BEK Genehmigung Langzeit-Therapie Krankengymnastik

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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GW
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BEK Genehmigung Langzeit-Therapie Krankengymnastik

Beitrag von GW » 04.01.2016, 16:44

Hallo. Nachdem ich 2 Jahre lang Einzel-Verordnungen über Krankengymnastik am Gerät wegen COPD + überstandener LungenkrebsOP bekommen und genommen habe, wurde jetzt am 24.11.15 eine "Langzeit"-Bewilligung zur Kostenübernahme beantragt. Bis heute nichts von BEK gehört. Tel. Anfrage heute. Antwort:"ist weitergeleitet an med. Dienst, die gesetzl.4-Wochen-Frist zur Entscheidung über den Antrag ist damit gewahrt".
Meine Frage: ist das richtig, dass die Frist gehemmt wird, wenn eine interne Bearbeitung (angeblich) erfolgt ist, auch wenn ich noch keine Antwort habe?
Zweite Frage: was mache ich bei Ablehnung?
Danke für Ihre Hilfe!!
Gruss
GW

GerneKrankenVersichert
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Re: BEK Genehmigung Langzeit-Therapie Krankengymnastik

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.01.2016, 19:02

GW hat geschrieben:Hallo. Nachdem ich 2 Jahre lang Einzel-Verordnungen über Krankengymnastik am Gerät wegen COPD + überstandener LungenkrebsOP bekommen und genommen habe, wurde jetzt am 24.11.15 eine "Langzeit"-Bewilligung zur Kostenübernahme beantragt. Bis heute nichts von BEK gehört. Tel. Anfrage heute. Antwort:"ist weitergeleitet an med. Dienst, die gesetzl.4-Wochen-Frist zur Entscheidung über den Antrag ist damit gewahrt".
Meine Frage: ist das richtig, dass die Frist gehemmt wird, wenn eine interne Bearbeitung (angeblich) erfolgt ist, auch wenn ich noch keine Antwort habe?
Über die Einschaltung des MDK muss informiert werden. Allerdings macht es für dich überhaupt keinen Unterschied, ob die Kasse der Langzeitgenehmigung zustimmt oder nicht. Dein Arzt muss egal in welchem Fall über die medizinische Notwendigkeit entscheiden und entscheiden, ob eine Verordnung im Rahmen der Richtlinien möglich ist oder nicht.
GW hat geschrieben: Zweite Frage: was mache ich bei Ablehnung?
Mit den Verordnungen außerhalb des Regelfalls, die ein Arzt bei einer medizinischen Notwendigkeit ausstellt, zum Krankengymnasten gehen. Soweit ich weiß, hat die BARMER GEK auf das Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichtet.

Weitere Infos zum Thema findest du hier: http://www.krankenkassenforum.de/1-vt87 ... sc&start=0

Vorsicht, irgendwann tritt der Werbetroll gutwlad auf. Ab da sind nicht mehr viele sachliche Infos vorhanden.

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