Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Fiete0505
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Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Beitrag von Fiete0505 » 02.03.2021, 13:34

Hallo,

ich habe folgende Situation und freue mich, über hilfreiche Antworten:

Ich habe zum Ende 2020 einen Aufhebungsvertrag meines Arbeitgebers angenommen und bin dadurch bis Ende Juli vom Arbeitsamt gesperrt, da ich meine 7monatige Kündigungsfrist quasi mit "abgekauft" habe. Nun zahlt bis Ende Juli das Arbeitsamt natürlich nicht die Beiträge für die GKV. Nun muss ich mich freiwillig vesichern. Mein Mann und die beiden Kinder sind in der PKV- ich in der GKV. Die KK möchte nun, dass wir das Einkommen meines Mannes darlegen, um danach meinen monatlichen Beitragssatz festzulegen. Da mein Mann leitender Angestellter ist, wird dieser Betrag wohl nicht gerade niedrig ausfallen. Gibt es eine Möglichkeit für mich, dass ich mich entweder a) auch über die PKV meines Mannes vesichere (was wohl nicht gehen wird, da ich eine chron. Erkrankung habe) oder b) bei der GKV bleibe ich nicht den Höchstsatz zahlen muss? Ist es immer so, dass sich in dem Fall der Beitrag nach den Einkünften des Partners richtet? Bin ich tatsächlich verpflichtet über die Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben? Vielen Dank im voraus über Antworten von den zahlreichen qualifizieren Leuten hier! Schöne Grüße

Czauderna
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Beitrag von Czauderna » 02.03.2021, 14:16

Hallo und willkommen im Forum,
so, wie geschildert ist es tatsächlich so, dass bei dieser Konstellation das Einkommen deines Ehemanns von Bedeutung ist und auch angerechnet wird.
Die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4.837,50 € monatlich, was auch gleichzeitig den Höchstbeitrag bedeuten würde.
Die Regel in deinem Falle ist aber etwas anders.
Es gilt die Faustregel - 50 % deines Einkommens plus 50 % des Bruttoeinkommens deines Ehemanns, maximal aber nur 50% der Beitragsbemessungsgrenze und das wären dann in deinem Fall 2418,75 € - was in etwa 440,00 € bedeuten würde.
Wenn du keinerlei Auskünfte gibst, also auch nicht, dass dein Ehemann in der PKV versichert ist, dann wird dich die Kasse tatsächlich nach 4837,50 € einstufen.
Ich würde dir empfehlen, der Kasse zu erklären, dass dein Ehemann in der PKV versichert ist und sein Einkommen nicht nur gering über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, also keine konkreten Summen nennen.
Dann wird die Einstufung nach 2.418,75 € erfolgen, weil es bei dieser Konstellation dann auch wieder der Höchstbeitrag wäre.
Gruß
Czauderna

Fiete0505
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Beitrag von Fiete0505 » 02.03.2021, 15:20

Hallo Czauderna,

vielen herzlichen Dank für deine schnelle und kompetente Antwort! Wirklich toll, wie einem hier geholfen wird.

Viele Grüße

heinrich
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Beitrag von heinrich » 04.03.2021, 08:07

ich muss ergänzen.

Die Regelung mit dem halbem Familieneinkommen greift NICHT, wenn die Einnahmen (bzw. hier die anzusetzenden Einnahmen) des freiwillig versicherten Mitglieds selbst höher als 2418,75 (also höher als die halbe Beitragsbemessungsgrenze) liegt.

Wenn also das letzte Entgelt z.B. 4000 EUR hoch war, dann wird 7 Monate aus 4000 EUR berechnet. Beitrag daraus ca 720-740 EUR.


Bei Bedarf kann ich das noch ausführlicher bis sehr ausführlicher darstellen.

Fiete0505
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Beitrag von Fiete0505 » 07.03.2021, 22:35

Hallo,

ich bin noch etwas unsicher, wie ich folgende Angaben ausfüllen muss, damit ich es auch wirklich so ausfülle, wie mir empfohlen wurde.

1) "Meine monatl. Einnahmen liegen über der Beitragsbemessungsgrenze in der KV (4837,50 EURO). Ja, ___________ EURO.
Kreuze ich hier "ja" an und gebe keine Summe an.

2) Ich habe keine Einnahmen, meine Lebensunterhalt bestreite ich von ___________.
Trage ich hier ein: Von dem Einkommen meines Mannes.

3) Sonstige Mitteilungen zu Ihren Einnahmen oder Ihren Nachweisen.
Trage ich hier etwas ein?

Das ist aber auch wirklich für mich ein "Dschungel" :mrgreen:

Vielen Dank!

Fiete0505
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Beitrag von Fiete0505 » 07.03.2021, 22:40

Hallo Heinrich,

danke für Deine Ergänzungen.

Ich verstehe diese aber nicht so ganz. Noch einmal zu mir: Ich bin ja momentan arbeitslos- allerdings gesperrt bis Ende Juli 2020, bedingt durch die Abfindung, die ich erhalten habe. Meine Einnahmen sind derzeit also bei "0". Oder war das bei Deiner Antwort berücksichtigt?

Schöne Grüße

heinrich
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Beitrag von heinrich » 08.03.2021, 08:57

Hallo,

ich weiß nicht, wer Dir was empfohlen hat.
Es ist auch nicht ganz so einfach vorzustellen, wie der Fragebogen aussieht, den Du vor Dir liegen hast und ich eben nicht.

Ganz bestimmt ist auf diesem Fragebogen aber eine Rubrik: "sonstige Einnahmen" enthalten.

Es gibt hunderte von Einnahmenarten, die ein Mensch haben kann. Da braucht man eben die Rubrik: sonstige Einnahmen.

Das was ich verstanden haben:
Die hast zuletzt ein Brutto von über 4837,50 gehabt.
Kündigungsfrist von 7 Monaten wurde nicht eingehalten.

Jetzt muss ich hellsehen: Du hast eine soooo hohe Abfindung erhalten, dass
der Arbeitsentgeltanteil (prozentualer Anteil der Abfindung, der sich auch Dauer der Beschäftigung und Deinem Alter anhand einer Tabell des Arbeitsamtes ergibt) höher als 33862,50 EUR ist.

Rechtliche Lösung: für 7 Monate wird 4837,50 als beitragspflichtige Einnahmen bei dir angesetzt (auch wenn laufend NULL bezogen wird).
4837,50 x Beitragssatz der Kranken- und Pflegeversicherung = ca 880 EUR Beitrag pro Monat.

Die Sache mit der Anrechnung der Einnahmen Deines Ehemannes spielt hier keine Rolle mehr, weil Dein eigenen Einkommen (also das angesetzte von 4837,50 höher ist, als das , was über Deinen Mann zum Ansatz kommen würde. Das wäre nämlich nur 2418,75 EUR.

Hört sich recht kompliziert an: ich mach das den ganzen Tag

sehr gut beschrieben : siehe hier

https://www.daimler-bkk.com/beitraege/b ... findungen/

Fiete0505
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Beitrag von Fiete0505 » 14.03.2021, 16:50

Hallo Heinrich,

vielen Dank für die ganze Mühe.
bin total verzweifelt, da ich befürchte, dass ich am ende monatlich jetzt den Höchstsatz bezahlen muss und ich dann so viel für die Krankenkasse bezahle, wie ich vorher verdient habe.

Brutto habe ich ca. 2100 Euro verdient (Netto dann dementsprechend....)
Wenn ich jetzt 700 Euro plus Pflegeversicherung selbst bezahlen muss, bin ich fast bei meinem vorherigen Gehalt.

Mein Ehemann liegt über der Bemessungsgrenze.

Ich werde gleich noch mal ein Bild des Fragebogens hochladen, sobald ich verstanden habe, wie man das macht.

VIELEN DANK

heinrich hat geschrieben:
08.03.2021, 08:57
Hallo,

ich weiß nicht, wer Dir was empfohlen hat.
Es ist auch nicht ganz so einfach vorzustellen, wie der Fragebogen aussieht, den Du vor Dir liegen hast und ich eben nicht.

Ganz bestimmt ist auf diesem Fragebogen aber eine Rubrik: "sonstige Einnahmen" enthalten.

Es gibt hunderte von Einnahmenarten, die ein Mensch haben kann. Da braucht man eben die Rubrik: sonstige Einnahmen.

Das was ich verstanden haben:
Die hast zuletzt ein Brutto von über 4837,50 gehabt.
Kündigungsfrist von 7 Monaten wurde nicht eingehalten.

Jetzt muss ich hellsehen: Du hast eine soooo hohe Abfindung erhalten, dass
der Arbeitsentgeltanteil (prozentualer Anteil der Abfindung, der sich auch Dauer der Beschäftigung und Deinem Alter anhand einer Tabell des Arbeitsamtes ergibt) höher als 33862,50 EUR ist.

Rechtliche Lösung: für 7 Monate wird 4837,50 als beitragspflichtige Einnahmen bei dir angesetzt (auch wenn laufend NULL bezogen wird).
4837,50 x Beitragssatz der Kranken- und Pflegeversicherung = ca 880 EUR Beitrag pro Monat.

Die Sache mit der Anrechnung der Einnahmen Deines Ehemannes spielt hier keine Rolle mehr, weil Dein eigenen Einkommen (also das angesetzte von 4837,50 höher ist, als das , was über Deinen Mann zum Ansatz kommen würde. Das wäre nämlich nur 2418,75 EUR.

Hört sich recht kompliziert an: ich mach das den ganzen Tag

sehr gut beschrieben : siehe hier

https://www.daimler-bkk.com/beitraege/b ... findungen/


heinrich
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Beitrag von heinrich » 14.03.2021, 19:43

ich verstehe die Frage nicht mehr.

Das ist ja sogar eine Rubrik drin, wo das mit der Abfindung eingetragen wird.

Wo ist denn jetzt noch das Problem. Willst Du betrügen und von jemand hier den Freischein bekommen, dass
Du das nicht angebenen musst.

Aber wie auch immer:
mit oder ohne Abfindung.
Weil dein letztes Brutto 2100 EUR hoch war

und Dein privat versicherter Ehemann ein Brutto von mehr als 4837,50 EUR hat,

wird der Beitrag aus der Hälfte von 2418,75 berechnet.

Der gesamte Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt dann je nach Krankenkasse bei ca. 450 bis 470 EUR.

Fiete0505
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Beitrag von Fiete0505 » 14.03.2021, 20:00

Hallo und noch mal danke.

Selbstverständlich möchte ich hier keine Anleitung für irgendwelche Betrügereien.
Dann ist das falsch rüber gekommen und ich entschuldige mich.

Ich wusste nur nicht, was ich am besten wo wie eintrage, weil ich ja auch nicht unsere Einkünfte offen legen möchte.
Und 400 Euro ist ja auch was anderes als 700, nur möchte ich halt sicher gehen, da nichts falsch zu machen.

Also, noch mal sorry und auch für meine Blödheit, dass Ding richtig auszufüllen.

lg

heinrich
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Re: Freiwillige KV in GKV/Ehepartner in PKV

Beitrag von heinrich » 18.03.2021, 19:26

Mensch Fiete, ich würde Dir ja gerne schöne Dinge sagen.

ABER: eine freiwillig versicherte Person MUSS die Einkünfte offen legen.
DANN; wenn der Ehegatte nicht gesetzlich versichert, auch dessen Einkünfte.


Du musst nicht wissen, was beitragspflichtig ist.
Das machen dann die Menschen, die das tagtäglich machen bei der KK.

Du füllst bitte alle Fragen RICHTIG aus..

Oder: du rufst mal bei der Krankenkasse an, wie denn was gemeint ist.

Ein Tipp, weil legal, geb ich noch. Mit einem Arbeitsverhältnis von mehr als 450 EUR bestünde
Versicherungspflicht. Die Abfindung wäre dann nicht mehr beitragspflichtig.
Inwieweit sich eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf den Arbeitslosengeldanspruch auswirkt , kann ich aber nicht sagen

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