Betreuungskosten bei der Kur

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Andreas
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Betreuungskosten bei der Kur

Beitrag von Andreas » 15.06.2006, 22:56

Folgendes:ich und meine Frau haben 3 Kinder.Meine Frau hat eine Mutter-Kind Kur genehmigt bekommnen die sie in 2 Wochen antritt.
Da ich bei der Arbeit zur Zeit unabkömmlich bin,habe ich mit der Krankenkasse die Vereinbarung getroffen das eine Bekannte(nicht Verwandte)die Betreuung der beiden anderen Kinder, 5 und 7 Jahre übernimmt.Die Krankenkasse sicherte mir 5 Euro pro Betreuungsstunde zu.Nun habe ich für die Kasse jeden einzelnen Tag aufgelistet wann die Betreuung nötig ist.Da ich im 3 Schichsystem auch am Wochenende arbeite,kamen insges.179 Stunden zusammen,die ich geltend gemacht habe.Die Stunden mal 5 Euro sind zus.895 Euro,den Betrag hab ich der Bekannten auch schon genannt,den sie erwarten könnte.
Nun ruft die Kasse bei eben der Bekannten an und bietet ihr 400 Euro an,natürlich war sie sehr überrascht.Gestern nun rief ich bei der Krankenkasse an und fragte was das zu bedeuten hätte.Die Sachbearbeiterin erklärte mir tja wir müssen heute alle sparen und gerade bei den Betreuungskosten ist es üblich das man sich in der mitte trifft.Und die Bekannte würde die Kinder bestimmt auch für das halbe Geld betreuuen,denn dafür sind Bekannte schliesslich ja da.!!!Es geht mir ja nicht darum nun möglichst viel Geld aus der Sache herauszuholen,aber ich bin der Meinung wenn die Kasse 5 Euro verspricht ich mir die Mühe mache und alles Aufliste dann sollte die Betreuungsperson den den zugesicherten Betrag auch wirklich bekommen.Oder kann die Krankenkasse wirklich nach belieben einen Betrag zahlen.??? :(

Jürgen
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Mutter-Kind Kur

Beitrag von Jürgen » 19.06.2006, 10:35

Ist die Ersatzkraft mit dem Versicherten weder verwandt noch verschwägert, gehören grundsätzlich alle Kosten, die dem Versicherten durch die Selbstbeschaffung der Ersatzkraft entstehen, zu den erstattungsfähigen Aufwendungen. Die Aufwendungen sind in angemessener Höhe und für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag zu erstatten. Als angemessen werden bei einem 8-stündigen Einsatz die nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstbetrag von bundeseinheitlich 62 EUR (2006) angesehen. Bei einem weniger als acht Stunden täglich umfassenden Einsatz der Ersatzkraft ist als Höchstbetrag je Stunde ein Betrag von 7,75 EUR zu Grunde zu legen (2006).

Die Erstattung von Aufwendungen für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft ist in den Satzungen der Krankenkassen geregelt. Da auch der Bundesverband Ihrer Krankenkasse bei der Erarbeitung der Erstattungssätze beteiligt war, kann die Krankenkasse aus unserer Sicht nicht einfach den Satz herabsetzen nach dem Motto, wir müssen alle den Gürtel enger schnallen. Legen Sie daher gegen den Bescheid über die Kostenerstattung Widerspruch ein und lassen Sie sich von der Krankenkasse begründen, warum der Satz so niedrig ist. Die
derzeitige Begründung der Kasse ist ein Scherz und völlig inakzeptabel.
Setzen Sie Ihren Anspruch wenn nötig auf dem Rechtsweg durch.

Gast

Mutter-Kind Kur

Beitrag von Gast » 19.06.2006, 11:50

Danke Jürgen,für die Antwort.
Die Sache hat sich nun aber soweit entwickelt:Ich schrieb der Krankenkasse das meine vorgeschlagene Betreuungsperson,die Betreuung nun für die 400 Euro ablehnt.Ich teilte ferner mit,das ich schon mit dem Arbeitsamt gesprochen habe,die eine Betreuung für 3 Wochen organisieren.Die Kasse müsse sich nun mit dem A-Amt in verbindung setzten,und einen Vertrag abschliessen,da dies eine steuer und sozialversicherungspflichtige Stelle ist.(Kostet natürlich der Kasse viel mehr als meine Bekannte,aber das ist ja nun nicht mehr mein Problem,wenn der Kasse die 895 Euro zu viel sind.Nun rief heute Morgen die Kasse wieder bei der Bekanten an und bot ihr 600 Euro an mit den Worten also mehr gibt es auf keinen Fall ,wo meine Bekannte nun entnervt aufgab und einwilligte.Gut aber glüklich ist sie mit der Entscheidung nun auch nicht,aber sie wollte mich nun auch nicht im Regen stehen lassen.Ich meine mir ist es ja im Prinzip egal wie sich die Kasse und meine Bekannte einigen,aber wie das ganze abläuft ist schon sehr happig.
In den AGBs der kasse hab ich nichts gefunden zum Thema Betreuungskosten.Und wie gesagt die Kasse sagt es gibt ein Höchstsatz von 5 Euro/Betreuungsstunde,das wäre ja ohnehin bei 8 Stunden eine Entschädigung von 40 Euro also komme ich ja an die o.g.Beträge ohnehin nichr ran,die ja Bundeseinheitlich gelten sollten.
Sollte meine Bekannte das Geld nun unter Vorbehalt annehmen und später den Rest einfordern.Und worauf sollte sich die Bekannte berufen auf die zustehenden 5 Euro/Stunde,oder die für alle Kassen geltenden Bezahlungsentgelte für die Betreuung,was ja noch höher wäre.

nersd
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Mutter-Kind Kur

Beitrag von nersd » 19.06.2006, 15:03

Der Knaller :shock: Da ruft die Krankenkasse an & fängt an zu feilschen, weil alle den Gürtel enger schnallen müßten. Ich schmeiß mich weg bei soviel Dreistheit!

Die Zusage deiner Bekannten am Telefon dürfte keine Bewandnis haben, da die Krankenkasse das 1. nicht beweisen kann & 2. du den Vertrag mit deiner Bekannten eingehst, nicht die Krankenkasse.

Ich würde die für so viel Frechheit schon aus Prinzip so sehr bluten lassen wie's nur irgend geht :twisted:
Zuletzt geändert von nersd am 19.06.2006, 21:50, insgesamt 1-mal geändert.

Andreas.

Betreuungskosten bei der Kur

Beitrag von Andreas. » 19.06.2006, 21:38

Ja genau so sehe ich das auch.
Aber wer sagt das es die Barmer ist.?
Den Namen darf und werde ich nicht sagen aber die BKK befindet sich in Bayern und wer ein Auto fährt hat ganz sicher schon mal was davon gehört.Die meissten bringen ihr Auto da nicht so gern hin. :wink:

nersd
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Mutter-Kind Kur

Beitrag von nersd » 19.06.2006, 21:51

Sorry, mein Fehler! Hab den Namen der Kasse entfernt, mach du das auch & es passt wieder.........

Jürgen
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Mutter-Kind Kur

Beitrag von Jürgen » 20.06.2006, 10:26

Die Verfahrensweise der Krankenkasse ist mir völlig unverständlich. Wir sind doch hier nicht auf einem türkischen Basar... Zumal die Kasse offenbar ihren Spielraum permanent verändert!

Die Krankenkasse hat die Kosten zu erstatten, die Ihnen durch die
Selbstbeschaffung einer Ersatzkraft entstehen. Ich verstehe nicht, warum die Krankenkasse permanent Ihre Bekannte kontaktiert. Eigentlich sind Sie der Vertragspartner der Krankenkasse!

Der Betrag von 7,75 EUR je Stunde ist ein bundeseinheitlicher Höchstbetrag bei 8 Stunden täglicher Betreuung und umfaßt alle nachgewiesenen Kosten. Ich habe mit im Internet die Satzung einer BKK angesehen - diese erstattet pro Tag für 8 Stunden 61,25 Euro. Ich vermute, daß auch Ihre Krankenkasse bzw. die Krankenkasse Ihrer Frau eine entsprechende Satzungsregelung getroffen hat. Ich empfehle Ihnen daher, sich eine Satzung von der Krankenkasse Ihrer Frau zu besorgen und nachzusehen, ob darin ein entsprechender Betrag enthalten ist. Finden Sie dort einen Geldbetrag, haben Sie auf diesen Betrag einen Rechtsanspruch. Steht darin kein Betrag, dann ist es
Verhandlungssache. Aber die 3,35 € je Stunde sind aus meiner Sicht zu wenig. 5 Euro sollten es schon sein.

Grundsätzlich ist es so, daß Sie in Vorleistung gehen müssen und die Kasse
Ihnen/Ihrer Frau das Geld erstattet. Setzen Sie doch einfach die anfangs
zugesicherten 5 Euro an (wahrscheinlich stehen die sogar in der Satzung) und überweisen das Geld auf dieser Basis Ihrer Bekannten. Wenn die Kasse dann weniger erstattet, legen Sie gegen diese Entscheidung Widerspruch ein. Wird Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben können Sie dann dagegen klagen - oder sich den 600 € übersteigenden Betrag von Ihrer Bekannten zurückerstatten lassen. Ich denke dies wäre ein gangbarer Weg.

Andreas
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Beitrag von Andreas » 20.06.2006, 13:05

erst mal Entschuldigung für das wirr war bei den Namen,da ich im Moment immer auf der Flucht bin habe ich mich nicht immer richtig eingeloggt. :wink:
Aber heute habe ich nun die ganze Sache der Anwältin übergeben die sich die schwammige Erstattungs-Regeln der Kasse mal zur Brust nimmt.
Morgen rufe ich sie an und wenn aussicht auf erfolg steht schicke ich meine schon geschriebenen Briefe an die Kasse wo sie erstens begründen sollen auf welcher Rechtsgrundlage die Kürzung des Betrages geschieht.
Und zweitens lege ich wiederspruch ein gegen die Zahlung von 600 Euro an die Bekannte für die 21 Tage-Betreuung.Dann müssen sie der Anwältin das begründen.
Denn heute habe ich nämlich eine Kopie von der Kasse bekommen die an meine Bekannte Adressiert war, wo eben 600 Euro nach Beendigung der Kur auf Ihr Konto überwiesen werden.
Ich werde der Bekannten natürlich keinen Betrag im Vorraus überweisen,ich bezahle ihr die An und Abreise und das Geld bekommt sie ja nach der Kur von der Kasse.Und während der Zeit hat sie ja auch keine Auslagen die sie ja hier voll verpflegt wird.
Wie ist es denn mit den Fahrtkosten sind 69 Euro einfache Fahrt lpus Koffertransport von 59,60 Euro.Die Karten hab ich ja schon gekauft und die Kasse schriftlich gebeten letzte Woche wie das Erstattet wird.Aber bis heute keine Reaktion zu dem Thema seitens der Kasse.

Andreas
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Beitrag von Andreas » 20.06.2006, 13:26

Eben habe ich eine Mail bekommen von der Kasse.
Darin erklärt sie das Fahrtkosten übernommen werden aber mit 10% Eigenanteil.D.h.mind.5 aber max.10 Euro pro Fahrt.
Koffertransport wird bei einer Kur grundsätzlich nicht übernommen.

:cry:

nersd
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Beitrag von nersd » 20.06.2006, 13:37

Ich glaube, daß dies ein Mißverständnis ist! Die Kasse bezieht sich sicherlich auf die Fahrtkosten deiner Frau zur Kur. Aber wie ich es verstanden habe, meinst du die Kosten, die du deiner Pflegekraft zahlst. Oder?

Beides wären jedenfalls völlig verschiedene Sachverhalte.....

Andreas
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Beitrag von Andreas » 20.06.2006, 14:23

nein ich meine die Fahrtkosten meiner Frau mit unsem Sohn zur Kur.
Im übrigen ist die Zuzahlung immer nach den gleichen Kriterien.
Für die Kur ein Eigenanteil von 10% hab ich bezahlt=220 Euro.
Für die Haushaltshilfe werden mir pro pro Tag min.5 max.10 Euro als Eigenanteil in Rechnung gestellt.(vielleicht haben sie deshalb den ursprünglichen Betrag als Eigenanteil gleich gekürzt.)
Für die Fahrt zur Kur wird mir auch von den Kosten ein Eigenanteil von 10%,mindestens 5 höchstens 10 Euro abgezogen,von der Rückerstattung.
Das heist die Fahrt kostet 2x69 Euro =138 Euro davon muss ich 20 Euro selbst bezahlen.

Andreas
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Beitrag von Andreas » 21.06.2006, 11:45

Also die Anwältin sagte mir nach Prüfung der Unterlagen,das man wohl dagegen angehen könnte aber vor Gericht keine aussicht auf Erfolg hätte.
Die Bekannte hat schliesslich bei 600 zugesagt egal ob sie darüber glücklich war oder nicht.Und auf diese Zusage wird sich die Kasse immer berufen und meine Bekannte müsste schon die unwarheit sagen wenn sie das abstreitet.Sie meint noch clever gemacht ,nichts schriftliches alles amTelefon, und hinter meinem Rücken ausgehandelt. :cry:

Andreas
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Beitrag von Andreas » 19.07.2006, 13:55

ich muss mich noch mal wegen der Kur melden,die ja nun seit gestern vorbei ist.
Hierzu habe ich noch mal eine Frage zu den Fahrtkosten.
Meine Frau ist ja mit unserem Sohn mit dem Zug zur Kur gefahren,und die Kasse bezahlt ja auch die Fahrkarte minus den Eigenanteil.
Nun habe ich sie mit dem Auto von der Kureinrichtung gestern abgeholt,und die K.-Kasse hat mir dazu ein Formular für die Kostenerstattung zugeschickt.
Nun soll ich darin die Entfernung der einfachen Kilometer eintragen,(330 Km) und dazuschreiben was ich dafür bezahlt habe.
Da ich ja meine K.-Kasse kenne wird sie sich wohl aufregen warum ich bei der Teuren Aral und nicht bei einer freien Tanke getankt habe die einen Cent billiger ist.
Gibt es hierzu vielleicht eine gestzl.Regelung was die Kasse pro Kilometer pauschal bezahlen muss,oder muss ich die Kosten nun selbst errechnen.???(Durchschnittsverbrauch/gefahrene Kilometer)

Jürgen
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Zuzahlung zur Kur

Beitrag von Jürgen » 21.07.2006, 13:34

Als Fahrkosten werden die jeweils günstigsten Fahrpreise aller
Verkehrsmittel anerkannt. Nach § 60 Abs. 3 Nr. 4 SGB V ist Versicherten, die ein privates Kraftfahrzeug benutzen, als Fahrkosten im Sinne des § 60 SGB V für jeden gefahrenen Kilometer, der jeweils auf Grund des
Reisekostengesetzes festgesetzte Höchstbetrag für Wegstreckenentschädigung zu erstatten, höchstens jedoch die Kosten, die bei Inanspruchnahme eines ansonsten notwendigen öffentlichen Verkehrsmittels, Taxis, Mietwagens, Krankenkraftwagens oder Rettungsfahrzeuges entstanden wären. Die Kilometerpauschale beträgt seit dem 01.09.2005 0,20 EUR. Die Krankenkasse erstattet Ihnen die günstigste der drei Varianten Zugfahrkarte, 330 km x 0,20 € (pauschal) = 66 € oder die tatsächlich entstandenen Kosten (Gesamtverbrauch für 330 km in Liter x Benzinpreis pro Liter) - nachgewiesen per Tankquittung.




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