Entlastungebetrag nach § 45 SGX XI bei Pflegegrad 1

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
jordon
Beiträge: 93
Registriert: 30.04.2012, 15:35

Entlastungebetrag nach § 45 SGX XI bei Pflegegrad 1

Beitrag von jordon » 05.06.2018, 17:07

Hallo,
vielleicht kann mir jemand Helfen, meine Oma hatte einen Schlaganfall und danach noch 2 Stürze in der Reha, seitdem hat Sie den Pflegegrad 1, der Widersprich zu einen höheren Pflegegrad läuft, darum geht es aber nicht.

Ich fahre meine Oma ua. zum Arzt, zum Frisör, zur Veranstaltung am Kulturellen Lenben usw.
Vom Januar bis Mai 2018 kamen so Bezinkosten in Höhe von 345 EUR zusammen.
Daher stelle meine Oma den Antrag auf Auszahlung des Enlatungsbetrages, der Antrag wurde jetzt abgelehnt.


Zur Begründung heiß es:
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in Ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung Ihres Alltages.
Dabei war eine Anlage, was u.a. abgerechnet werden kann, so z.B. die Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten, Begleiten bei Ausflügen, Begleitung beim Einkaufen und Begleitung zu Veranstaltungen.

Dafür wurde das Benzin ja aufgebracht um solche Aktivitäten machen so können, habe jeden einzelnen Betrag mit einer Quittung nachgewiesen.
Besteht denn eine Chance das Geld erstattet zu bekommen, oder kann dies wirklich nur ein Pflegedienst abrufen?

Die meisten anderen Sachen, die noch abrechnet werden können, wie z.B. die Hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen wir auch, kann denn der Entlastungsbeitrag auch an die Pflegeperson ausgezahlt werden?

Pichilemu
Beiträge: 224
Registriert: 03.01.2017, 16:56

Re: Entlastungebetrag nach § 45 SGX XI bei Pflegegrad 1

Beitrag von Pichilemu » 05.06.2018, 22:37

jordon hat geschrieben:oder kann dies wirklich nur ein Pflegedienst abrufen?
So ist es. Nur der Pflegedienst bekommt das Geld, die Angehörigen nicht. Deshalb gibt es den Entlastungsbetrag häufig nur auf dem Papier, denn die meisten Pflegedienste sind schon mit der Pflege an sich völlig ausgelastet und könnten selbst dann diese Alltagsleistungen nicht erbringen, wenn sie es wollten. In manchen Bundesländern (z. B. Hessen) gibt es die Leistung auch noch gar nicht.
jordon hat geschrieben:kann denn der Entlastungsbeitrag auch an die Pflegeperson ausgezahlt werden?
Nein.

jordon
Beiträge: 93
Registriert: 30.04.2012, 15:35

Beitrag von jordon » 08.06.2018, 18:12

Hallo,
besten Dank für deine Antwort, da weiß ich jetzt Bescheid.

Viele Grüße

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 09.06.2018, 11:38

Hallo Jordon,

ggf. bei der Pflegekasse oder der Pflegeberatung der Stadt- oder Kreisverwaltung nachfragen, welche Anbieter für den Entlastungsbetrag anerkannt sind. Teilweise bieten Caritas, Diakonie o.a. über FSJler oder Bufdis entsprechende Leistungen an.

Ggf. mit Steuerberater oder Finanzamt klären, inwieweit eine Berücksichtigung bei der Einkommensteuer möglich ist.

Gruß
RHW

Antworten