Ü30 seit 16 Monaten ohne KV

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Matzethias
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Ü30 seit 16 Monaten ohne KV

Beitrag von Matzethias » 05.02.2013, 12:40

Hallo Zusammen,

ich muss mich jetzt wegen eines sehr unangenehmen Themas an Euch wenden.

Ich bin seit ca. 16 Monaten ohne Krankenversicherung. Ich wurde damals 30, als Student, und stand auch in Kontakt mit meiner damaligen GKV, wegen des nun anfallenden neuen Tarifes. Ich hatte alle nötigen Unterlagen per Mail verschickt, aber ist zu der Zeit durch Praktikum , Umzug und sonstigem Chaos usw. viel an Post bei mir nicht angekommen.
Meine Großmutter hatte damals auch die Kosten übernommen, um mich ein wenig zu unterstützen, ich hatte nicht so richtig mit den Zahlungen "Kontakt" bzw. diese nicht im Auge...

Kurz nach meinen 30. hat die BKK für Heilberufe auch zu gemacht, deswegen ist das wohl auch alles untergegangen, ich habe selber, da ich sehr selten meine KV beansprucht habe, einfach nicht mehr daran gedacht.
Bis mich vor einiger Zeit jemand gefragt hat wo ich denn versichert sei...

Jetzt habe ich mich schon versucht in vielen Foren zu informieren, komme aber für mich nicht auf einen Nenner, ob z.B. ich evtl. zur PKV kann, und ob die mich in der Situation überhaupt nehmen würden.

Ich weiß jetzt irgendwie nicht wie ich weiter vorgehen soll.
Ich habe auch gelesen dass mich die gesetzliche nach drei Monaten nach dem 30. garnicht mehr aufnehmen darf.
Die anstehende Nachzahlung bereitet mir großes Kopfzerbrechen da ich gerade von 300,-/Monat plus das restliche Ersparte lebe und einfach hoffe dass es bis zum Ende der Diplomarbeit, die jetzt beginnt, reicht.

Mich macht das Thema langsam verrückt, da ich seit dem ich mir der Situation bewusst bin, bei jedem Ziepen oder leichten Schmerz das Wasser auf der Stirn steht, falls was ist und ich ärtzliche Hilfe in Anspruch nehmen muss.

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben, wie ich jetzt am besten Vorgehe, um die Situation zu ändern.

Danke schonmal.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.02.2013, 20:48

Hallo,
da du zuletzt in einer KGV - Kasse versichert warst, kannst du natürlich auch wieder in eine GKV-Kasse deiner Wahl Mitglied werden, deiner Wahl deshalb, weil es ja deine ehemalige Kasse nicht mehr gibt. Also,besorge dir irgend einen Nachweis über deine ehemalige Krankenkassenzugehörigkeit, geh zu einer Kasse deiner Wahl und beantrage die Mitgliedschaft, gerade weil du zuletzt in der BKK-Heilberufe warst wird sich eine andere Kasse hüten, dich weg zuschicken, damit sind damals schon einige Kassen böse aufgeschlagen.
Alternativ kannst du natürlich auch eine PKV wählen, nur, die muss dich nicht nehmen und ob du dir dort eine Vollversicherung leisten kannst incl. Pflegeversicherung, das kommt auf deinen finanziellen Verhältnisse an.
Womit wir beim eigentlichen Problem wären, es ist nämlich durchaus denkbar, dass die von die gewählte Kasse zwar aufnimmt, aber dann rückwirkend, als ab dem Folgetag, der auf dein Ende der Kassenmitgliedschaft vor 16 Monaten folgte.
Und dann wollen die natürlich Kohle sehen - mindestens ca. 140,00 € - maximal
ca. 600,00 € mtl. - wie gesagt, das kann passieren.
Alternativ kannst aber auch ALG-2 beantragen und dann aufgrund dieses Antrages eine Kasse wählen - und wenn du da ganz viel Glück hast, also zum richtigen Zeitpunkt bei die richtige Kasse und dort an den richtigen Mitarbeiter gerätst, dann stellt diese dir eine Mitgliedsbescheinigung aus und die ARGE. meldet dich entsprechend dort an und du musst keine Beiträge nach entrichten.
Empfehlen dazu kann ich dir Google und u.a. auch ein Nachbarforum, wo diese Problematik vom User Rossi sehr anschaulich kommentiert wurde und dessen Beiträge dazu sehr hilfreich sein können. Nur garantieren, dass du aus dieser Sache mit den 16 Monaten "ungeschoren " heraus kommst, dass kann niemand.
Gruss
Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.02.2013, 21:59

Nee nicht so ganz, denndie BKK für Heilberufe hat keinen Rechtnachfolger. Ergo kann nachträglich keine KV pflicht aufgebaut werden, denn die zuständigen Stellen für die
Abwicklung der BKK für Heilberufe auch dafür sorgen müssen das denn entsprechend unterrichtet und weiterversichert wird. Bitte an das BVA wenden, meineransciht nach dürften hier aufgrund eines Formfehlers keine Beiträge erhoben werden.

Matzethias
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Beitrag von Matzethias » 05.02.2013, 22:25

meineransciht nach dürften hier aufgrund eines Formfehlers keine Beiträge erhoben werden.
Ich glaube einen Fehler von der Versicherung kann ich ausschließen, da meine Familienangehörigen von dem Schließen der Versicherung unterrichtet wurden.
Ich bin kurz davor 30 geworden, da wurde mit mir deswegen Kontak aufgenommen, aber die Antwort hab ich nicht erhalten.
Manche Briefe wurden im Vorfeld an meine Eltern geschickt, manche an mich. Da war die Versicherung immerschon eher "flexibel" und kreativ...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.02.2013, 23:57

CiceroOWL hat geschrieben:Nee nicht so ganz, denndie BKK für Heilberufe hat keinen Rechtnachfolger. Ergo kann nachträglich keine KV pflicht aufgebaut werden, denn die zuständigen Stellen für die
Abwicklung der BKK für Heilberufe auch dafür sorgen müssen das denn entsprechend unterrichtet und weiterversichert wird. Bitte an das BVA wenden, meineransciht nach dürften hier aufgrund eines Formfehlers keine Beiträge erhoben werden.
Hallo,
Wenn das so ist, dann hat er ja noch bessere Karten - hast du so einen Fall schon in der Praxis gehabt - weist das BVA dann den Antragsteller einer bestimmten Kasse zu ?
Gruss
czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 06.02.2013, 08:47

Grundsätzlich ist die BKK für Heilberufe eine KÖR in auflösung gewesen. Käme jezt darauf an ob dem fragesteller entsprehcende Miteilungen zugegangen ist oder nicht. Er sollte vieleicht mals seine Post sortieren.

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