Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Guten Tag.
Ich habe keine Befreiung beantragt, sondern gebe Jahr für Jahr meine Ausgaben und Einnahmen der Krankenkasse.
Nun habe ich folgende Frage.
Zu den Ausgaben gehören ja hauptsächlich Zuzahlungen zu Medikamenten und z.B. Krankengymnastik.
Kann ich auch die Kosten für Zahnersatz angeben?
Also den Teil (nach Erstattung Krankenkasse), welche ich selbst bezahlen mußte?
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe keine Befreiung beantragt, sondern gebe Jahr für Jahr meine Ausgaben und Einnahmen der Krankenkasse.
Nun habe ich folgende Frage.
Zu den Ausgaben gehören ja hauptsächlich Zuzahlungen zu Medikamenten und z.B. Krankengymnastik.
Kann ich auch die Kosten für Zahnersatz angeben?
Also den Teil (nach Erstattung Krankenkasse), welche ich selbst bezahlen mußte?
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Hallo,mrymen hat geschrieben: ↑23.06.2022, 10:25Guten Tag.
Ich habe keine Befreiung beantragt, sondern gebe Jahr für Jahr meine Ausgaben und Einnahmen der Krankenkasse.
Nun habe ich folgende Frage.
Zu den Ausgaben gehören ja hauptsächlich Zuzahlungen zu Medikamenten und z.B. Krankengymnastik.
Kann ich auch die Kosten für Zahnersatz angeben?
Also den Teil (nach Erstattung Krankenkasse), welche ich selbst bezahlen mußte?
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
nein, Zahnersatz hat eine eigene Härtefallregelung, wonach aufgrund des Einkommens bis zum doppelten Festzuschuss erhöht werden kann. Mein Rat - mit HKP und/oder Rechnung zur Krankenkasse und Antrag stellen.
Gruss
Czauderna
Re: Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Nachdem mein bisher privat mitversichertes Kind zum 01.01. 26 eine sozialversicherungspflichtige Beschäfigung aufgenommen hat, ist es MItglied einer AOK. Da das Kind behinderungsbedingt seit Kindertagen an einer massiven Obstipation leidet, muss es permanent Abführmittel (Magrocol Hexal Plus) einnehmen. Die Sachbearbeiterin der AOK meint, dass es dafür keine Möglichkeit zur Kostenübernahme gäbe.
Ich bin der Ansicht, dass man mit einem entsprechenden Gutachten sicherlich eine Kostenübernahme erreichen kann, bzw. sollte man zumindest über die Härtefallregelung zum Kostenersatz kommen können.
Ich bin der Ansicht, dass man mit einem entsprechenden Gutachten sicherlich eine Kostenübernahme erreichen kann, bzw. sollte man zumindest über die Härtefallregelung zum Kostenersatz kommen können.
Re: Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Hallo,
so wie ich es lese, geht es nicht um die Übernahme von Zuzahlungen, sondern um die Kosterstattung für das Medikament als solches und ich nehme an, dass dieses Medikament nicht verordnungsfähig zulasten der Kasse ist, also nur über Privatverordnung abgegeben wird, richtig ?
Gruss
Czauderna
so wie ich es lese, geht es nicht um die Übernahme von Zuzahlungen, sondern um die Kosterstattung für das Medikament als solches und ich nehme an, dass dieses Medikament nicht verordnungsfähig zulasten der Kasse ist, also nur über Privatverordnung abgegeben wird, richtig ?
Gruss
Czauderna
Re: Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Korrekt!
Das Kind hat übers Jahr gesehen nur geringe Einkünfte über ca. 10.000 €. Wenn deshalb eine komplette Erstattung nur über die Härtefallregelung möglich wäre, würde dies den Zweck genau so gut erfüllen.
Als Mitversicherter meiner KK kam es zu einer Kostenerstattung, aber nur, weil letztendlich entsprechend viel andere Eigenanteile in der Summe verauslagt wurden.
Das Kind hat übers Jahr gesehen nur geringe Einkünfte über ca. 10.000 €. Wenn deshalb eine komplette Erstattung nur über die Härtefallregelung möglich wäre, würde dies den Zweck genau so gut erfüllen.
Als Mitversicherter meiner KK kam es zu einer Kostenerstattung, aber nur, weil letztendlich entsprechend viel andere Eigenanteile in der Summe verauslagt wurden.
Re: Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Hallo,
nein, eine Härtefallregelung gibt es hier nicht. Was du meinst, das betrifft die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile (Verordnungsblattgebühr). Hier gibt es eine Belastungsgrenze von 2% des Haushaltseinkommens und eine Härtefallregelung, welche dann bei 1% liegt. Das betrifft aber nur alles, was per "Kassenrezept" verordnet wird.
Für die Kostenübernahme als solche gilt, wenn etwas nur per Privatverordnung bezogen werden kann, dann gibt es grundsätzlich keine Kostenerstattung von der Krankenkasse dafür. Allerdings kann es schon sein, dass in speziellen Ausnahmefällen, mangels geeigneter Mittel, welche zulasten der Kasse verordnungsfähig sind, die Kasse auch Kosten dafür übernimmt. Dazu bedarf es eines entsprechenden Antrags und natürlich einer entsprechenden, medizinischen Begründung durch den verordnenden Arzt/Ärztin. Die Kasse wird den Medizinischen Dienst einschalten und ein Gutachten erstellen lassen und dann entsprechend entscheiden.
Hier noch als Info : In dieser Aufstellung sind die Produkte aufgeführt, welche zulasten der Kasse verordnungsfähig sind - https://www.g-ba.de/downloads/83-691-10 ... -06-05.pdf
Magrocol Hexal Plus habe ich da nicht gefunden
Gruss
Czauderna
Re: Frage zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen
Danke für die Info!