Zwischen Studium und Beruf - Fall durchs Raster?
Moderator: Czauderna
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Zwischen Studium und Beruf - Fall durchs Raster?
Hallo!
Vielleicht hat jemand hier ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht - einen Versuch ists auf jeden Fall wert, da kommt nämlich ein großes Problem auf mich zu...
Zu Beginn meines Studiums habe ich mich von der studentischen Versicherung befreien lassen (ich weiß, im Nachhinein ein Fehler - würd ich nie mehr machen) und war bis jetzt bei meinem Vater, einem Bahnbeamten, bei der KVB mitversichert.
Jetzt steh ich vor folgendem Problem: Ich habe mein Studium nun dieses Semester beendet, d.h. ich bin noch bis einschließlich Ende März (= Semesterende) bei der KVB versichert. Eine feste Stelle trete ich jedoch erst ab 1. Mai an - folglich bin ich den gesamten April über nicht versichert.
Die KVB kann/will/darf mich nicht weiter versichern, weil ich nicht bei der Bahn beschäftigt bin, die Gesetzlichen können mich nicht nehmen, weil das Versicherungsverhältnis an eine feste Berufstätigkeit gebunden ist (die ich im April nicht habe) und ein Wechsel zu einer anderen Privaten ist schwierig bis unmöglich, weil mich keine für nur 1 Monat versichern will - scheinbar ist das zu viel Aufwand für 4 Wochen.
Ich würd mit Freuden auch höhere Prämien zahlen - Hauptsache ich bin überhaupt im April versichert.
War irgendjemand vielleicht schon in einer ähnlichen Lage oder kann mir einen Tipp geben?
Klar muss diese 4 Wochen nichts passieren - herausfordern sollte man es aber trotzdem nicht
Bin dankbar für jeden Vorschlag!
Vielleicht hat jemand hier ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht - einen Versuch ists auf jeden Fall wert, da kommt nämlich ein großes Problem auf mich zu...
Zu Beginn meines Studiums habe ich mich von der studentischen Versicherung befreien lassen (ich weiß, im Nachhinein ein Fehler - würd ich nie mehr machen) und war bis jetzt bei meinem Vater, einem Bahnbeamten, bei der KVB mitversichert.
Jetzt steh ich vor folgendem Problem: Ich habe mein Studium nun dieses Semester beendet, d.h. ich bin noch bis einschließlich Ende März (= Semesterende) bei der KVB versichert. Eine feste Stelle trete ich jedoch erst ab 1. Mai an - folglich bin ich den gesamten April über nicht versichert.
Die KVB kann/will/darf mich nicht weiter versichern, weil ich nicht bei der Bahn beschäftigt bin, die Gesetzlichen können mich nicht nehmen, weil das Versicherungsverhältnis an eine feste Berufstätigkeit gebunden ist (die ich im April nicht habe) und ein Wechsel zu einer anderen Privaten ist schwierig bis unmöglich, weil mich keine für nur 1 Monat versichern will - scheinbar ist das zu viel Aufwand für 4 Wochen.
Ich würd mit Freuden auch höhere Prämien zahlen - Hauptsache ich bin überhaupt im April versichert.
War irgendjemand vielleicht schon in einer ähnlichen Lage oder kann mir einen Tipp geben?
Klar muss diese 4 Wochen nichts passieren - herausfordern sollte man es aber trotzdem nicht
Bin dankbar für jeden Vorschlag!
Hallo,
ich sehe hier drei mögliche Ansatzpunkte:
- Bei Bezug von Arbeitslosengeld II tritt Versicherungspflicht in der GKV ein.
- Bei einem PKV-Unternehmen einen Versicherungsantrag stellen. Die Versicherungspflicht ab 01.05. erst später mitteilen, wenn alles mit dem April geklärt ist. (Frist ist hier 2 Monate!!!)
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
Oder bei der KVB nachbohren, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, evtl. hilft dier Link (auch wenn er nicht ganz passt):
http://rsw.beck.de/rsw/images/news/ivh_01_2004.pdf -> Seite 6
ich sehe hier drei mögliche Ansatzpunkte:
- Bei Bezug von Arbeitslosengeld II tritt Versicherungspflicht in der GKV ein.
- Bei einem PKV-Unternehmen einen Versicherungsantrag stellen. Die Versicherungspflicht ab 01.05. erst später mitteilen, wenn alles mit dem April geklärt ist. (Frist ist hier 2 Monate!!!)
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
Oder bei der KVB nachbohren, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, evtl. hilft dier Link (auch wenn er nicht ganz passt):
http://rsw.beck.de/rsw/images/news/ivh_01_2004.pdf -> Seite 6
das stimmt nicht. hier gab es vor langem eine Gesetzesänderung. diese Tür zurück in die GKV ist zu!RHW hat geschrieben:Bei Bezug von Arbeitslosengeld II tritt Versicherungspflicht in der GKV ein.
SGB V § 5 Abs. 5a:
Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte. Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 31. Dezember 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a versicherungspflichtig waren, für die Dauer ihrer Hilfebedürftigkeit.
Anmerkung: Absatz 1 Nr. 2a = ALG2
ALG1-Anspruch besteht nicht, da er bisher nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
gleiches Problem
hi,
ich habe das gleiche problem. ebenfalls studium beendet, arbeitslos, unversichert und vorher privat.
wisst ihr wie das nun ist bei 400€ jobs? könnte ich über einen solchen in die gesetzliche versicherung wechseln?
eine private krankenversicherung kann ich mir nicht leisten.
danke.
ich habe das gleiche problem. ebenfalls studium beendet, arbeitslos, unversichert und vorher privat.
wisst ihr wie das nun ist bei 400€ jobs? könnte ich über einen solchen in die gesetzliche versicherung wechseln?
eine private krankenversicherung kann ich mir nicht leisten.
danke.
Re: gleiches Problem
Hallo,
MfG
ratte1
Nein, da ein 400-Euor Job nicht zur Versicherungspflicht in de gesetzlichen Krankenversicherung führt.mariap hat geschrieben:hi,
ich habe das gleiche problem. ebenfalls studium beendet, arbeitslos, unversichert und vorher privat.
wisst ihr wie das nun ist bei 400€ jobs? könnte ich über einen solchen in die gesetzliche versicherung wechseln?
MfG
ratte1
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