Ergotherapie : Rahmen-Vorgaben der GKV

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Helmes63
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Ergotherapie : Rahmen-Vorgaben der GKV

Beitrag von Helmes63 » 03.08.2016, 14:38

Sehr geehrte Forenfreunde,
und Forenfachleute,

... die Ergotherapie für Demenz- bzw. Alzheimer-Patienten stellt zunächst einmal meines Wissens ein Zusatzangebot dar.

a) Ich hätte in diesem Zusammenhang gerne gewußt, ob eine Ergotherapie die einzige von den Krankenkassen anerkannte Therapieform für eine teilstationäre Pflege ist.

b) wenn nicht welche andere Angebote gibt es für Demenzkranke in Form einer teilstationären Pflege-Leistung ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.08.2016, 15:26

Hallo,
wen fragst Du - die Krankenkasse oder die Pflegekasse ?
Gruss
Czauderna

broemmel
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Re: Ergotherapie : Rahmen-Vorgaben der GKV

Beitrag von broemmel » 03.08.2016, 20:21

Helmes63 hat geschrieben:Sehr geehrte Forenfreunde,
und Forenfachleute,

... die Ergotherapie für Demenz- bzw. Alzheimer-Patienten stellt zunächst einmal meines Wissens ein Zusatzangebot dar.

a) Ich hätte in diesem Zusammenhang gerne gewußt, ob eine Ergotherapie die einzige von den Krankenkassen anerkannte Therapieform für eine teilstationäre Pflege ist.

b) wenn nicht welche andere Angebote gibt es für Demenzkranke in Form einer teilstationären Pflege-Leistung ?
Quelle?

Bildzeitung, Stammtisch oder Heilmittelrichtlinien?

Helmes63
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Zuständigkeit unklar : vermutlich Pflegekasse ... ?!

Beitrag von Helmes63 » 04.08.2016, 08:26

Ich weiß nicht so richtig ...
normalerweise handelt es sich bei einer Ergotherapie doch um eine klassische GKV-Leistung. Eine Ergotherapie für Demenzkranke kann aber meines Wissens nicht so ohne weiteres verglichen werden mit einer Reha-Maßnahme im medizinischen Sinne.

Ob die GKV-Leistungen bei Demenzkranken anders ist wollte ich ja gerade hier wissen. Sonst hätte ich ja erst gar nicht gefragt.

Broemmel : tue mir bitte einen kleinen Gefallen !!!
> suche Dir bitte ein anderes Spielfeld für Deine Häme
insofern Du Dich ständig langweilen solltest !!!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.08.2016, 09:27

Hallo,
na ja, deine Fragestellung lässt vermuten, dass hier die Pflegekasse gemeint ist, denn du sprichst von Demenz und teilstationären Pflegeleistungen - hört sich nicht nach Krankenkassenleistungen an.
Soweit ich weiß gehört diese Therapie nicht zu den Leistungen einer Pflegeinrichtung - was meinen die anderen Experten ?
Gruss
Czauderna

broemmel
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Re: Zuständigkeit unklar : vermutlich Pflegekasse ... ?!

Beitrag von broemmel » 04.08.2016, 17:14

Helmes63 hat geschrieben:Ich weiß nicht so richtig ...
normalerweise handelt es sich bei einer Ergotherapie doch um eine klassische GKV-Leistung. Eine Ergotherapie für Demenzkranke kann aber meines Wissens nicht so ohne weiteres verglichen werden mit einer Reha-Maßnahme im medizinischen Sinne.

Ob die GKV-Leistungen bei Demenzkranken anders ist wollte ich ja gerade hier wissen. Sonst hätte ich ja erst gar nicht gefragt.

Broemmel : tue mir bitte einen kleinen Gefallen !!!
> suche Dir bitte ein anderes Spielfeld für Deine Häme
insofern Du Dich ständig langweilen solltest !!!
@Helmes63

Du antwortest auf keine Fragen, Antworten liest Du nicht oder verstehst diese nicht. Dennoch:

Die Frage nach der Quelle ist ernst gemeint. Denn von Deinem Fachwissen kann diese Frage nicht entstanden sein. Eine Ergotherapie ist eine Leistung der GKV. Die Form und der Umfang ist in den Heilmittelrichtlinien (den Punkt hättest Du in meiner Aufzählung aufführen können) geregelt. Wenn Du meinst es aus den Heilmittelrichtlinien zu haben, gib bitte die genaue Fundstelle an. Insbesondere wo steht wann Mitglieder unterschiedliche Leistungsansprüche haben. Nur weil sie das Pech haben pflegebedürftig zu sein.

In Deiner 2. Antwort kommt dann auch noch eine Reha-Maßnahme ins Spiel. Diese Vermischung von Begriffen und Leistungsinhalten lässt unweigerlich die Schlussfolgerung zu, daß Du Dich nicht im geringsten mit den Inhalten beschäftigt hast.

Dann kommt noch der Begriff teilstationäre Pflege.

Dann definiere bitte mal die Inhalte der teilstationären Pflege. Da Du das ja nicht kannst..

bitteschön
Was ist teilstationäre Pflege?


Wenn man von teilstationärer Pflege spricht, so ist meistens die Tagespflege oder die Nachtpflege gemeint. Bei der teilstationären Pflege werden hilfebedürftige Menschen in Pflegeeinrichtungen tagsüber oder auch nachts betreut. Das Angebot wird von Pflegebedürftigen genutzt die noch zu Hause wohnen, jedoch alleine nicht mehr zurechtkommen und eine 24h-Versorgung durch Angehörige nicht gewährleistet werden kann. Die teilstationäre Pflege ermöglicht den Angehörigen, die Pflegebedürftigen zu versorgen ohne jedoch den eigenen Alltag aufgeben zu müssen. Voraussetzung für die Tagespflege ist, dass Betreuung und Versorgung in der übrigen Zeit, also abends, nachts und morgens und gegebenenfalls am Wochenende zu Hause sichergestellt ist.
Hier erfolgen keine Therapien. Therapien werden von der GKV zur Verfügung gestellt. Bei der Pflege werden Menschen gepflegt. Sagt allein der Name aus.

Die übliche Bemerkung am Rande:
123recht.net
recht.de
elo-forum.de
wertpapier-Forum.de
controllingportal.de
Tacheles-Sozialhilfe.de
psychologieforum.de
deutsche-alzheimer.de
juraforum.de
autoforum.kfz-auskunft.de
verkehrsportal.de
medizin-Forum.de

Sagen Dir diese Foren etwas?
Soviel zu Deiner Langeweile.

KariMe

Beitrag von KariMe » 14.10.2016, 21:07

Leider stellt sich meine Krankenkasse bei diesem Thema absolut quer. Ich kann hier tun, was ich will - meine Krankenkasse möchte nichts übernehmen, alles soll ich selber zahlen. Ein Witz ist das!

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 14.10.2016, 21:12

KariMe hat geschrieben:Leider stellt sich meine Krankenkasse bei diesem Thema absolut quer. Ich kann hier tun, was ich will - meine Krankenkasse möchte nichts übernehmen, alles soll ich selber zahlen. Ein Witz ist das!
Hallo,
erzähl doch mal wie das aussieht - so können wir damit nix anfangen.
Gruss
Czauderna

Helmes63
Beiträge: 235
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die Schlüselfrage bei einer Ergotherapie

Beitrag von Helmes63 » 08.12.2016, 13:38

Die hier m. E. massliche Frage ist doch eigentlich :
kann ein Demenzkranker der Pflegestufe 2 den Anforderungen einer Ergotherapie überhaupt noch geistig Folgen.

b) darüber hinaus wer sollte das denn dann beurteilen ?
> etwa der zuständige Neurologe ?!

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