Haushaltshilfe und Kostenübernahme

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Miep
Beiträge: 204
Registriert: 07.10.2011, 14:17

Haushaltshilfe und Kostenübernahme

Beitrag von Miep » 07.07.2023, 14:06

Guten Tag, ich habe folgende Frage:

Wenn eine alleinerziehende Mutter ihr 4jähriges Kind ins Krankenhaus begleiten muss,keine Betreuung für das 8jährige Geschwisterkind privat organisierbar ist (Kind kann nicht über Nacht allein bleiben, muss vor und nach der Schule/Hort betreut werden), wäre Haushaltshilfe die einzige Möglichkeit, um eine Inobhutnahme durch das Jugendamt zu verhindern.

Nun ist das Kind, das ins Krankenhaus muss, privat versichert und die Mutter ist gesetzlich versichert. Die Kosten für den stationären Aufenthalt der Mutter als Begleitperson trägt die PKV des Kindes, aber eine Haushaltshilfe zwecks Betreuung des Geschwisterkindes zu Hause zahlt die PKV nicht. Ist in o.g. Fall eine Kostenüübernahme durch die GKV der Mutter möglich? Danke.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Haushaltshilfe und Kostenübernahme

Beitrag von Czauderna » 07.07.2023, 14:51

Hallo,
ja, jedenfalls kenne ich es noch so, wenn die Mutter (alleinerziehend) als Begleitperson eines Kindes mit ins Krankenhaus muss und noch weitere Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben, dann kann die Kasse in diesen Fällen Haushaltshilfe leisten.
Siehe auch dazu das hier - https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 97804.html
Gruss
Czauderna

ratte1
Beiträge: 894
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Re: Haushaltshilfe und Kostenübernahme

Beitrag von ratte1 » 07.07.2023, 19:09

Hallo czauderna,

m.E. wäre für eine Leistungserbringung Voraussetzung, dass das erkrankte Kind gesetzlich krankenversichert ist, da es eine Nebenleistung seiner stationären Behandlung ist.

MfG

ratte1

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Haushaltshilfe und Kostenübernahme

Beitrag von Czauderna » 07.07.2023, 19:51

ratte1 hat geschrieben:
07.07.2023, 19:09
Hallo czauderna,

m.E. wäre für eine Leistungserbringung Voraussetzung, dass das erkrankte Kind gesetzlich krankenversichert ist, da es eine Nebenleistung seiner stationären Behandlung ist.

MfG

ratte1
Hallo ratte1,
deshalb habe ich geschrieben "kann" und einen Link gesetzt. Man müsste mal die Satzung der betreffenden Kasse studieren und dann entscheiden, ob es sich hier um eine Nebenleistung oder um einen eigenen Anspruch handelt (von der Mutter) - in § 38 SGBV habe ich jetzt keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Kinder selbst gesetzlich versichert sein müssen. Vielleicht gibt uns die Ratsuchende ja ein Feedback.
Gruss
Czauderna

GS
Beiträge: 150
Registriert: 02.01.2016, 17:59

Re: Haushaltshilfe und Kostenübernahme

Beitrag von GS » 08.07.2023, 01:57

Für den Fall, dass die Haushaltshilfe für die als medizinisch notwendig anzusehende Betreuung des 8-jährigen Kindes verweigert würde, wäre es interessant zu erfahren, auf welche ihn festlegende Vorschrift sich der der bei der Kasse zuständige Entscheider verwinden - berufen - könnte.

Bei so viel Konjunktiv mal ein erfrischender Imperativ aus der Profifußballszene:
"Mach et, Otze!"

Ok, bliebe allenfalls noch zu hinterfragen, ob nicht derjenige, dem die PKV-Mitgliedschaft des 4-jährigen Kindes zu verdanken ist, nicht eventuell auch einspringen könnte, und wenn nein, warum nicht.

Gruß
von GS

ratte1
Beiträge: 894
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Re: Haushaltshilfe und Kostenübernahme

Beitrag von ratte1 » 08.07.2023, 09:32

Hallo GS,

der Versicherungsfall ist doch das im Krankenhaus zu behandelnde Kind. Dieses ist jedoch nicht gesetzlich versichert. Warum soll die gesetzliche KK dann für die (Haushaltshilfe als) Nebenleistung aufkommen?
Dein Vorschlag, ggf. den PKV-Versicherten dafür aufkommen zu lassen, finde ich auch passend.

@czauderna,

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Aber natürlich könnte die Satzung einer KK auch in dem geschilderten Fall hier eine Leistung vorsehen, daher ist deine Empfehlung der Nachfrage sicher sinnvoll.

MfG

ratte1

Antworten