Welche Krankenkasse ist zuständig?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

arianna67
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Welche Krankenkasse ist zuständig?

Beitrag von arianna67 » 29.12.2015, 12:13

Es geht um die Frage, welche gesetzliche Krankenkasse zuständig ist.

Ausgangslage:

Student S ist bei der Krankenkasse GKV A familienversichert, schon sein ganzes Leben.

Im Studium verdient sich S etwas Geld nebenher. Die jeweiligen Grenzen für die Familienversicherung sind im bekannt.
Nun bietet S der Arbeitgeber an, punktuell mehr zu arbeiten, d.h. S würde manchmal die EUR 450 Grenze überschreiten.

Die GKV A merkt die Überschreitung und schreibt S an, dass geprüft werden müsse, ob noch die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen. Alles kein Problem. In dem gleichen Brief liegt eine Broschüre bei, wo die aktuellen Tarife für die KVdS genannt werden.
S recherchiert im Internet nach und findet eine günstigere Kasse, nämlich die GKV B.
S schickt einen Antrag auf Mitgliedschaft und die Wahlerklärung an GKV B.
GKV B möchte die Mitgliedschaft nicht begründen, solange keine Erklärung der GKV A vorliegt, dass die Familienversicherung beendet wurde.
Diese Erklärung liegt S nicht vor.

S schreibt daraufhin eine E-Mail an die GKV A und beschreibt dort genau, was er wann in seinem Nebenjob verdient und welche Verdienste in der Zukunft erwartet werden. Die Unregelmäßigkeit der Einkünfte wird hervorgehoben.
GKV A antwortet S und bestätigt, dass die Familienversicherung weiter fortbestehen kann.

8 Monate später schließt S sein Studium ab und wird folglich exmatrikuliert.
Nun wird es spannend.
Den Anspruch auf die Familienversicherung bei der GKV A wird S wohl verlieren. Natürlich schreibt die GKV A ihn an und macht ihn darauf aufmerksam. Seltsamerweise steht in den Brief, dass die GKV A gerne mit S klären möchte, wie Dieser weiter versichert werden möchte.
In der Anlage befinden sich die Tarife für die freiwillige Versicherung.

S ist verwirrt.
Normalerweise müsste doch S automatisch in eine Mitgliedschaft bei der GKV B rutschen. GKV B ist ja auch preiswerter.

Hat S hier was übersehen?

Bevor der Kontakt mit GKV A und GKV B gesucht wird, wäre die Frage, welche Kasse denn nun für S zuständig ist bzw. berechtigt ist, Beiträge zu kassieren?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.12.2015, 12:41

Hallo,
nein, automatisch passiert da nix - Kasse A teilt schriftlich mit, dass das Ende der Familienversicherung eingetreten ist - nun hast du 14 Tage Zeit dir eine neue Krankenkasse zu suchen und dort unter Vorlage des Bescheides der Kasse A einen Mitgliedschaft zu begründen. Die Bestätigung darüber legst du nun der Kasse A vor und die Sache ist erledigt. Reagierst du nicht, dann wird die Kasse A dich nahtlos weiter versichern.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Re: Welche Krankenkasse ist zuständig?

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.12.2015, 12:44

arianna67 hat geschrieben: Normalerweise müsste doch S automatisch in eine Mitgliedschaft bei der GKV B rutschen. GKV B ist ja auch preiswerter.
Warum denn das? Es handelt sich doch um einen komplett neuen Sachverhalt mit anderen Daten.

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 29.12.2015, 14:05

Reagierst du nicht, dann wird die Kasse A dich nahtlos weiter versichern.
Warum ist denn GKV B nicht zuständig, S nahtlos weiterzuversichern?
Laut meiner Logik wäre GKV B für S zuständig.

Wo ist denn genau hier mein Denkfehler?
S hat doch der GKV B vor 10 Monaten eine schriftliche Wahlerklärung + Antrag auf Mitgliedschaft zugeschickt.
Die Mitgliedschaft ist nie begründet worden, da die Familienversicherung als Vorrangversicherung die Mitgliedschaft bei GKV B verdrängt hat.

Die Wahlerklärung bleibt doch aber weiterhin gültig, oder nicht?
Oder läuft die nach einem Stichtag ab?

Ich frage deshalb. Vor 10 Monaten hat GKV A ein Formular an S zugeschickt, welches S auszufüllen hatte.
In dem Formular war auch eine Wahlerklärung für GKV A enthalten.
S hat dieses Formular natürlich nicht unterschrieben (GKV A ist ja teurer als GKV B) und hat stattdessen die Krankenkasse formlos per E-Mail über die Beschäftigungssituation und Verdienst informiert.
In diesem Moment hätte GKV A sagen können:
Option 1:
Voraussetzungen liegen für die Familienversicherung nicht vor. S wäre bei GKV B Mitglied gewesen.
Option 2:
Voraussetzungen liegen für die Familienversicherung vor. S kann bei GKV B nicht Mitglied werden wg. der Vorrangversicherung bei GKV A.

Oder ich frage mal anders herum?
Wielange ist eine Wahlerklärung gültig?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.12.2015, 14:16

Hallo,
du argumentiert mit dem Begriff "automatisch" und automatisch würde bedeuten, ohne dein Zutun - und genau das passiert eben nicht. Woher soll denn die neue Kasse nun wissen, wann genau deine Mitgliedschaft beginnen soll, das kann sie doch nur, wenn du ihr den Nachweis über das Ende der Familienversicherung vorlegst damit sie den Beginn festlegen kann und damit hast du auch (wieder) Kasse B gewählt.
Seinerzeit hatte dir Kasse B auch schon gesagt, dass eine Wahl nur dann möglich wäre, wenn du einen Nachweis über das Ende der Familienversicherung vorlegst. Und noch einmal, Kasse A führt eine Weiterversicherung nicht durch wenn du den Nachweis von Kasse B. über die Herstellung der Mitgliedschaft vorlegst.
Gruss
Czauderna

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 29.12.2015, 14:43

ok, danke!
Das klingt ja schon mal anders.
Vermutlich hat das Wort "automatisch" für Verwirrung gesorgt.

Grundsätzlich ist GKV B für die Mitgliedschaft (egal ob Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung) zuständig? Ist die Annahme richtig?

S kann jetzt GKV B anschreiben, die folgende Bestätigung zum Ende der Familienversicherung bei GKV A (Schreiben habe ich hochgeladen) vorlegen und GKV muss dann die Mitgliedschaft begründen.

Bild

Der Grund, warum ich nachfrage: Ich möchte sicherstellen, dass GKV A nicht "herumzickt" und irgendeinen Paragraphen rausholt, wonach S sich bei GKV A versichern lassen muss.
Die Exmatrikulation (und damit das gesetzliche Ende der Familienversicherung) ist schon mehr als 14 Tage her. Das Schreiben der GKV A ist erst vor einer Woche eingetroffen?
Seinerzeit hatte dir Kasse B auch schon gesagt, dass eine Wahl nur dann möglich wäre, wenn du einen Nachweis über das Ende der Familienversicherung vorlegst.
Heißt das, die Wahl ist nicht wirksam geworden?
bzw. anders herum gefragt: die 18-monatige Bindungsfrist läuft doch ab der 1. Wahlerklärung?
Bzw. ist die Wahlerklärung noch gültig?

Was mich auch bei GKV A wundert. S hat der GKV damals in der E-Mail geschrieben, dass S sich bereits für eine andere Kasse entschieden hat und dort eine Wahlerklärung abgegeben hat.
Wieso schickt die GKV A jetzt eine Preisliste für die freiwillige Versicherung zu? GKV A kann doch gar keine freiwillige Versicherung begründen - allein schon wg. der Bindungsfrist. Oder wo ist mein Denkfehler?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.12.2015, 15:01

Hallo,
die von mir genannten 14 Tage beginnen mit der Zustellung der Mitteilung nicht mit dem Ende der Familienversicherung, also hast du noch Zeit.
Du hast damals keine Wahlerklärung abgeben können weil du keine Wahl hattest, denn die Familienversicherung hat weiterbestanden - demzufolge hat die damalige Absichterklärung in Kasse B wechseln zu wollen, wenn denn die Familienversicherung endet heute keinen Bestand aus den o.g. Gründen. Die TK. kann nicht "rum zicken", wenn du jetzt machst, was wir dir hier geraten haben.
Gruss
Czauderna

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 29.12.2015, 15:07

Aber warum hat mir dann die GKV A damals eine Wahlerklärung zugeschickt, die ich unterschreiben sollte? Die war im gleichen Formular (geschickt versteckt) platziert, wo ich meinen Verdienst reinschreiben sollte

Wenn ich Diese unterschrieben hätte, hätte die auch keinen Bestand gehabt, oder?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.12.2015, 15:25

Warum eigentlich so kompliziert, wenn es auch ganz einfach geht?

Die Familienversicherung endet und es besteht ein Wahlrecht. Ob das jetzt zur Kasse A, B, oder XYZ ausgeübt wird, ist doch vollkommen egal. Aber ausgeübt muss es werden, automatisch wird nur eine Versicherung bei der bisherigen Kasse durchgeführt.

Ich vermute allerdings, dass das Problem woanders liegt, uns hier nur nicht mitgeteilt wird und die TK die Versicherung bereits nach § 188 Abs. 4 SGB V begründet hat und jetzt versucht wird, aus der Nummer wieder rauszukommen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.12.2015, 15:27

arianna67 hat geschrieben:Aber warum hat mir dann die GKV A damals eine Wahlerklärung zugeschickt, die ich unterschreiben sollte? Die war im gleichen Formular (geschickt versteckt) platziert, wo ich meinen Verdienst reinschreiben sollte

Wenn ich Diese unterschrieben hätte, hätte die auch keinen Bestand gehabt, oder?
Hallo, richtig, die hat ja auch keinen Bestand gehabt weil es bei der Familienversicherung verblieben ist, nur wenn die geendet hätte, dann hättest du damals die TK. als deine Kasse gewählt - hast du aber nicht, weil es eben damals nix zu wählen gab - und wenn es anders gewesen wäre, dann ist es doch verständlich dass dich die TK aucg als eigenen Mitglied behalten wollte.
Warum bist du eigentlich so misstrauisch - eine 100%ige Sicherheit kann dir sowieso kein Forum dieser Welt bieten und du kannst dich auch im Streitfall nicht auf Antworten aus Foren berufen.
Gruss
Czauderna

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Beitrag von arianna67 » 29.12.2015, 16:02

Ich vermute allerdings, dass das Problem woanders liegt, uns hier nur nicht mitgeteilt wird und die TK die Versicherung bereits nach § 188 Abs. 4 SGB V begründet hat und jetzt versucht wird, aus der Nummer wieder rauszukommen.
Das könnte natürlich passieren, dass die GKV A die freiwillige Versicherung begründet, sobald S deutlich macht, dass er zu GKV B möchte.

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 29.12.2015, 16:08

die von mir genannten 14 Tage beginnen mit der Zustellung der Mitteilung nicht mit dem Ende der Familienversicherung, also hast du noch Zeit.
Das beruhigt mich. Denn ich dachte, die Zeit läuft schon, da die Familienversicherung für S definitiv geendet hat.

Das o.g. verlinkte Schreiben ist nicht die Bestätigung zum Ende der Familienversicherung? Ich frage wg. den 14 Tagen.
Zuletzt geändert von arianna67 am 29.12.2015, 16:15, insgesamt 1-mal geändert.

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 29.12.2015, 16:14

Hallo, richtig, die hat ja auch keinen Bestand gehabt weil es bei der Familienversicherung verblieben ist, nur wenn die geendet hätte, dann hättest du damals die TK. als deine Kasse gewählt - hast du aber nicht, weil es eben damals nix zu wählen gab - und wenn es anders gewesen wäre, dann ist es doch verständlich dass dich die TK aucg als eigenen Mitglied behalten wollte.
Verstehe ich das jetzt richtig?
GKV A hat Anfang des Jahres 2015 geprüft, ob die Voraussetzungen der Familienversicherung bei GKV A bestehen.
In meinen Augen war das eine Ermessungsentscheidung (kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV).

Hätte die GKV A entschieden, die Familienversicherung besteht nicht mehr weiter, hätte die GKV A den Studierenden an die GKV B verloren.

Die GKV A hat aber entschieden, dass die Familienversicherung weiterbesteht. Damit entfällt der Wechsel zu GKV B. S bleibt bei GKV A versichert.
S müsste noch einmal proaktiv eine Wahlerklärung für GKV A abgeben, um zu GKV B zu wechseln.
Wenn S nicht innerhalb der 14-Tage Frist proaktiv tätig wird, dann darf GKV A zwangsweise die freiwillige Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V begründen. Habe ich das alles richtig verstanden?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.12.2015, 16:29

Hallo, ja, richtig.
Gruss
Czauderna

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 29.12.2015, 16:38

Um für noch mehr Verwirrung zu stiften.
S hat gerade bei GKV B angerufen.
Die GKV B meint, dass S sofort nach der Exmatrikulation eine Wahlerklärung für GKV B abgeben muss, sonst wird S Mitglied bei GKV A.
Die Mitarbeiterin hat dann noch von einer sechs-wöchigen Frist gesprochen, wusste dann aber auch nicht mehr weiter.

Mit der GKV A wurde Heute auch telefoniert.
Die meinten, dass sie erst einmal prüfen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung gelten. Sie haben die Entscheidung aber für 2 Monate ausgesetzt, denn S wartet aktuell auf Zusagen/Absagen bzgl. einem Master Studium (Bachelor wurde ja gerade absolviert).
Diese 2 Monate könnten als Überbrückungszeit gelten.

Zusammegefasst:
- Für eine Wahlerklärung ist es schon zu spät, denn die Exmatrikulation fand vor mehr als 14 Tagen statt.
- Falls S nur Absagen erhält, wird S zwangsweise bei GKV A Mitglied (rückwirkend zum Zeitpunkt der Exmatrikulation, also vor 3 Wochen).

@Czauderna:
Deshalb noch einmal die Frage:
Ist es sicher, dass S 14 Tage Zeit hat (ab Erklärung der GKV A , dass die Familienversicherung beendet wurde), um eine Wahlerklärung abzugeben?

Insgesamt entsteht bei mir das Gefühl, dass Familienversicherten der Wechsel schwergemacht wird, da es keine klaren Aussagen bzgl. Fristen gibt.

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