Festbetrag bei Pariboy

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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minka
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Festbetrag bei Pariboy

Beitrag von minka » 03.02.2011, 17:04

Hallo,

die Krankenkasse meiner Freundin hat für einen Pariboy oder ähnliches Gerät einen Festbetrag von ca. 117,00 Euro.

Wenn der Kinderarzt nun konkret Pariboy junior (ca. 180 Euro) auf die Verordnung schreibt, darf der Apotheker dann trotzdem ein günstigeres abgeben, damit sei nicht so viel dazu zahlen muss?

Der Pariboy junior ist für beide Kinder meine Freundin bestimmt, diese 1 und halb Jahre und einen Monat alt. Beide Kinder sind aktuell noch wegen einer Lungenentzündung im Krankenhaus.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.02.2011, 20:02

Hallo,
ich kann nur aus meiner Praxis heraus berichten.
Bei uns läuft das so ab, dass wir die ärztliche Verordnung eines solchen Gerätes erhalten und selbst die Auslieferung des Gerätes an den Versicherten veranlassen. Lehnt der Versicherte das ab und kauft sich ein solches Gerät selbst, dann bekommt er auch nur den Betrag erstattet, den wir ansonsten auch getragen hätten, ja, und wenn dann das Gerät auch noch in der Apotheke direkt gekauft wird, dann fallen zwangsläufig in den meisten Fällen auch Zuzahlungen für den Versicherten an.
Gruss
Czauderna

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 03.02.2011, 20:18

Hallo,

die Frage wäre, warum schreibt der Arzt Pariboy Junior auf die Verordnung und nicht Inhalationsgerät für Kinder?
Warum wird hier eine Marke und nicht eine Art Hilfsmittel verordnet?

Pasiboy ist der Mercedes unter den Inhalationsgeräten. Andere Anbieter (Omron usw.) bieten vergleichbare Geräte für weniger Geld an. Und die Kasse ist an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden.

Also: Wie schon geschrieben, wenn Du den Pariboy haben willst, dann musst Du die Differenz selbst zahlen. Und nein, ich glaube nicht, dass es einen medizinisch objektivierbaren Grund gibt, dass in diesem Fall nur ein Pariboy das geeignete Gerät ist.

Sehr ärgerlich, dass durch ein "unkorrektes" Rezept solche Erwartungen geweckt werden und Unsicherheiten auftreten.

Wollen wir mal hoffen, dass da kein Sponsoring im Spiel ist.

LG, Fee

BEK-Frust
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Beitrag von BEK-Frust » 03.02.2011, 23:56

hallo,

leider ist es in der Praxis oft so das die Ärzte die Ferraris der Hilfsmittel verschreiben und diese dem Versicherten richtig anpreisen.
Wenn man dann dem Versicherten erklärt warum nun ein wirtschaftlicher Aufpreis anfällt wenn sie genau das Produkt nehmen und nicht ein gleichwertiges Produkt werden diese total sauer.
Komisch bei Medikamenten haben sich scheinbar fast alle damit abgefunden das man eben nicht immer das bekommt was auf dem Rezept steht sondern ein Generiker aber bei Hilfsmittel ist das noch nicht überall angekommen.

Gruß
BEK-Frust

minka
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Beitrag von minka » 04.02.2011, 17:03

Hallo,

danke für die Antworten.

Meine Freundin möchte gar nicht unbedingt einen Pariboy, sondern einfach nur ein Inhalationsgerät, das den beiden armen Mäusen hilft. Der Kinderarzt hat ihr aber gesagt, dass er immer nur Pariboy junior auf die Verordnung schreiben würde und sie den Rest selbst klären müsse.

Ich wollte mich nur rückversichern, bin ja selbst vom Fach, habe aber seit Jahren nichts mehr mit der Verordnung von Hilfsmitteln zu tun. Da dachte ich mir, ich frag hier mal nach, bevor ich ihr etwas falsches erzähle.

Ihre Krankenkasse hat ihr die Auskunft gegeben, dass sie keinen Hilfsmittelpool haben und sie mit der Verordnung in die Apotheke gehen könne, sie aber maximal ca. 117,00 € übernehmen.

Sie hat jetzt Angst, dass der Apotheker nun aufgrund der Verordnung eines Pariboys auch nur diesen abgibt und sie sehr viel dazu zahlen muss.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.02.2011, 11:07

minka hat geschrieben:Hallo,

danke für die Antworten.

Meine Freundin möchte gar nicht unbedingt einen Pariboy, sondern einfach nur ein Inhalationsgerät, das den beiden armen Mäusen hilft. Der Kinderarzt hat ihr aber gesagt, dass er immer nur Pariboy junior auf die Verordnung schreiben würde und sie den Rest selbst klären müsse.

Ich wollte mich nur rückversichern, bin ja selbst vom Fach, habe aber seit Jahren nichts mehr mit der Verordnung von Hilfsmitteln zu tun. Da dachte ich mir, ich frag hier mal nach, bevor ich ihr etwas falsches erzähle.

Ihre Krankenkasse hat ihr die Auskunft gegeben, dass sie keinen Hilfsmittelpool haben und sie mit der Verordnung in die Apotheke gehen könne, sie aber maximal ca. 117,00 € übernehmen.

Sie hat jetzt Angst, dass der Apotheker nun aufgrund der Verordnung eines Pariboys auch nur diesen abgibt und sie sehr viel dazu zahlen muss.
hallo, ja , diese "Angst" kann begründet sein, vielleicht erst bei der Apotjheke erkundigen und ggf. nocvh einmal im Sanitätshaus nachfragen ??
Gruss
Czauderna

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