Antrag auf Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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SoFaLeistung
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Re: Antrag auf Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlun

Beitrag von SoFaLeistung » 27.07.2015, 19:59

gutwlad hat geschrieben:
jordon hat geschrieben:Hallo,
Entschuldigt bitte, das ich euch in letzter Zeit so viele Fragen stelle.

Kann man denn den Antrag erst stellen, wenn auch die Verordnung außerhalb des Regelsatzes verbraucht ist, oder auch schon während einer Verordnung im Regelsatz?

Der Hausarzt hat keine Heilmittel mehr verordnet, da sein Budget erschöpft war, nun habe ich die Verordnung vom Facharzt bekommen und sollte auf der Krankenkasse nachfragen, ob eine längere Behandlung genehmigt würde.
Hallo jordon,
du zahlst doch Beiträge bestimmt Jahrzehnte lang damit wenn du zum Arzt gehst auch Kosten von deiner KK übernommen werden oder?
Wen man sich zum Schaf erklärt bzw. uns zum schäfchen erklärt, muss man damit rechnen, dass man von Wolf gefressen wird.
Budgetierung = Vera...., weil dich kann deine KK von den Gang zum Arzt nicht abhalten, was macht das korrupte KK-System, sie budgetiert die Praxen, ist das Budget erschöpft, muss dein Arzt dich kostenlos behandeln, oder nach Hause schicken, oder eben du musst deine Behandlung, trotz Jahrzehte langen Beitragszahlungen, es selbst bezahlen, obwohl das korrupte KK-System auf über 30 Mrd. € sitzt, wo nach schauts aus? Du kennst doch das Märchen in der sich Rotköpfchen bei der "Oma" erkündigt wo zu sie so große Zähne hat und das sind wir beide hier
Grüß Dich
totaler Schwachsinn. Das Budget kann sogar um einen gewissen Satz komplett ohne Konsequenzen überschritten werden!

Regresse die sich gegen Ärzt richten weil sie IHr Budget überschritten haben, sind - zumindest im Rheinland - sehr selten.

SoFaLeistung
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Beitrag von SoFaLeistung » 27.07.2015, 20:01

jordon hat geschrieben:Hallo,
mittlerweile ist die Antwort auf den Antrag gekommen, über den Antrag kann im Moment nicht entschieden werden, da die Voraussetzung, wie Ihr schon mitgeteilt habt ist, das eine Verordnung außerhalb des Regelsatzes erfolgt ist.
In den Schreiben wurde auch noch einmal mitgeteilt, das die Kasse beim Verordnen außerhalb des Regelsatzes kein Genehmigungsverfahren vorsieht.
Ich werde diese Schreiben mit zum Arzt nehmen und Hoffe, er stellt eine Verordnung außerhalb des Regelsatzes aus.
das würde nur heißen, dass man sich diese Verordnung nicht genehmigen lassen muss, sondern direkt zum Heilmittelerbringer gehen kann, der mit der KK abrechnet

gutwlad

Beitrag von gutwlad » 27.07.2015, 20:11

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ach ja, die langfristigen Heilmittelbehandlungen und das liebe "Budget" (richtigerweise geht es um die Wirtschaftlichkeitsprüfungen).

Diese Langfristgenehmigungen wurden eingeführt, damit Versicherte sich nicht jede einzelne Verordnung außerhalb des Regelfalls genehmigen lassen müssen (wenn sie bei einer Kasse versichert sind, die nicht sowieso auf die Genehmigung verzichtet). Dummerweise hat man das Ganze daran gekoppelt, dass bei einer solchen Genehmigung auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtet wird. Weshalb die Ärzte natürlich ein Interesse an diesen Genehmigungen haben, obwohl das Verfahren eigentlich den Versicherten das Leben erleichtern sollte.

Zum Zwecke der Bürokratieerleichterung gibt es mittlerweile einen Katalog an Diagnosen, bei denen die langfristige Heilmittelgenehmigung erteilt wird und bei denen die meisten Kassen einen erneuten Genehmigungsverzicht ausgesprochen haben: http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvorgab ... heiten.pdf

Wenn deine Kasse einen Genehmigungsverzicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ausgesprochen hat (Liste: http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... lfalls.jsp ), ist eine langfristige Genehmigung überhaupt nicht erforderlich, da sie dir keinen Vorteil bringt.

Wenn nicht, kannst du mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls die Langzeitgenehmigung beantragen.

Der Arzt hat natürlich ein Interesse daran, dass diese Genehmigung erteilt wird (Stichwort Wirtschaftlichkeitsprüfung). Eine Genehmigung kann dann erteilt werden, wenn die Schwere der Erkrankung der im o. g. Katalog entspricht. Was in meiner Praxis bisher noch nicht vorgekommen ist - entweder die Erkrankung ist im Katalog vorhanden, oder sie ist nicht so schwerwiegend. Was einige Ärzte jedoch nicht daran hindert, ihre Patienten immer wieder vorbeizuschicken und Verordnungen mit Hinweis auf die Nicht-Genehmigung zu verweigern, obwohl wir einen Genehmigungsverzicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ausgesprochen haben und die Voraussetzungen für eine Langzeitgenehmigung nicht vorliegen.
Mein lieber "GerneKrankenVersichert",
Ach ja, die langfristigen Heilmittelbehandlungen und das liebe "Budget" (richtigerweise geht es um die Wirtschaftlichkeitsprüfungen).
Sag bloß nicht das du nicht weißt, dass ein erkrankter Zwangsmitglied in diesem Ausbeutungssystem wirtschaftlich ist. Deine Kolegen haben sich diesen Unsinn einfallen lassen um Zwangsmitglieder ausnehmen zu können. Ein erkrankter Zwangsmitglied ist per se Unwirtschaftlich, heißt es etwa überhaupt keine Kosten übernehmen?

gutwlad

Re: Antrag auf Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlun

Beitrag von gutwlad » 27.07.2015, 20:16

SoFaLeistung hat geschrieben:
gutwlad hat geschrieben:
jordon hat geschrieben:Hallo,
Entschuldigt bitte, das ich euch in letzter Zeit so viele Fragen stelle.

Kann man denn den Antrag erst stellen, wenn auch die Verordnung außerhalb des Regelsatzes verbraucht ist, oder auch schon während einer Verordnung im Regelsatz?

Der Hausarzt hat keine Heilmittel mehr verordnet, da sein Budget erschöpft war, nun habe ich die Verordnung vom Facharzt bekommen und sollte auf der Krankenkasse nachfragen, ob eine längere Behandlung genehmigt würde.
Hallo jordon,
du zahlst doch Beiträge bestimmt Jahrzehnte lang damit wenn du zum Arzt gehst auch Kosten von deiner KK übernommen werden oder?
Wen man sich zum Schaf erklärt bzw. uns zum schäfchen erklärt, muss man damit rechnen, dass man von Wolf gefressen wird.
Budgetierung = Vera...., weil dich kann deine KK von den Gang zum Arzt nicht abhalten, was macht das korrupte KK-System, sie budgetiert die Praxen, ist das Budget erschöpft, muss dein Arzt dich kostenlos behandeln, oder nach Hause schicken, oder eben du musst deine Behandlung, trotz Jahrzehte langen Beitragszahlungen, es selbst bezahlen, obwohl das korrupte KK-System auf über 30 Mrd. € sitzt, wo nach schauts aus? Du kennst doch das Märchen in der sich Rotköpfchen bei der "Oma" erkündigt wo zu sie so große Zähne hat und das sind wir beide hier
Grüß Dich
totaler Schwachsinn. Das Budget kann sogar um einen gewissen Satz komplett ohne Konsequenzen überschritten werden!

Regresse die sich gegen Ärzt richten weil sie IHr Budget überschritten haben, sind - zumindest im Rheinland - sehr selten.
Hallo,
sag es bloß einem Arzt nicht sonst erlebst du ein blaues Wunder. wer sehen will der sehts auch. hier http://www.blog.renatehartwig.de/ durch Regreszahlungen wurde eine Praxis in die Pleite getrieben, Praxis Inhaber Herzinfarkt bekommen. Nach all dem wollt Ihr noch weiß machen, dass das perverse, asoziale KK-System irgend was mit der Gesundheitsversorgung zu tun hat?
Grüß Dich
Zuletzt geändert von gutwlad am 28.07.2015, 08:21, insgesamt 1-mal geändert.

SoFaLeistung
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Re: Antrag auf Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlun

Beitrag von SoFaLeistung » 27.07.2015, 20:19

gutwlad hat geschrieben:
SoFaLeistung hat geschrieben:
gutwlad hat geschrieben: Hallo jordon,
du zahlst doch Beiträge bestimmt Jahrzehnte lang damit wenn du zum Arzt gehst auch Kosten von deiner KK übernommen werden oder?
Wen man sich zum Schaf erklärt bzw. uns zum schäfchen erklärt, muss man damit rechnen, dass man von Wolf gefressen wird.
Budgetierung = Vera...., weil dich kann deine KK von den Gang zum Arzt nicht abhalten, was macht das korrupte KK-System, sie budgetiert die Praxen, ist das Budget erschöpft, muss dein Arzt dich kostenlos behandeln, oder nach Hause schicken, oder eben du musst deine Behandlung, trotz Jahrzehte langen Beitragszahlungen, es selbst bezahlen, obwohl das korrupte KK-System auf über 30 Mrd. € sitzt, wo nach schauts aus? Du kennst doch das Märchen in der sich Rotköpfchen bei der "Oma" erkündigt wo zu sie so große Zähne hat und das sind wir beide hier
Grüß Dich
totaler Schwachsinn. Das Budget kann sogar um einen gewissen Satz komplett ohne Konsequenzen überschritten werden!

Regresse die sich gegen Ärzt richten weil sie IHr Budget überschritten haben, sind - zumindest im Rheinland - sehr selten.
Hallo,
sag es bloß einem Arzt nicht sonst erlebst du ein blaues Wunder
Grüß Dich
nö bisher ist das nicht passiert! weil es Realität ist. Viele Ärzte wissen gar nicht, was Budget bedeutet und was darin beinhaltet ist.

Sie selber scheinen das auch nicht genau zu wissen und nur "Hass" zu verbreiten. Kommt mir etwas wie die "Bild" vor.

gutwlad

Re: Antrag auf Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlun

Beitrag von gutwlad » 28.07.2015, 08:37

SoFaLeistung hat geschrieben:
gutwlad hat geschrieben:
SoFaLeistung hat geschrieben: totaler Schwachsinn. Das Budget kann sogar um einen gewissen Satz komplett ohne Konsequenzen überschritten werden!

Regresse die sich gegen Ärzt richten weil sie IHr Budget überschritten haben, sind - zumindest im Rheinland - sehr selten.
Hallo,
sag es bloß einem Arzt nicht sonst erlebst du ein blaues Wunder
Grüß Dich
nö bisher ist das nicht passiert! weil es Realität ist. Viele Ärzte wissen gar nicht, was Budget bedeutet und was darin beinhaltet ist.

Sie selber scheinen das auch nicht genau zu wissen und nur "Hass" zu verbreiten. Kommt mir etwas wie die "Bild" vor.
Mein lieber SoFaLeistung,
du willst sagen das ein Hartz IV Empfenger keine Ahnung hat was Hartz IV bedeutet? Lies mal das hier http://www.blog.renatehartwig.de/ . Das was dieser in Pleite gegangener Inhaber einer Praxis berichtet zeugt wohl was anderes, das du so ausverschämt bist und den gutgläubigen Menschen vorgaukelst, das die "Oma" in Bett mit große Zähnen kein blutgrünstiger Wolf ist, sondern unsere nette Oma ist die sich abackert damit es unserem Geldbeutel gut geht. Daran erkennt man wer tatsächlich voller Hass ist zu seinen Mitbürgern.
Grüß Dich

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.07.2015, 08:52

Hallo,
und erneut habe ich einen "Werbebeitrag" von gutwlad gelöscht.
Der letzte Beitrag, den ich habe stehen lassen spricht für sich - den sollen wirklich alle erst mal lesen, damit klar wird mit wem oder was wir es hier zu tun haben.
Gruss
Czauderna

KKA
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Beitrag von KKA » 28.07.2015, 10:27

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
und erneut habe ich einen "Werbebeitrag" von gutwlad gelöscht.
Der letzte Beitrag, den ich habe stehen lassen spricht für sich - den sollen wirklich alle erst mal lesen, damit klar wird mit wem oder was wir es hier zu tun haben.
Gruss
Czauderna


Plakativ ausgedrückt, dem 'Foristen' gutwlad geht es nicht gut. Er benötigt Hilfe, dringend! Wirklich starker Tobak, sein letzter Beitrag.

Gruß
KKA

gutwlad

Beitrag von gutwlad » 28.07.2015, 18:20

jordon hat geschrieben:Hallo,
mittlerweile ist die Antwort auf den Antrag gekommen, über den Antrag kann im Moment nicht entschieden werden, da die Voraussetzung, wie Ihr schon mitgeteilt habt ist, das eine Verordnung außerhalb des Regelsatzes erfolgt ist.
In den Schreiben wurde auch noch einmal mitgeteilt, das die Kasse beim Verordnen außerhalb des Regelsatzes kein Genehmigungsverfahren vorsieht.
Ich werde diese Schreiben mit zum Arzt nehmen und Hoffe, er stellt eine Verordnung außerhalb des Regelsatzes aus.
Hallo jordon,
im KK-System ist ger kein Genehmigungsverfehren vorgesehen, sollte so ein Verfahren geben, das de facto die Budgetierung außerkraft setzen würde, die auf verlangen der kranken Kassen eingeführt wurde um Geld zu sparen, bzw. dich, mich zusetzlich zur Kasse zu bieten. Budgetierung hat niemand außer kraft gesetzt. Haßt du schon mal was von Bonus-Malus System gehört, das heißt, was über die Budgetierung hinaus läuft muss dein Arzt aus eigenen Honorar an die kranke Kasse zurück zahlen, wirst du dich arm arbeitn wollen? Um die Budgetierung dem Arzt schmakhaft zu machen zahlt deine kranke Kasse eine Premie aus, wenn er im Rammen der Budgetierung bleibt oder sogar was einspahrt. Wenn du 1 und 1 zusammen zählst, dann erkennst du, dass es nix mit deinem Arzt zu tun hat, deine kranke Kassen verhindert deine Genesung. Von daher, dein Arzt kann nix dafür, deine kranke Kasse kann, die kranke Kassen haben sich sorum über 30 Mrd. € ergaunert.
Grüß Dich

gutwlad

Beitrag von gutwlad » 28.07.2015, 18:27

KKA hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
und erneut habe ich einen "Werbebeitrag" von gutwlad gelöscht.
Der letzte Beitrag, den ich habe stehen lassen spricht für sich - den sollen wirklich alle erst mal lesen, damit klar wird mit wem oder was wir es hier zu tun haben.
Gruss
Czauderna


Plakativ ausgedrückt, dem 'Foristen' gutwlad geht es nicht gut. Er benötigt Hilfe, dringend! Wirklich starker Tobak, sein letzter Beitrag.

Gruß
KKA
Hallo KKA,
da bist du ja schon wieder, mach dir keine Sorgen über 'Foristen' gutwlad, dem gehts gut, Eures raffinierte Ausbeutungssystem zahlt dem gutwlad einige tausend € Schmerzensgeld (Amtspflichtverletzung). Blöd nur, dass dieses Schmerzensgeld wird nicht von Euren Honoraren abgezogen, sondern die Zwangsmitglieder in diesem Ausbeutungssystem.
Gruß Dich

SoFaLeistung
Beiträge: 33
Registriert: 08.06.2015, 18:21

Beitrag von SoFaLeistung » 28.07.2015, 18:45

gutwlad hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wie auch immer, ich denke die Kasse wird da nix machen - es,liegt da einzig und alleine an dem Arzt und wenn der damit ein prb lem hat sollte er sich an seine Kassen-ärztliche Vereinigung wenden und um Hilfe bitten - die machen das.
Ich bin zwar schon seit einiger Zeit nicht mehr in der Entscheider-Position kann das aber von der Kassenseite aus durchaus beurteilen. Wir sind keine Mediziner, d.h. wir können keine medizinischen Entscheidungen treffen sondern nur sondern in solchen Fällen eben nur vertragliche Entscheidungen
und wenn wir als Kasse einen grundsätzlichen Genehmigungsverzicht erteilen, dann allein aus dem Grund dass wir den Ärzten soviel Vertrauen schenken, dass Sie mit diesem Thema verantwortungsvoll aber auch verantwortlich umgehen - würden wir dies nicht tun, müsste eben der jeweilige MDK die medizinische Entscheidung treffen und da frage ich mal
einfach so - warum sollte ein MDK aufgrund von Unterlagen, die ihm ein Vertragsarzt zur Verfügung stellt eher einer Langzeitverordnung zustimmen als der Hausarzt beispielsweise, selbst.
Wenn ich das alles richtig vermute, dann hat dein Arzt Angst, irgend wann mal in den Regress genommen zu werden weil er eben eine falsche Verordnung ausgestellt hat oder etwas zuviel verordnet hat und um sich da abzusichern will er etwas schriftliches von der Kasse, denn dann muss er nicht mehr entscheiden - und da wären wir wieder beim Problem, wie soll ich als Kassenmitarbeiter entscheiden ob eine Heilmittel z.B. mindestens ein Jahr erforderlich sein wird oder nicht - wenn ich das könnte, dann könnte ich eigentlich auch die Verordnung selbst ausstellen, wozu dann noch einen Arzt - das ist zugegebenermaßen etwas provokativ von mir gefragt trifft es aber trotzdem.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
mal eine simple Frage,
habt Ihr Probleme mit den hunderttausenden Geldern die @jordon in laufe seines Lebens in das KK-System eingezahlt hat?
Ich vermute NEIN, Sie sind sogar glücklich damit.
Nun erklär Bitte mir und dem @jordan, warum @jordon so viele Probleme lösen muss um an sein eingezahltes Geld ran zu kommen?
Ich bedanke mich im Voraus.
Grüß Dich

schwer zu verstehender Beitrag aber ich werfe mal das Wort Solidaritätsprinzip im Raum!
Das sollte dien Frage beantworten.

Bei der Hausratversicherung bekommst du auch nichts zurück wenn du sie nicht brauchst.

Ganz simpel..

Mehr werde ich zu diesen Beiträgen nicht mehr schreiben. Ist mir einfach zu lächerlich!

So long... greets

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.07.2015, 21:07

Hallo,
nun waren es schon drei Beiträge die ich gelöscht habe.
Grund: Ich lasse hier weder mich noch andere User beleidigen und mit Unterstellungen überhäufen.
Ich bin zwar grundsätzlich gegen eine Sperrung eines Users, aber so langsam denke ich mal über eine Ausnahme nach - allerdings könnte ich das nicht selbst tun - was ich auch für richtig halte.
Gruss
Czauderna

jordon
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Beitrag von jordon » 04.08.2015, 15:52

Hallo,
der Arzt hat doch eine Verordnung Außerhalb des Regelsatses ausgestellt, die ich der Krankenkasse weiter gereicht habe.
Heute kam die Ablehnung mit der Begründung:
Für die Prüfung hat der Gemeinsame Bundesausschuss Diagnosen festgelegt. Bei diesen Diagnosen handelt es sich überwiegend um schwerwiegende angeborene Defekte, die mit einem längeren Heilmittelbedarf in Verbindung Gebracht werden.

Die bei Ihnen benannten Schädigungen, fallen nicht darunter. Sie sind nach Art, Schwere und Dauerhaftigkeit nicht mit den gelisteten Diagnosen vergleichbar.
Was meint Ihr, hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Der Arzt der die Verordnungen ausgestellt hat, war bei einen MVZ angestellt, jetzt kommt einen neuer Arzt.
Beginnen die Verordnungen an wieder von vorne, also als Erstverordnung und damit wieder innerhalb des Regelsatzes?

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.08.2015, 18:46

jordon hat geschrieben: Was meint Ihr, hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
Das würde ich mit dem Arzt besprechen. Er kann beurteilen, ob die Schädigungen vergleichbar sind.
jordon hat geschrieben: Der Arzt der die Verordnungen ausgestellt hat, war bei einen MVZ angestellt, jetzt kommt einen neuer Arzt.
Beginnen die Verordnungen an wieder von vorne, also als Erstverordnung und damit wieder innerhalb des Regelsatzes?
Nein. Der Arzt ist verpflichtet, sich über Vorleistungen zu informieren.

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