Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Audi4everever
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Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von Audi4everever » 07.12.2019, 15:56

Habe heute ein Schreiben meiner KK erhalten mit dem Hinweis das mein KG Anspruch zum 5.12 beendet ist. Derzeit mache ich eine Wiedereingliederung nach e in ner Reha und erhalte derzeit Ubergangsgeld von der DRV. Auf dem beiliegenden Merkblatt steht dass mit dem Ende des Krankengdanspruchs auch mein Versicherungsverhältnis endet ausser ich ich bekomme Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung bekomme ich aber nicht.
Meine Wiedereingliederung läuft vom 5.11.-27.12.19
Meine Frage ist nun bin ich jetzt noch krankenversichert??

Vielen Dank fuer eure Hilfe

Lg

ratte1
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von ratte1 » 07.12.2019, 18:08

Hallo,

auch während des Bezuges von Übergangsgeld bleibt die Mitgliedschaft erhalten, s. § 192 Abs.1 Nr. 3 SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__192.html

MfG

ratte1

Czauderna
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von Czauderna » 07.12.2019, 18:13

Hallo,
bis zum 27.12. gibt es Übergangsgeld ? - dann ist auch die Krankenversicherung bis zu diesem Tag gesichert (Reha-Beiträge werden durch den RV-Träger gezahlt). Danach musst du dich selbst versichern oder in die Familienversicherung gehen.
Was ich allerdings nicht so richtig verstehe - du bekommst heute die Mitteilung dass dein Krankengeldanspruch zum 05.12.2019 abgelaufen ist - wie ist das möglich - ich kenne das so, dass wir weit vor Erreichung des Ablaufdatums den Versicherten dies schriflich mitgeteilt haben.
Gruss
Czauderna
@Ratte 1 - wir haben uns (wieder einnmal) überschnitten - ich war noch am korrigieren.

Audi4everever
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von Audi4everever » 07.12.2019, 18:25

Hallo zusammen ,

vielen Dank für euere Antworten . Da bin Jak schonmal beruhigt dass ich wenigstens noch einen Versicherungsschutz habe.
Die haben mich bereits am 30.10 schon darüber informiert da war ich noch in Reha .
Wieso muss ich mich dann erneut selbst versichern nach dem 27.12?
Ich dachte ich bleibe bei meiner Versicherung und alles bleibt wie gehabt denn ich werde ja vermutlich ab 28.12. wieder arbeiten.

lg

Audi4everever
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von Audi4everever » 07.12.2019, 18:34

ich gehe davon aus das mein Übergangsgeld bis zum Ende der Wiedereingliederung gezahlt wird oder ? So haben die mir es von der Rentenversicherung telefonisch zugesichert ....oder schauen die auch wienlange ich Anspruch Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse habe?

ich war vom 1.10-5.11 in der Reha ...am 11.11 -27.12.19 läuft meine Wiedereingliederung bin nach wie vor krankgeschrieben .

Mein Krankengeldanspruch läuft am 05.12.aus 78 Wochen (Arbeitsunfähigkeit vom 08.06.2018-05.12.2019)

broemmel
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von broemmel » 07.12.2019, 20:15

Übergangsgeld wird unabhängig vom KG Anspruch gewährt.
Wenn Du nach Ende der Wiedereingliederung die Tätigkeit wieder aufnimmst wird die Versicherung als Arbeitnehmer, wie vorher auch, weitergeführt

Czauderna
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von Czauderna » 07.12.2019, 21:06

Hallo,
sorry, natürluich steht am Ende der Wiedereingliederung normalerweise die Arbeitsfähigkeit - du gehst wieder arbeiten, alles okay, wie broemmel es auch geschrieben hat - eine Weiterversicherung durch dich selbst, kommt da natürlich nicht in Frage.
Gruss
Czauderna

Audi4everever
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von Audi4everever » 07.12.2019, 21:12

Vielen dank ! Diese Sachbearbeiterin bei der KK macht mich noch verrückt sie weiss das doch alles das ich in der Eingliederung bin wieso weisst sie auf das Merkblatt explizit hin das mit Ende des Krankengeldes mein aktuelles Versicherungsverhältnis endet.

Weiss jemand ob ich die Möglichkeit habe den Sachbearbeiter bei der KK zu wechseln ? Wenn ja wie ? Denn sie hat mich im Bezug auf KG Reha usw sehr oft falsch informiert und mich telefonisch unter Druck gesetzt ! In klaren Worten Sie hat mich noch kranker gemacht ....

Beste Grüße

Audi4everever
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von Audi4everever » 07.12.2019, 21:17

Mal noch eine andere Frage ....
Stimmt das, dass mein Anspruch auf Krankengeld erst wieder ab dem 07.06.2021 gilt aber nicht nur auf die eine Diagnose weshalb ich krankgeschrieben war sondern für alle Krankheiten die ich während meiner langen Krankheit hatte....
Das dürften dann so gut wie Ales sein was ich so chronisch habe denn in dem 1,5 Jahren war ich sehr oft bei den unterschiedlichsten Ärzte .....

Danke

Czauderna
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von Czauderna » 08.12.2019, 10:40

Audi4everever hat geschrieben:
07.12.2019, 21:12
Vielen dank ! Diese Sachbearbeiterin bei der KK macht mich noch verrückt sie weiss das doch alles das ich in der Eingliederung bin wieso weisst sie auf das Merkblatt explizit hin das mit Ende des Krankengeldes mein aktuelles Versicherungsverhältnis endet.

Weiss jemand ob ich die Möglichkeit habe den Sachbearbeiter bei der KK zu wechseln ? Wenn ja wie ? Denn sie hat mich im Bezug auf KG Reha usw sehr oft falsch informiert und mich telefonisch unter Druck gesetzt ! In klaren Worten Sie hat mich noch kranker gemacht ....

Beste Grüße
Hallo,
du schreibst von einem Merkblatt (Allgemein gültig) - da haben wir schon den Grund der Verwirrung. In der Regel ist es so, dass das Leistungsende während der laufenden Arbeitsunfähigkeit eintritt, d.h. der oder die Versicherte steht nach dem Ende des Krankengeldes nicht nur ohne Geld da, sondern auch ohne Versicherung , was allerdings durch die obligatorsche Anschlussversicherung kein wirkliches Problem ist) . Bei dir ist es etwas anders, also nicht die Regel - dein Krankengeldanspruch endete während einer Ruhensphase (Ruhensphase = Übergangsgeldbezug durch RV-Träger während der Eingliederung, die aber auf den Gesamtkrankengeldanspruch angerechnet wird). Für die Dauer des Übergangsgeldbezuges bleibt deine Krankenversicherung erhalten und mündet mit Ende der Wiedereingliederung und Aufnahme der Tätigkeit wieder in deine "normale" Krankenversicherungsopflicht als Arbeitnehmer.
Man hätte seitens der Krankenkasse einfach bei dir das Merkblatt weglassen sollen und alles wäre okay gewesen.
Gruss
Czauderna

Czauderna
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von Czauderna » 08.12.2019, 10:45

Audi4everever hat geschrieben:
07.12.2019, 21:17
Mal noch eine andere Frage ....
Stimmt das, dass mein Anspruch auf Krankengeld erst wieder ab dem 07.06.2021 gilt aber nicht nur auf die eine Diagnose weshalb ich krankgeschrieben war sondern für alle Krankheiten die ich während meiner langen Krankheit hatte....
Das dürften dann so gut wie Ales sein was ich so chronisch habe denn in dem 1,5 Jahren war ich sehr oft bei den unterschiedlichsten Ärzte .....

Danke
Hallo,
das stimmt so nicht. Wenn bei dir nach dem 27.12.2019 erneut eine Arbeitsunfähigkeit eintreten sollte, welche aber nix mit der Diagnose zu tun hatte welche zum Leistungsende führte, dann besteht grundsaetzlich für diese Diagnose ein Krankengeldanspruch, aber auch dann wird geprüft ob in den vergangenen drei Jahren wegen dieser Diagnose bereits eine Arbeitsunfähigkeit bestand. Die Behandlungsbedürftigkeit alleine führt nicht zur Anrechnung von Vorerkrankungen.
Gruss
Czauderna

Audi4everever
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von Audi4everever » 08.12.2019, 11:27

Moin,

Vielen Dank für deine ausführliche Verständliche Antwort, echt super erklärt!
Kannst du mir vielleicht noch sagen ob ich meinen Sachbearbeiter Wechseln kann für evtl. Zukünftige Krankheitsfälle denn Sie hat mich wirklich psychisch sehr belastet und oft telefonisch unter Druck gesetzt und sogar falsch informiert mein Vetrauensverhältnis zu dieser Sachbearbeiterin ist gestört. Und ich will zukünftig mit ihr nix mehr zu tun haben... Wies stelle ich das am besten an oder vielleicht sogar besser die KK wechseln. .

Lg und eine. schönen 2. ADVENT zusammen.!!

Czauderna
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von Czauderna » 08.12.2019, 11:40

Audi4everever hat geschrieben:
08.12.2019, 11:27
Moin,

Vielen Dank für deine ausführliche Verständliche Antwort, echt super erklärt!
Kannst du mir vielleicht noch sagen ob ich meinen Sachbearbeiter Wechseln kann für evtl. Zukünftige Krankheitsfälle denn Sie hat mich wirklich psychisch sehr belastet und oft telefonisch unter Druck gesetzt und sogar falsch informiert mein Vetrauensverhältnis zu dieser Sachbearbeiterin ist gestört. Und ich will zukünftig mit ihr nix mehr zu tun haben... Wies stelle ich das am besten an oder vielleicht sogar besser die KK wechseln. .

Lg und eine. schönen 2. ADVENT zusammen.!!
Hallo,
natürlich kannst du den Wunsch äussern - ich kenne es so, dass wir in solchen Fällen für eine gewisse Zeit dem Versicherten eine oder einen Sachbearbeiter/Kundenbetreuer zugeordnet haben. Ob das andere Kassen auch so machen, das kann ich allerdings nicht sagen, kommt eben auf die innerbetriebliche Organisation an. Mein Rat - bei der Kasse anrufen, dir den Vorgesetzten oider die Vorgesetzte dieser Mitarbeiterin geben lassen und deinen Wunsch äussern - bei uns hat das immer genügt.
Die Kasse wechseln, das würde ich aus diesem Grund nicht unbedingt empfehlen - du kennst den Spruch "vom Regen in die Traufe " ?. Es ist nicht gesagt, dass es dir bei einer anderen Kasse besser ergehen wird.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Re: Ende de Anspruchs auf Krankengeld auch Ende der Pfichtversicherung??

Beitrag von broemmel » 09.12.2019, 13:57

Das hier zählt mit Sicherheit nicht in die Kategorie "Wunschantwort"...

Der Krankengeldmanager hat hier in diesem Fall bestimmt eine andere Sicht.

Ist-Zusatnd: Kurz vor der Leistungsunterbrechnung erfolgt eine Reha mit anschließender Wiedereingliederung und Arbeitsfähigkeit....

Schlussfolgerung des Managers: So ein Zufall. Wäre er früher zur Reha gefahren wäre er auch früher arbeitsfähig geworden.

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