Fahrten zum Krankenhaus kann man das absetzen bei KK?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Klara
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Fahrten zum Krankenhaus kann man das absetzen bei KK?

Beitrag von Klara » 18.02.2012, 18:40

Hallo,

ich bin nei hier.
Ich habe folgendes Problem bzw. folgende Frage.
Mein Mann muß wieder zur Charité, zur stationären Behandlung. Dort werden einige Verlaufsuntersuchungen und andere Untersuchungen durchgeführt. Da ich Ihn nun dorthin fahre mit unserem PKW. Wäre das machbar das ich das Fahrgeld bzw. die Kilometer bezahlt bekomme zur Fahrt in die Charité?
Er hat ein Einweisungsschein von unserer Hausärztin bekommen und die KK hat die Kostenübernahme für die stationäre Behandlung schon bestätigt.

Nun frage ich ob ich die Kilometer zur Fahrt dorthin bei der KK abrechnen kann? Oder geht das nur mit einem Transportschein und einem Taxiunternehmen bzw. Krankentransport?

Das hätte ich gern mal gewust, ob ich da was gegenüber der KK anrechnen bzw. abrechnen kann?


LG Klara

Czauderna
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Re: Fahrten zum Krankenhaus kann man das absetzen bei KK?

Beitrag von Czauderna » 18.02.2012, 20:26

Klara hat geschrieben:Hallo,

ich bin nei hier.
Ich habe folgendes Problem bzw. folgende Frage.
Mein Mann muß wieder zur Charité, zur stationären Behandlung. Dort werden einige Verlaufsuntersuchungen und andere Untersuchungen durchgeführt. Da ich Ihn nun dorthin fahre mit unserem PKW. Wäre das machbar das ich das Fahrgeld bzw. die Kilometer bezahlt bekomme zur Fahrt in die Charité?
Er hat ein Einweisungsschein von unserer Hausärztin bekommen und die KK hat die Kostenübernahme für die stationäre Behandlung schon bestätigt.

Nun frage ich ob ich die Kilometer zur Fahrt dorthin bei der KK abrechnen kann? Oder geht das nur mit einem Transportschein und einem Taxiunternehmen bzw. Krankentransport?

Das hätte ich gern mal gewust, ob ich da was gegenüber der KK anrechnen bzw. abrechnen kann?


LG Klara
Hallo,
nein, das geht auch mit dem PKW - einen Antrag bei der Kasse anfordern und schon geht das in ordnung - für die Aufnahme und für die Entlassung - aber Achtung - da fällt ein Eigenanteil von mindestens 5,00 € pro Fahrt und maximal 10,00 € an.
Gruss
Czauderna

Klara
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Beitrag von Klara » 19.02.2012, 13:11

Hallo,

also entnehme ich Deinem Schreiben her, das ich einen Antrag bei der KK mir besorge und dann kann ich für die Hinfahrt zur Charité(Aufnahme) und zum Abholen (Entlassung), dann die gefahrenden Kilometer abrechnen bei der KK.

So habe ich das entnommen aus Deinem schreiben.

LG klara

Aha
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Beitrag von Aha » 19.02.2012, 15:00

Ja, so ist es. Da dürfte es auch keine Probleme geben.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 19.02.2012, 15:55

Aha hat geschrieben:Ja, so ist es. Da dürfte es auch keine Probleme geben.
Wobei - ohne ärztliche VO, dass eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus medizinischen Gründen nicht möglich ist - der erstattungsfähige Betrag auf die Kosten zu beschränken ist, der bei Inanspruchnahme von öffentlichen Verkerhrsmitteln entstanden wäre.

MfG
ratte1

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.02.2012, 16:30

ratte1 hat geschrieben:
Aha hat geschrieben:Ja, so ist es. Da dürfte es auch keine Probleme geben.
Wobei - ohne ärztliche VO, dass eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus medizinischen Gründen nicht möglich ist - der erstattungsfähige Betrag auf die Kosten zu beschränken ist, der bei Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden wäre.

MfG
ratte1
Hallo,
also bei der VO. zur Strahlen- oder Chemotherapie bewilligen wir grundsätzlich die VO. für Taxi oder Mietwagenbenutzung - wird stattdessen der private PKW benutzt zahlen wir (0,30 € pro Km.) korrigiert 0,23 € - auf öffentliche Verkehrsmittel verweisen wir in diesen Fällen grundsätzlich nicht. Außerdem zahlt bei dieser "Serienbehandlung" der Versicherte auch nur für die ersten und die letzte Fahrt seinen Eigenanteil.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 19.02.2012, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.

Betty

Erstattung von Fahrtkosten

Beitrag von Betty » 19.02.2012, 17:38

Das sieht die IKK Südwest etwas anders. Da gibt es 0,23 Euro/Kilometer abzüglich Eigenanteil von 5 Euro/Fahrt. Auch bei der Strahlen- oder Chemotherapie werden diese Fahrten als Dienstfahrten beurteilt. Da ist man froh, wenn man nicht noch Geld an die IKK bezahlen muss. Öffentliche Verkehrsmittel sind nach solchen Torturen wohl nicht zumutbar.
Aber das spielt heute alles keine Rolle mehr. Nach dem Motto. Friss oder stirb, der Rest ist egal.
LG
Betty

Czauderna
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Re: Erstattung von Fahrtkosten

Beitrag von Czauderna » 19.02.2012, 18:55

Betty hat geschrieben:Das sieht die IKK Südwest etwas anders. Da gibt es 0,23 Euro/Kilometer abzüglich Eigenanteil von 5 Euro/Fahrt. Auch bei der Strahlen- oder Chemotherapie werden diese Fahrten als Dienstfahrten beurteilt. Da ist man froh, wenn man nicht noch Geld an die IKK bezahlen muss. Öffentliche Verkehrsmittel sind nach solchen Torturen wohl nicht zumutbar.
Aber das spielt heute alles keine Rolle mehr. Nach dem Motto. Friss oder stirb, der Rest ist egal.
LG
Betty
Hallo Betty,

sorry, da hat der Tippfehler zugeschlagen - es sind auch bei uns 0,23 € (incl. Begleitperson) beim PKW.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 19.02.2012, 21:49

Der allgemeine Satz beträgt doch 0,20 €.

Nur wenn eine Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich ist erhöht sich der Satz um 0,03 €.

Das gilt auch nur bei Fahrten zur stationären Behandlung. Sofern die Behandlung ambulant im Krankenhaus erfolgt gelten andere Voraussetzungen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.02.2012, 12:26

broemmel hat geschrieben:Der allgemeine Satz beträgt doch 0,20 €.

Nur wenn eine Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich ist erhöht sich der Satz um 0,03 €.

Das gilt auch nur bei Fahrten zur stationären Behandlung. Sofern die Behandlung ambulant im Krankenhaus erfolgt gelten andere Voraussetzungen.
Hallo,
ja, stimmt alles - bei meiner Antwort an Betty habe ich die Begleitperson schon extra mit berücksichtigt - denn mal aus meiner Praxis heraus - in mehr 95% aller Fälle werden für diese Fahrten sowieso Taxi oder Mietwagen benutzt und grundsätzlich gilt für die anderen Fahrten, ohne Begleitperson läuft da nix.
Die medizinische Voraussetzungen sind da allemal gegeben.
Gruss
Czauderna

teddy188
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Beitrag von teddy188 » 09.03.2012, 01:11

Hallo zusammen,
ich weiss von meinem Mann,das Fahrten mit dem Taxi zur Behandlung immer gezahlt werden.
Ich weiss das,weil mein Mann eine Zeit lang mit dem Taxi fahren mußte.
Das Taxi unternehmen,mit dem ich immer fahre,bestätigte mir das.Bis jetzt hat er noch nie etwas zuzahlen müssen.

Gruss
teddy188

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