Antrag auf Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Antrag auf Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen
Hallo,
Entschuldigt bitte, das ich euch in letzter Zeit so viele Fragen stelle.
Kann man denn den Antrag erst stellen, wenn auch die Verordnung außerhalb des Regelsatzes verbraucht ist, oder auch schon während einer Verordnung im Regelsatz?
Der Hausarzt hat keine Heilmittel mehr verordnet, da sein Budget erschöpft war, nun habe ich die Verordnung vom Facharzt bekommen und sollte auf der Krankenkasse nachfragen, ob eine längere Behandlung genehmigt würde.
Entschuldigt bitte, das ich euch in letzter Zeit so viele Fragen stelle.
Kann man denn den Antrag erst stellen, wenn auch die Verordnung außerhalb des Regelsatzes verbraucht ist, oder auch schon während einer Verordnung im Regelsatz?
Der Hausarzt hat keine Heilmittel mehr verordnet, da sein Budget erschöpft war, nun habe ich die Verordnung vom Facharzt bekommen und sollte auf der Krankenkasse nachfragen, ob eine längere Behandlung genehmigt würde.
Re: Antrag auf Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlun
Hallo,jordon hat geschrieben:Hallo,
Entschuldigt bitte, das ich euch in letzter Zeit so viele Fragen stelle.
Kann man denn den Antrag erst stellen, wenn auch die Verordnung außerhalb des Regelsatzes verbraucht ist, oder auch schon während einer Verordnung im Regelsatz?
Der Hausarzt hat keine Heilmittel mehr verordnet, da sein Budget erschöpft war, nun habe ich die Verordnung vom Facharzt bekommen und sollte auf der Krankenkasse nachfragen, ob eine längere Behandlung genehmigt würde.
ja, und was hat die Kasse gesagt ?, oder wolltest du jetzt wissen was die Kasse zu antworten hat ?.
Gruss
Czauderna
Hallo,
das hatte ich vergessen zu Fragen und weil die Frau in der Filiale zu den ganzen Vorgang auch nicht Bescheid wusste, hat Sie jemanden angerufen.
Wenn ich noch einmal in die Filiale gehen, müsste dann noch einmal dort angerufen werden, was ja kein Problem ist, ich dachte nur, Ihr kennt vielleicht den Vorgang.
Ich weiß ja nicht, ob es da gesetzliche Vorgaben gibt, das erst auch die Verordnung Außerhalb des Regelsatzes aufgebraucht sein muß, um den Antrag stellen zu können.
das hatte ich vergessen zu Fragen und weil die Frau in der Filiale zu den ganzen Vorgang auch nicht Bescheid wusste, hat Sie jemanden angerufen.
Wenn ich noch einmal in die Filiale gehen, müsste dann noch einmal dort angerufen werden, was ja kein Problem ist, ich dachte nur, Ihr kennt vielleicht den Vorgang.
Ich weiß ja nicht, ob es da gesetzliche Vorgaben gibt, das erst auch die Verordnung Außerhalb des Regelsatzes aufgebraucht sein muß, um den Antrag stellen zu können.
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Ach ja, die langfristigen Heilmittelbehandlungen und das liebe "Budget" (richtigerweise geht es um die Wirtschaftlichkeitsprüfungen).
Diese Langfristgenehmigungen wurden eingeführt, damit Versicherte sich nicht jede einzelne Verordnung außerhalb des Regelfalls genehmigen lassen müssen (wenn sie bei einer Kasse versichert sind, die nicht sowieso auf die Genehmigung verzichtet). Dummerweise hat man das Ganze daran gekoppelt, dass bei einer solchen Genehmigung auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtet wird. Weshalb die Ärzte natürlich ein Interesse an diesen Genehmigungen haben, obwohl das Verfahren eigentlich den Versicherten das Leben erleichtern sollte.
Zum Zwecke der Bürokratieerleichterung gibt es mittlerweile einen Katalog an Diagnosen, bei denen die langfristige Heilmittelgenehmigung erteilt wird und bei denen die meisten Kassen einen erneuten Genehmigungsverzicht ausgesprochen haben: http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvorgab ... heiten.pdf
Wenn deine Kasse einen Genehmigungsverzicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ausgesprochen hat (Liste: http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... lfalls.jsp ), ist eine langfristige Genehmigung überhaupt nicht erforderlich, da sie dir keinen Vorteil bringt.
Wenn nicht, kannst du mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls die Langzeitgenehmigung beantragen.
Der Arzt hat natürlich ein Interesse daran, dass diese Genehmigung erteilt wird (Stichwort Wirtschaftlichkeitsprüfung). Eine Genehmigung kann dann erteilt werden, wenn die Schwere der Erkrankung der im o. g. Katalog entspricht. Was in meiner Praxis bisher noch nicht vorgekommen ist - entweder die Erkrankung ist im Katalog vorhanden, oder sie ist nicht so schwerwiegend. Was einige Ärzte jedoch nicht daran hindert, ihre Patienten immer wieder vorbeizuschicken und Verordnungen mit Hinweis auf die Nicht-Genehmigung zu verweigern, obwohl wir einen Genehmigungsverzicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ausgesprochen haben und die Voraussetzungen für eine Langzeitgenehmigung nicht vorliegen.
Diese Langfristgenehmigungen wurden eingeführt, damit Versicherte sich nicht jede einzelne Verordnung außerhalb des Regelfalls genehmigen lassen müssen (wenn sie bei einer Kasse versichert sind, die nicht sowieso auf die Genehmigung verzichtet). Dummerweise hat man das Ganze daran gekoppelt, dass bei einer solchen Genehmigung auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtet wird. Weshalb die Ärzte natürlich ein Interesse an diesen Genehmigungen haben, obwohl das Verfahren eigentlich den Versicherten das Leben erleichtern sollte.
Zum Zwecke der Bürokratieerleichterung gibt es mittlerweile einen Katalog an Diagnosen, bei denen die langfristige Heilmittelgenehmigung erteilt wird und bei denen die meisten Kassen einen erneuten Genehmigungsverzicht ausgesprochen haben: http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvorgab ... heiten.pdf
Wenn deine Kasse einen Genehmigungsverzicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ausgesprochen hat (Liste: http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... lfalls.jsp ), ist eine langfristige Genehmigung überhaupt nicht erforderlich, da sie dir keinen Vorteil bringt.
Wenn nicht, kannst du mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls die Langzeitgenehmigung beantragen.
Der Arzt hat natürlich ein Interesse daran, dass diese Genehmigung erteilt wird (Stichwort Wirtschaftlichkeitsprüfung). Eine Genehmigung kann dann erteilt werden, wenn die Schwere der Erkrankung der im o. g. Katalog entspricht. Was in meiner Praxis bisher noch nicht vorgekommen ist - entweder die Erkrankung ist im Katalog vorhanden, oder sie ist nicht so schwerwiegend. Was einige Ärzte jedoch nicht daran hindert, ihre Patienten immer wieder vorbeizuschicken und Verordnungen mit Hinweis auf die Nicht-Genehmigung zu verweigern, obwohl wir einen Genehmigungsverzicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ausgesprochen haben und die Voraussetzungen für eine Langzeitgenehmigung nicht vorliegen.
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Der Arzt muss anhand der Heilmittel-Richtlinien entscheiden, welche Verordnung notwendig, ausreichend und zweckmäßig ist.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-53 ... -19_bf.pdf
Verordnung außerhalb des Regelfalles § 8
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-53 ... -19_bf.pdf
Verordnung außerhalb des Regelfalles § 8
Hallo,
ich habe bis jetzt keinen Antrag gestellt, da ich es so machen wollte wie Vorgeschlagen und da die Krankenkasse meiner Oma kein Genehmigungsverfahren vorliegt, allerdings war ich heure beim Arzt und er möchte Trotzdem eine Bestätigung der Kostenübernahme für die Verordnung Außerhalb des Regelfalls, auch auf meinen Hinweis, das es bei der Krankenkasse kein Genehmigungsverfahren gibt wollte er etwas schriftliches.
Ich werde nun doch den Antrag stellen, denn die Verordnung über den Regelsatz ist fasst erreicht.
ich habe bis jetzt keinen Antrag gestellt, da ich es so machen wollte wie Vorgeschlagen und da die Krankenkasse meiner Oma kein Genehmigungsverfahren vorliegt, allerdings war ich heure beim Arzt und er möchte Trotzdem eine Bestätigung der Kostenübernahme für die Verordnung Außerhalb des Regelfalls, auch auf meinen Hinweis, das es bei der Krankenkasse kein Genehmigungsverfahren gibt wollte er etwas schriftliches.
Ich werde nun doch den Antrag stellen, denn die Verordnung über den Regelsatz ist fasst erreicht.
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Und dann kommt eine Anfrage der Kasse an den Arzt und schon wird wieder über die Bürokratie gewettert...
Wichtig ist, dass ihr wisst, dass auch dann, wenn diese Langzeitgenehmigung abgelehnt wird, weiterhin Verordnungen außerhalb des Regelfalles ausgestellt werden können, wenn sie medizinisch notwendig sind. Der Arzt kann sie dann nicht einfach mit Hinweis auf fehlende Langzeitgenehmigung ablehnen, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
Wichtig ist, dass ihr wisst, dass auch dann, wenn diese Langzeitgenehmigung abgelehnt wird, weiterhin Verordnungen außerhalb des Regelfalles ausgestellt werden können, wenn sie medizinisch notwendig sind. Der Arzt kann sie dann nicht einfach mit Hinweis auf fehlende Langzeitgenehmigung ablehnen, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
Das ist gut zu wissen, aber ich kann Ihn ja nicht Zwingen eine Verordnung auszustellen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Wichtig ist, dass ihr wisst, dass auch dann, wenn diese Langzeitgenehmigung abgelehnt wird, weiterhin Verordnungen außerhalb des Regelfalles ausgestellt werden können, wenn sie medizinisch notwendig sind. Der Arzt kann sie dann nicht einfach mit Hinweis auf fehlende Langzeitgenehmigung ablehnen, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
Deswegen dachte ich, sei es das die Beantragung des Antrages länger dauert, oder er abgelehnt wird, ich bitte bei der Krankenkasse um eine Schriftliche Kostenübernahme außerhalb des Regelfalles, auch wenn dazu formal keine Genehmigung erforderlich ist, vielleicht in der Form, das die Krankenkasse bis zu einer gewissen Anzahl die Kosten übernimmt.
Denn mit der Ausgestellten Verordnung kommt man nur 2 Wochen weit.
Von der Kasse bekommst Du ohne Verordnung nichts schriftliches. Das ist alles in den Heilmittelrichtlinien geregelt. Die Anzahl der möglichen Verordnungen findet man im Heilmittelkatalog
Eine Prüfung einer Langzeitverordnung ist nur bei Vorlage einer Verordnung außerhalb des Regelfalls möglich.
Und mal ganz ehrlich. Was ist den das für ein Kasper als Arzt. Ist es medizinisch nötig muss er die Verordnung ausstellen.
Eine Prüfung einer Langzeitverordnung ist nur bei Vorlage einer Verordnung außerhalb des Regelfalls möglich.
Und mal ganz ehrlich. Was ist den das für ein Kasper als Arzt. Ist es medizinisch nötig muss er die Verordnung ausstellen.
Hallo,
wie auch immer, ich denke die Kasse wird da nix machen - es,liegt da einzig und alleine an dem Arzt und wenn der damit ein prb lem hat sollte er sich an seine Kassen-ärztliche Vereinigung wenden und um Hilfe bitten - die machen das.
Ich bin zwar schon seit einiger Zeit nicht mehr in der Entscheider-Position kann das aber von der Kassenseite aus durchaus beurteilen. Wir sind keine Mediziner, d.h. wir können keine medizinischen Entscheidungen treffen sondern nur sondern in solchen Fällen eben nur vertragliche Entscheidungen
und wenn wir als Kasse einen grundsätzlichen Genehmigungsverzicht erteilen, dann allein aus dem Grund dass wir den Ärzten soviel Vertrauen schenken, dass Sie mit diesem Thema verantwortungsvoll aber auch verantwortlich umgehen - würden wir dies nicht tun, müsste eben der jeweilige MDK die medizinische Entscheidung treffen und da frage ich mal
einfach so - warum sollte ein MDK aufgrund von Unterlagen, die ihm ein Vertragsarzt zur Verfügung stellt eher einer Langzeitverordnung zustimmen als der Hausarzt beispielsweise, selbst.
Wenn ich das alles richtig vermute, dann hat dein Arzt Angst, irgend wann mal in den Regress genommen zu werden weil er eben eine falsche Verordnung ausgestellt hat oder etwas zuviel verordnet hat und um sich da abzusichern will er etwas schriftliches von der Kasse, denn dann muss er nicht mehr entscheiden - und da wären wir wieder beim Problem, wie soll ich als Kassenmitarbeiter entscheiden ob eine Heilmittel z.B. mindestens ein Jahr erforderlich sein wird oder nicht - wenn ich das könnte, dann könnte ich eigentlich auch die Verordnung selbst ausstellen, wozu dann noch einen Arzt - das ist zugegebenermaßen etwas provokativ von mir gefragt trifft es aber trotzdem.
Gruss
Czauderna
wie auch immer, ich denke die Kasse wird da nix machen - es,liegt da einzig und alleine an dem Arzt und wenn der damit ein prb lem hat sollte er sich an seine Kassen-ärztliche Vereinigung wenden und um Hilfe bitten - die machen das.
Ich bin zwar schon seit einiger Zeit nicht mehr in der Entscheider-Position kann das aber von der Kassenseite aus durchaus beurteilen. Wir sind keine Mediziner, d.h. wir können keine medizinischen Entscheidungen treffen sondern nur sondern in solchen Fällen eben nur vertragliche Entscheidungen
und wenn wir als Kasse einen grundsätzlichen Genehmigungsverzicht erteilen, dann allein aus dem Grund dass wir den Ärzten soviel Vertrauen schenken, dass Sie mit diesem Thema verantwortungsvoll aber auch verantwortlich umgehen - würden wir dies nicht tun, müsste eben der jeweilige MDK die medizinische Entscheidung treffen und da frage ich mal
einfach so - warum sollte ein MDK aufgrund von Unterlagen, die ihm ein Vertragsarzt zur Verfügung stellt eher einer Langzeitverordnung zustimmen als der Hausarzt beispielsweise, selbst.
Wenn ich das alles richtig vermute, dann hat dein Arzt Angst, irgend wann mal in den Regress genommen zu werden weil er eben eine falsche Verordnung ausgestellt hat oder etwas zuviel verordnet hat und um sich da abzusichern will er etwas schriftliches von der Kasse, denn dann muss er nicht mehr entscheiden - und da wären wir wieder beim Problem, wie soll ich als Kassenmitarbeiter entscheiden ob eine Heilmittel z.B. mindestens ein Jahr erforderlich sein wird oder nicht - wenn ich das könnte, dann könnte ich eigentlich auch die Verordnung selbst ausstellen, wozu dann noch einen Arzt - das ist zugegebenermaßen etwas provokativ von mir gefragt trifft es aber trotzdem.
Gruss
Czauderna
Hallo,
mittlerweile ist die Antwort auf den Antrag gekommen, über den Antrag kann im Moment nicht entschieden werden, da die Voraussetzung, wie Ihr schon mitgeteilt habt ist, das eine Verordnung außerhalb des Regelsatzes erfolgt ist.
In den Schreiben wurde auch noch einmal mitgeteilt, das die Kasse beim Verordnen außerhalb des Regelsatzes kein Genehmigungsverfahren vorsieht.
Ich werde diese Schreiben mit zum Arzt nehmen und Hoffe, er stellt eine Verordnung außerhalb des Regelsatzes aus.
mittlerweile ist die Antwort auf den Antrag gekommen, über den Antrag kann im Moment nicht entschieden werden, da die Voraussetzung, wie Ihr schon mitgeteilt habt ist, das eine Verordnung außerhalb des Regelsatzes erfolgt ist.
In den Schreiben wurde auch noch einmal mitgeteilt, das die Kasse beim Verordnen außerhalb des Regelsatzes kein Genehmigungsverfahren vorsieht.
Ich werde diese Schreiben mit zum Arzt nehmen und Hoffe, er stellt eine Verordnung außerhalb des Regelsatzes aus.
Re: Antrag auf Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlun
Hallo jordon,jordon hat geschrieben:Hallo,
Entschuldigt bitte, das ich euch in letzter Zeit so viele Fragen stelle.
Kann man denn den Antrag erst stellen, wenn auch die Verordnung außerhalb des Regelsatzes verbraucht ist, oder auch schon während einer Verordnung im Regelsatz?
Der Hausarzt hat keine Heilmittel mehr verordnet, da sein Budget erschöpft war, nun habe ich die Verordnung vom Facharzt bekommen und sollte auf der Krankenkasse nachfragen, ob eine längere Behandlung genehmigt würde.
du zahlst doch Beiträge bestimmt Jahrzehnte lang damit wenn du zum Arzt gehst auch Kosten von deiner KK übernommen werden oder?
Wen man sich zum Schaf erklärt bzw. uns zum schäfchen erklärt, muss man damit rechnen, dass man von Wolf gefressen wird.
Budgetierung = Vera...., weil dich kann deine KK von den Gang zum Arzt nicht abhalten, was macht das korrupte KK-System, sie budgetiert die Praxen, ist das Budget erschöpft, muss dein Arzt dich kostenlos behandeln, oder nach Hause schicken, oder eben du musst deine Behandlung, trotz Jahrzehte langen Beitragszahlungen, es selbst bezahlen, obwohl das korrupte KK-System auf über 30 Mrd. € sitzt, wo nach schauts aus? Du kennst doch das Märchen in der sich Rotköpfchen bei der "Oma" erkündigt wo zu sie so große Zähne hat und das sind wir beide hier
Grüß Dich