Berechnung der Rentenhöhe bei Zuzahlungsbefreiung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Steffen43
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Berechnung der Rentenhöhe bei Zuzahlungsbefreiung

Beitrag von Steffen43 » 06.06.2017, 09:04

Hallo, alle.

Ich habe eine Frage zur Berechnung der Rentenhöhe. Ältere Forumsbeiträge habe ich durchsucht, aber meine Frage wurde scheinbar noch nicht beantwortet.
Ich bin seit Jahren chronisch krank, meine Ärztin bestätigt mir das auch jedes Jahr wieder, also gilt für mich die 1-%-Grenze bei der Berechnung.
Zum 1. Juli 2017 wird die Rente wieder erhöht, d. h. ich bekomme von Janur bis Juni monatlich 800,-€ Rente (brutto) und von Juli bis Dezember 815,20€ (brutto) (Beispielwerte). 6x800 plus 6x815,20 ergibt ein Jahreseinkommen von 9691,20€. 1 % davon sind 96,91€.
Meine Krankenkasse rechnet aber anders. Ich beantrage die Befreiung, fülle das Formular aus und schicke der Krankenkasse meine Quittungen (160,50€).
160,50 - 96,91 = 63,59. Ich müsste also meinen Befreiungsausweis bekommen und eine Erstattung von 63,59€.

Meine Krankenkasse berechnet nun das Jahreseinkommen aufgrund der Rentenhöhe ab Juli, also 12x815,20 = 9782,40€. 1 % davon sind 97,82€. Ich bekomme nur eine Erstattung von 62,68€.
OK, bei solch einer niedrigen Rente macht der Unterschied kaum etwas aus. Aber darum geht es ja nicht, sondern um die Frage, ob die Krankenkasse falsch rechnet oder ob diese Art zu rechnen, legal ist.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Steffen

broemmel
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Beitrag von broemmel » 06.06.2017, 09:21

Moin,

die Rechnung 12 x 815,20 € ist falsch.

Es wird die tatsächliche Rentenhöhe zur Berechnung herangezogen.
Ausnahme ist die Berechnung bei Vorauszahlern.

Aha
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Beitrag von Aha » 06.06.2017, 14:12

Ja. 6 Monate die alte und ab 1.7. 6 Monate die neue Höhe der Rente. Das wäre richtig.
broemmel hat schon geschrieben, dass bei Vorauszahlern, also vor Beginn des Jahres die aktuelle Rente genommen wird. Meist ist die Anpassung zum 1.7. noch nicht bekannt bzw. verabschiedet.

Steffen43
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Beitrag von Steffen43 » 07.06.2017, 04:26

Danke für Eure Antworten.
Genau das ist auch meine Meinung. Das tatsächliche Einkommen zählt.
Ich werde versuchen, das meiner Krankenkasse mit möglichst einfachen Worten zu erklären.

Steffen

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