Was passiert mit Ende der Werkstudentenregelung?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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gnampf
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Was passiert mit Ende der Werkstudentenregelung?

Beitrag von gnampf » 16.12.2020, 01:10

Hallo,

bin neu hier und habe schon eine Frage. Ein bisschen kenne ich mich aus, weil ich beruflich am Rande mit Sozialversicherungsrecht zu tun habe, aber eben nicht 100%ig:

Meine Freundin studiert derzeit (Vollzeitstudium, deutsche Fachhochschule) und übt im letzten Semester eine Beschäftigung von genau 20 Stunden pro Woche aus. Nebenbei bereitet sie ihre Bachelorarbeit vor und schreibt diese dann nach der offiziellen Anmeldung. Die Abgabe erfolgt wahrscheinlich im August 2021, das Ergebnis sollte dann Ende September bekanntgegeben werden. Die Tätigkeit ist ohne Bezug zur Bachelorarbeit.

Das Lohnbüro ist auch der Meinung, dass die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung vorliegen und die werden sie wohl auch so anmelden.

Bisher ist sie familienversichert, fällt dann aber mit dem Entgelt von über 1000€ brutto aus der Familienversicherung. Wegen der Werkstudentenregelung wird sie zwar nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, aber als Student und muss dann Beiträge zur KVdS entrichten. Die Kasse kann frei gewählt werden (im Wohnsitzbundesland und im Bundesland in welchem die Hochschule ihren Sitz hat). Alternativ könnte sie sich privat versichern und damit von der VP als Student befreien lassen.

Soweit richtig oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? Was benötigt die "aufnehmende" Krankenkasse als Nachweis, eine Kündigungsbestätigung im eigentlichen Sinne gibt es ja nicht, weil die Familienversicherung ja nicht gekündigt werden muss, oder?


Weiterhin stellte ich mir die Frage was dann später passiert: Laut haufe.de fällt der Werkstudentenprivileg zum Monatsende des Kalendermonats weg, in welchem das Ergebnis der letzten Prüfungsleistung bekanntgegeben wird. Da der Arbeitsvertrag nicht auf das Ende des Studiums, sondern auf einen festen Zeitraum befristet ist, arbeitet sie dann ab dem 1. des Folgemonats als "normale Arbeitnehmerin" und ist darüber krankenpflichtversichert. Die KVdS endet zum Ende des Vormonats, auch wenn eine Immatrikulation noch bis zum Ende des Semesters vorliegt?!

Was wäre hier in dem Fall, wenn sie sich während der Werkstudentenzeit privat versichert hätte, endet die private Versicherung dann auch automatisch zum Monatsende der Bekanntgabe der letzten Prüfungsleistung und sie fällt in die gesetzliche Pflichtversicherung, da sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze einhält?

Und noch eine Zusatzfrage: Was passiert mit dem Zahnvorsorgebonus bei kurzfristigem Wechsel in die PKV? Angenommen das bislang lückenlose Bonusheft erhält im Januar 2021 noch einen Stempel (familienversichertes Kassenmitglied). Februar - September Wechsel in die PKV. Anschließend wieder pflichtversichert in der GKV. Grundsätzlich ist ja durchgehend das Bonus in jedem Kalenderjahr nachgewiesen, aber gibt es evtl. eine Festlegung, dass bei Austritt aus der GKV (wenn auch nur vorübergehend) der gesamte Bonus erlischt?

Wäre sehr dankbar, wenn jemand kurz zur Richtigkeit meiner Überlegungen Bezug nehmen könnte.

Danke im Voraus und beste Grüße,

gnampf.

Czauderna
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Re: Was passiert mit Ende der Werkstudentenregelung?

Beitrag von Czauderna » 16.12.2020, 10:57

Hallo und willkommen im Forum,
ja, man merkt, dass du Ahnung von der Materie hast.
Es gilt meiner Ansicht nach Folgendes
1. Familienversicherung endet mit Überschreitung der geltenden Einkommensgrenzen per Gesetz, d.h. eine Kündigung ist nicht erforderlich, wohl aber eine Information seitens des/der Versicherten an die Kasse.
2. Tritt nach dem Ende der Familienversicherung Krankenversicherungspflicht als Student/in ein, dann kann innerhalb von drei Monaten eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bei der GKV-Kasse beantragt werden, was zur Folge hat, dass ein Wechsel in die PKV erfolgen muss (warum eigentlich, wegen der Leistungen oder wegen eines noch niedrigeren Beitrages ?).
Fall die Voraussetzungen für die grundsätzlich Versicherungspflicht als Studenten/in weg , muss in einem solchen Fall der Arbeitgeber entscheiden, ob Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer/in vorliegt und die entsprechende Meldung (Anmeldung) an die GKV-Kasse vornehmen.
3. Endet die grundsätzliche Krankenversicherungspflicht als Student/in und auch damit die Beschäftigung und es bestünde Arbeitslosigkeit, wäre zu prüfen, ob wieder die Familienversicherung infrage käme.
Sicher wird sich auch hier ggf. der eine oder die andere Expertin dazu melden.
Gruss
Czauderna

gnampf
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Re: Was passiert mit Ende der Werkstudentenregelung?

Beitrag von gnampf » 16.12.2020, 20:02

Hallo,
Czauderna hat geschrieben:
16.12.2020, 10:57
1. Familienversicherung endet mit Überschreitung der geltenden Einkommensgrenzen per Gesetz, d.h. eine Kündigung ist nicht erforderlich, wohl aber eine Information seitens des/der Versicherten an die Kasse.

Danke für die Info!
Czauderna hat geschrieben:
16.12.2020, 10:57
2. Tritt nach dem Ende der Familienversicherung Krankenversicherungspflicht als Student/in ein, dann kann innerhalb von drei Monaten eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bei der GKV-Kasse beantragt werden, was zur Folge hat, dass ein Wechsel in die PKV erfolgen muss (warum eigentlich, wegen der Leistungen oder wegen eines noch niedrigeren Beitrages ?).
Zu der Nachfrage nach den Gründen für die PKV-Überlegungen: Es besteht für sie seit Geburt eine Zusatzversicherung bei einem großen privaten Krankenversicherer. Dadurch ist ein relativ einfacher Wechsel in einen studentische PKV-Tarif ohne Gesundheitsprüfung und wohl zu einem sehr günstigen Beitrag (unter 100€) möglich. Die Leistungen wären mit diesem günstigen Tarif gar nicht mal so wirklich besser. Tendenziell lassen wir das wahrscheinlich auch eher bleiben.
Czauderna hat geschrieben:
16.12.2020, 10:57
Fall die Voraussetzungen für die grundsätzlich Versicherungspflicht als Studenten/in weg , muss in einem solchen Fall der Arbeitgeber entscheiden, ob Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer/in vorliegt und die entsprechende Meldung (Anmeldung) an die GKV-Kasse vornehmen.
In diesem Fall würde das Beschäftigungsverhältnis noch für ca. 3 Monate weiterbestehen. Das dürfte dann zu normaler KV-Pflicht als Arbeitnehmer führen. Auch bei vorheriger Befreiung von der VP aufrund abgeschlossener Studenten-PKV würde sie hiermit doch ganz automatisch wieder in der GKV landen, oder?
Czauderna hat geschrieben:
16.12.2020, 10:57
3. Endet die grundsätzliche Krankenversicherungspflicht als Student/in und auch damit die Beschäftigung und es bestünde Arbeitslosigkeit, wäre zu prüfen, ob wieder die Familienversicherung infrage käme.
In diesem Fall wäre die Lage wahrscheinlich etwas abweichend: Es endet die grundsätzliche KV-Pflicht als Arbeitnehmerin Anfang 2022. Ein Anspruch auf ALG I besteht nicht, da wegen der Werkstudentenregelung nur in den letzten ca. 3 Monaten Beiträge zur AloV gezahlt wurden. ALG II kann wegen Vermögens und gemeinsamer Haushaltsführung nicht gezahlt werden. Zur Wahl steht daher dann auf den ersten Blick nur die freiwillige Versicherung in der GKV oder eine (teurere) Absicherung in der PKV; die Familienversicherung ist wegen Überschreitung der Altersgrenze ausgeschlossen. Höchstens bei einer erneuten Immatrikulation wäre das wohl möglich. In dem Fall ist die Werkstudentenregelung leider ungünstig, da sie einen ALG I Anspruch verhindert, zumal der finanzielle Vorteil für meine Freundin dabei im Monat nur bei ca. 45 Euro liegt (für den Arbeitgeber natürlich höher).



Nun ist mir doch noch etwas eingefallen: Angenommen, die Voraussetzungen für die Familienversicherung fallen mit Ablauf des 31.01. weg. Ab 01.02. greift die VP als Student. Allerdings soll eine andere Kasse gewählt werden, als die bisherige der Eltern (in der Familienversicherung). Gibt es hierzu eine Frist, bis zu welchem Zeitpunkt der gewünschten Kasse der Mitgliedsantrag für die KVdS ab 01.02. zugehen muss? Nicht, dass hier automatisch die bisherige Kasse eine Pflichtversicherung "anzettelt".



Beste Grüße
gnampf

Czauderna
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Re: Was passiert mit Ende der Werkstudentenregelung?

Beitrag von Czauderna » 16.12.2020, 20:51

Hallo,
Nun ist mir doch noch etwas eingefallen: Angenommen, die Voraussetzungen für die Familienversicherung fallen mit Ablauf des 31.01. weg. Ab 01.02. greift die VP als Student. Allerdings soll eine andere Kasse gewählt werden, als die bisherige der Eltern (in der Familienversicherung). Gibt es hierzu eine Frist, bis zu welchem Zeitpunkt der gewünschten Kasse der Mitgliedsantrag für die KVdS ab 01.02. zugehen muss? Nicht, dass hier automatisch die bisherige Kasse eine Pflichtversicherung "anzettelt".
In der Praxis wird es so gehandhabt, dass die Kasse nach Kenntnisnahme der Änderungen bzw. nach eigener Feststellung des Endes der Familienversicherung dies der Familienangehörigen mitteilt. Dazu ist sie auch gesetzlich verpflichtet. Dabei muss sie sinngemäß folgende Information erteilen - von der bisher familienversicherten wird innerhalb einer Frist von (üblich) 14 Tagen, entweder Auskunft darüber erbeten über die persönlichen Verhältnisse, z.B. weiterhin Studium oder Beschäftigung oder arbeitslos oder selbständig usw. oder der Nachweis einer anderweitigen Krankenversicherung.
Damit wären wir bei der Beantwortung der Frage - wenn sie sich vorher zum 01.02.2021 bei einer anderen Kasse angemeldet hat und dieser mitteilt, bei welcher Kasse sie bis zum 31.01.2021 familienversichert war, dann teilt die neue Kasse der alten Kasse den Mitgliedschaftsbeginn mit und die Sache dürfte erledigt sein.
Gruss
Czauderna

gnampf
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Re: Was passiert mit Ende der Werkstudentenregelung?

Beitrag von gnampf » 16.12.2020, 22:05

Ich danke dir!

Falls jemand anderem noch etwas dazu einfallen sollte, ich bin über jeden Hinweis dankbar.

Beste Grüße,
gnampf

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