Fahrtkosten zu Ärzten bei chonisch Kranken

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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GerneKrankenVersichert
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Re: Gegendarstellung & Hinweis auf den "Punktus Kna

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.02.2014, 11:31

Helmes63 hat geschrieben: Wie ich überdies auch ausführte dürfte bei der Gewährung von Fahrtkostenerstattungen als Regelleistung auch der Status als CHRONIKER eine Rolle spielte. Über die Kritierien zu ener Ermessensentscheidung bedarf es wohl der Vorsprache bei der regionalen Kasse, weil es hier schlichtweg keine Faustformel gibt. Das ist doch im Prinzip nachvollziehbar.

... UND !!! ...
c) wie ich schon sagte ein chronisch Kranker ist nicht automatisch ein CHRONIKER.
Du durftest ausführen - ja. Aber spätestens nach dem Hinweis auf die Krankentransportrichtlinien hättest du dich entweder dort schlau machen oder hier gezielt weiter nachfragen können. So stellst du mal wieder etwas in den Raum - erhältst Antworten - diese ignorierst du und stellst weiterhin deine Behauptung in den Raum.

Das steht in die Krankentransportrichtlinien und da steht nichts von "Chronikern oder chronisch Kranken", bei denen die Kassen auswürfeln können, ob sie die Fahrkosten übernehmen.

§ 8 Ausnahmefälle für Krankenfahrten
zur ambulanten Behandlung
(1) In besonderen Ausnahmefällen können auch Fahrten zur
ambulanten Behandlung außer der in § 7 Abs. 2 Buchstabe b und c
geregelten Fälle bei zwingender medizinischer Notwendigkeit von
der Krankenkasse übernommen und vom Vertragsarzt verordnet
werden. Sie bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die
Krankenkasse.
(2) Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung
sind,
— dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen
Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz
über einen längeren Zeitraum aufweist,
und
— dass diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende
Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt,
dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib
und Leben unerlässlich ist.
Diese Voraussetzungen sind in den in Anlage 2 dieser Richtlinien
genannten Ausnahmefällen in der Regel erfüllt. Diese Liste ist
nicht abschließend.
(3) Daneben kann die Fahrt zur ambulanten Behandlung für Versicherte
verordnet und genehmigt werden, die einen Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder
einen Einstufungsbescheid gemäß dem Elften Buch Sozialgesetzbuch
in die Pflegestufe 2 oder 3 bei der Verordnung vorlegen. Die
Krankenkassen genehmigen auf ärztliche Verordnung Fahrten zur
ambulanten Behandlung von Versicherten, die keinen Nachweis
nach Satz 1 besitzen, wenn diese von einer der Kriterien von Satz 1
vergleichbaren Beeinträchtigung der Mobilität betroffen sind und
einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen.
(4) Die zwingende medizinische Notwendigkeit einer Verordnung
der Fahrt und des Beförderungsmittels ist zu begründen. Fahrten
zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden, Abholen
von Rezepten etc. sind keine Krankenkassenleistung

...

Ausnahmefälle nach § 8 der Richtlinien
Ausnahmefälle gemäß § 8 sind in der Regel:
— Dialysebehandlung
— onkologische Strahlentherapie
— onkologische Chemotherapie“

Helmes63
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Präsisierung und Hintergrund des Beitrages

Beitrag von Helmes63 » 21.02.2014, 12:25

Der Krankentransport für eine AKUTHILFE ist aber doch etwas anderes als eine Intensive und regelmäßige Behandlung von einem Chroniker.

Vielleicht besteht das Problem darin, dass man den § 60 SGB-V hier als Legitimierung für einen Universalanspruch in der Fahrtkostenerstattung betrachtet.

Meine Frage bezieht sich auf die Auslegung dieser Rechtsgrundlage in der Praxis.
> ungeachtet dessen vermutige, dass einige Krankenkassen mit günstiger Kostenstruktur hier sogar freiwillige Zusatzangebote haben, die durch den § 60 SGB V nicht abgedeckt sind.

> ob es eine Kasse gibt die soweit geht ist natürlich schwer zu sagen. In der Vergangenheit galt bspw. die Technikerkrankenkasse als Träger mit einer günstigen Kostenstruktur.

GerneKrankenVersichert
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Re: Präsisierung und Hintergrund des Beitrages

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.02.2014, 12:50

Helmes63 hat geschrieben:Der Krankentransport für eine AKUTHILFE ist aber doch etwas anderes als eine Intensive und regelmäßige Behandlung von einem Chroniker.
Bei einem Krankentransport (darunter versteht man den Transport in einem Krankentransportwagen) sind andere Voraussetzungen zu prüfen als bei einer Fahrt mit Taxi oder PKW. Du wirst, wenn du keine spezielle Frage hast, wohl nicht daran vorbeikommen, dir selbst die Richtlinien mal anzuschauen.
Helmes63 hat geschrieben: Vielleicht besteht das Problem darin, dass man den § 60 SGB-V hier als Legitimierung für einen Universalanspruch in der Fahrtkostenerstattung betrachtet.
Häää? Ja klar. Was denn sonst? Ausführungsbestimmungen sind dann über die Richtlinien geregelt.
Helmes63 hat geschrieben: Meine Frage bezieht sich auf die Auslegung dieser Rechtsgrundlage in der Praxis.
So wie es in den Richtlinien steht.
Helmes63 hat geschrieben: > ungeachtet dessen vermutige, dass einige Krankenkassen mit günstiger Kostenstruktur hier sogar freiwillige Zusatzangebote haben, die durch den § 60 SGB V nicht abgedeckt sind.
Mir ist keine bekannt. Diese sogenannten freiwilligen Zusatzangebote müssten ja dann in der Satzung geregelt sein.
Helmes63 hat geschrieben: > ob es eine Kasse gibt die soweit geht ist natürlich schwer zu sagen. In der Vergangenheit galt bspw. die Technikerkrankenkasse als Träger mit einer günstigen Kostenstruktur.
Ruf doch bei der TK an.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.02.2014, 12:56

Ich bin immer mehr der Überzeugung das Helmes zwar schreiben aber nicht lesen kann.

Anders ist das nicht mehr zu erklären

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.02.2014, 14:55

Hallo,
die Fahrkosten sind keine eigene Leistung der Krankenkasse sondern immer an eine entsprechende Behandlung gebunden, von daher ist es keine "Ermessensleistung" - sage ich einfach mal, und alle Grundsätze, wann und für wen Fahrkosten übernommen werden,m wurden bereits genannt - wo ist jetzt noch das Problem Helmes , und warum hast du eigentlich diese Frage gestellt, nur so, oder gab es einen Anlass dafür ?.
Gruss
Czauderna
PS: @ Franziska - ja, befolge den Rat der anderen und suche dir mal die übrigen Beiträge heraus, du wirst hoch erfreut sein über unsere "Engelsgeduld", die wir hatten und haben.

Helmes63
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Konkurrenzkampf über die Leistungstreue u Leistungsqualität

Beitrag von Helmes63 » 24.02.2014, 10:13

Der § 8 SGB V ist sicherlich lesenswert. Was hier vielleicht noch offen bleibt: kann man diese Rechtsgrundlage wie ein Mindeststandard verstehen oder gehen manche Kassen in Sachen Kundenbindung hin und lösen sich von diesen Ausnahmen aus Gründen des besseren Kundenservice ?

ich gebe in diesem Zusammenhang hier zu bedenken, dass durch die angeglichenen Monatsbeiträge der Wettbewerb weitgehend über den Serivce laufen muss zw. den über hundert derzeiten GKV-Anbietern.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.02.2014, 13:13

Es ist nicht der § 8 SGB V, sondern der § 8 der Krankentransportrichtlinien.

Mein Arbeitgeber hält sich an die Richtlinien, Ausnahmen nach dem Motto: Wir sind besser, du kannst wie früher mit dem Taxi auf Kassenkosten zum Arzt fahren und dann noch gleich deine Einkäufe erledigen, gibt es nicht. Wohl aber schnelle Entscheidungen ohne MDK, wenn plötzliche schwerwiegende Erkrankungen die Fahrten erforderlich machen, ohne dass bereits ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen AG, H oder BL oder eine Pflegestufe 2 oder 3 festgestellt wurde.

Helmes63
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Klarstellung angeforderte ...

Beitrag von Helmes63 » 24.02.2014, 15:39

Czauderna fragt nach dem Motiv

Es gibt eigentlich immer einen Anlass für meine Fragen. Ich kenne einen Chroniker der einen Facharzt außerhalb seines Wohngebietes regelmäßig aufsucht und keine Erstattung erhält. Ich wollte mal klären ob der nur schlecht vorgesprochen hat oder die harte Hard der Kassenvorschriften hierfür verantwortlich ist.

Da Fahrtkosten und Behandlung wie ich hörte ja zusammenhängen ist der Status der Erkrankung dann wohl doch entscheidend für eine Kostenerstattung.

Czauderna
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Re: Klarstellung angeforderte ...

Beitrag von Czauderna » 24.02.2014, 17:24

Helmes63 hat geschrieben:Czauderna fragt nach dem Motiv

Es gibt eigentlich immer einen Anlass für meine Fragen. Ich kenne einen Chroniker der einen Facharzt außerhalb seines Wohngebietes regelmäßig aufsucht und keine Erstattung erhält. Ich wollte mal klären ob der nur schlecht vorgesprochen hat oder die harte Hard der Kassenvorschriften hierfür verantwortlich ist.

nein, das hat nix mit der "harten Hand" zu tun, sondern mir Erfüllung von Voraussetzungen
Da Fahrtkosten und Behandlung wie ich hörte ja zusammenhängen ist der Status der Erkrankung dann wohl doch entscheidend für eine Kostenerstattung.
Nein, das kann man so nicht sagen (siehe oben) - Grundsätzlich gilt, dass Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht gezahlt werden, es sei denn, aber das hatten wir ja schon
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 25.02.2014, 07:29, insgesamt 1-mal geändert.

roemer70
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Re: Klarstellung angeforderte ...

Beitrag von roemer70 » 25.02.2014, 00:44

Helmes63 hat geschrieben:Ich kenne einen Chroniker der einen Facharzt außerhalb seines Wohngebietes regelmäßig aufsucht und keine Erstattung erhält. Ich wollte mal klären ob der nur schlecht vorgesprochen hat oder die harte Hard der Kassenvorschriften hierfür verantwortlich ist.
Hallo Helmes63,

wenn Du Deine Fragen so stellen würdest, statt mit solchen Absätzen Deine Motivlage zu ergründen, würdest Du hier sicherlich schnellere und zielgerichtetere Auskunft erfahren. :)

Mein Tipp: Stelle Deine Fragen ohne eigene Mutmaßungen und ganz gezielt - am besten mit einem konkreten Beispiel!

Gruß
roemer70

Helmes63
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Kritik in bestimmter Weise berechtigt

Beitrag von Helmes63 » 26.02.2014, 10:16

Nun gut : Tatsache ist dass die Verfahrenspraxis und die Gesetzeslage bei vielen antragsrelevanten Kassenleistungen manchmal gravierend abweichen können. Das beginnt mit dem Umstand, dass man jede Kleinigkeit erst einmal nachweisen muss bis hin zu Abwägungen bei Grenzfällen.

Vor diesem Hintergrund nehme ich die Kritik insofern auf, dass derartige Thread am besten an einem Fallbeispiel erörtert werden sollten. Ansonsten bleibt das einfach abstrakt und wenig verständlich.Die Verweise auf die Rechtslage sind zunächst häufig Theorie weil bestimmte Vorschriften ausgelegt werden müssen. Das müsste nach jedem einleuchten außer vielleicht broemmel der alles in den Dreck ziehen wollte.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.02.2014, 11:27

Tja. Vielleicht liegt es daran das ich dir aufgrund der vorherigen. Beiträge nicht glaube.

Unter anderem wurdest du schon oft darauf hingewiesen anzugeben um welchen konkreten Fall es sich bei den fragen handelt. Das hast du ständig ignoriert.

Auch wurde mehrfach nach deinem beruflichen Hintergrund gefragt. Ebenfalls nie beantwortet.

Und so wie du schreibst hältst du dich für schlau. Dennoch verstehst du nicht das sich Ansprüche erst generieren wenn Voraussetzungen erfüllt werden.

Und jawohl! Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Was für eine Überraschung. Das kleine 1 x 1 der Logik

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