitarbeiter der AOK teilten mir mit, dass ich nur unter einer Anwartschaft (ca.50€ monatlich) und einer gesetzlichen Krankenversicherung in Ungarn wieder problemlos bei einer Rückkehr nach Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werde.

Ist das richtig? Würde ich in Deutschland studieren, wäre ich weiterhin bis zu einem Alter von 25 Jahren familienversichert. Kann ich nicht auch bei einem Auslandsstudium nicht weiter familienversichert sein? Ungarn/Österreich gehören doch zur EU und es besteht doch ein Sozialversicherungsabkommen!?
Nein, das ist nicht richtig! Es besteht ein SV-Abkommen! Und es ist EU! Deshalb gilt:

1.
§ 10 SGB V (1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
Gewöhnlicher Aufenthalt
: Information
1. Wohnsitznahme oder gewöhnlicher Aufenthalt

Wann eine Wohnsitznahme oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im anderen Staat vorliegt, ist weder in den EG- bzw. EWG-Verordnungen noch in den bilateralen Abkommen über soziale Sicherheit definiert. Lediglich für die EG-Verordnung Nr. 883/2004 wurden in der zugehörigen Durchführungsverordnung Kriterien für eine Wohnsitznahme aufgenommen (vgl. Ausführungen weiter unten). Legt man für die von der EWG-Verordnung Nr. 1408/71 betroffenen Sachverhalte(1) die Definition des Europäischen Gerichtshofes zugrunde (EuGH, 25.02.1999 - 5 C 90/97), hat jemand seinen Wohnort dort, wo sich der gewöhnliche Mittelpunkt seiner Interessen befindet.

Dies lässt sich demnach zumindest nicht an der Meldung z.B. beim Einwohnermeldeamt festmachen. Vielmehr sind die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall zu berücksichtigen. So wird man z.B. bei einem Studenten der einige Jahre im Ausland studiert, bei seinen Eltern im Heimatland aber noch ein Zimmer unterhält, sich dort auch regelmäßig, z.B. in den Semesterferien, aufhält und nach Abschluss des Studiums im Heimatland eine Beschäftigung aufzunehmen beabsichtigt, sicher von einem Wohnsitz im Heimatland auch während der Zeit des Auslandsstudiums ausgehen können. Dagegen wird man bei einem Rentner, der seinen Lebensabend in Spanien verbringt, dort auch eine Wohnung unterhält und sich nur gelegentlich zu Besuch bei seinen Kindern in Deutschland aufhält, ansonsten aber keinerlei Bindung mehr nach Deutschland hat und auch nicht beabsichtigt, dorthin zurückzukehren, von einer Wohnsitznahme in Spanien ausgehen können.

Quelle: http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... m]=2072880
SybilleSchmitt hat geschrieben:Ich bin nun etwas ratlos und bezweifele die Beratung der AOK.
Ich auch und zwar aus zwei Gründen!

1. Anwartschaft wäre in dem Fall Unsinn. Eine Auslandsreisekrankenversicherung für Studenten im Ausland ist aber auf jeden Fall empfehlenswert! Bitte gleich für 2 Jahre abschließen!

2. Der gewöhnliche Aufenthalt bleibt Inland und die Familienversicherung wird bestehen!

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