Wechsel von PKV in GKV nach Studium?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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HorstWurst
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Wechsel von PKV in GKV nach Studium?

Beitrag von HorstWurst » 28.07.2011, 11:11

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Krankenversicherung nach dem Studium.
Ich bin derzeit noch über die Familienversicherung privat versichert und mein Vater bezieht außerdem Beihilfe. Wie läuft das denn ab, wenn ich im August meinen Abschluss mache und mich exmatrikuliere? Die Beihilfe fällt dann ja wohl sofort weg?! Kann ich dann direkt zum September in eine gesetzliche Versicherung wechseln oder gibt es da irgendwelche Fristen etc.?

Konkret geht es außerdem darum, dass ich mich für eine Auslandsreise im Oktober impfen lassen muss. Das werden wohl mindestens 400€, die meine PKV nicht übernimmt, die Techniker z.B. aber schon. Würde es gehen, dass ich dann zum September bereits zur Techniker wechsel und die Impfleistungen in Anspruch nehme?

Viele Dank!

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 28.07.2011, 11:16

Auf welcher Grundlage möchtest du dich in der GKV versichern.
Wenn du versicherungspflichtig wirst, also eine Beschäftigung über 400 Euro hast, dann kannst du ab Beginn in eine GKV deiner Wahl eintreten.

Wenn du allerdings nicht versicherungspflichtig wirst, bleibst du ja weiterhin in der PKV bis sich dein Status ändert.

HorstWurst
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Beitrag von HorstWurst » 28.07.2011, 11:27

Hallo,
danke für die schnelle Antwort!

Bisher ist noch kein konkreter Job in Aussicht. D.h. ich kann erst wechseln, wenn ich einen sozialversicherungspflichtigen Job annehme?!

Mein bisheriger Job, bei dem ich lediglich in die Rentenversicherung einzahle wird wohl nicht reichen?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.07.2011, 20:14

werkstudent?

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 29.07.2011, 09:37

HorstWurst hat geschrieben:D.h. ich kann erst wechseln, wenn ich einen sozialversicherungspflichtigen Job annehme?!
Ja.
HorstWurst hat geschrieben:Mein bisheriger Job, bei dem ich lediglich in die Rentenversicherung einzahle wird wohl nicht reichen?
Nein, da ja keine Versicherungspflicht besteht bei geringfügiger Beschäftigung. Erst ab 401 €!

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