Heil- und Kostenplan ->muß ich einen zweiten stornieren?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Pascal
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Heil- und Kostenplan ->muß ich einen zweiten stornieren?

Beitrag von Pascal » 26.10.2007, 20:36

Hallo,

ich habe einen Heil- und Kostenplan von meiner Krankenkasse bewilligt bekommen. Es geht um eine Zahnbehandlung(Implantate/ Brücken). Die Krankenkasse zahlt da Geld dazu.

Jetzt habe ich bei einem anderem Zaharzt eine zweiten Heil- und Kostenplan machen lassen und diesen hat mir meine Krankenkasse wieder bewilligt(mit der Aussage, dass ich den zuvor bewilligten Heil- und Kostenplan hätte eigentlich stornieren müssen).

Jetzt vergleiche ich gerade die Kosten mit einem dritten Zahartzt, dieser hat mir einen weiteren Heil- und Kostenplan erstellt. Der Zahnarzt sitzt im Ausland(EU). Kann ich diesen Heil- und Kostenplan jetzt wieder bewilligen lassen, von meiner Krankenkasse, oder muß ich den alten erst stornieren?

Können mir durch die Stornierung Nachteile entstehen? Also könnte der neue dann evtl. nicht bewilligt werden und dann ein erneut ausgestellter in Deutschland auch nicht und ich stehe am Ende ganz dumm da? Ich muß dazu sagen, dass die Krankenkasse sehr ungezogen auf meine Anfragen reagiert hat und auch der Zahnarzt in Deutschland sehr frech wurde. Zunächst hat die Krankenkasse mir z.B. den Heil- und Kostenplan nicht zu mir geschickt und auch nicht schicken wollen. Erst auf nachdrücklichen Wunsch, wurde mir dann doch der Heil- und Kostenplan zugeschickt - und zwar dann vom Zahnartzt - der diesen auch nicht rausgeben wollte.

Gruß

Pascal

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 29.10.2007, 15:03

Hallo,

zunächst leuchtet mir nicht ein,w eshalb Sie sich 3 Heil- und Kostenpläne haben erstellen.

Der 3. Heil-und Kosteplan kann aber -soweit ich weiß- nicht von der Krankenkasse genehmigt werden, weil die Leistung nicht in Deutschland erbracht wird und damit auch keine Sachleistung ist.

Wenn Sie den Zahnersatz im Ausland anfertigen lassen wollen, tragen Sie das Risiko, ob und ggf.in welchem Umfang Kosten erstattet werden.

Dafür reichen Sie die Zahnersatzrechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese wird ein Gutachten in Auftrag gebenmit der Fragestellung, ob der Zahnersatz sachgerecht angefertigt wurde und dem deutschen Standard entspricht.

Gruß

ratte1

Pascal
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Beitrag von Pascal » 29.10.2007, 18:48

Aber im EU-Ausland ist das doch gleichzusetzen mit Deutschland. Da sehe ich auch nicht das Problem. Nur - darf ich 3 Heil- und Kostenpläne erstellen lassen, ohne den vorherigen zu stornieren?

Den zweiten habe ich zum Vergleich, von einem anderen Zahnarzt anfertigen lassen. Den dritten habe ich im EU-Ausland anfertigen lassen, auch zum Vergleich.

Pascal

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 29.10.2007, 20:03

Noch gibt es in den einzelnen EU-Länder unterschiedliche Krankenversicherungen und -versorgungen. Daher kann nicht einfach Deutschland mit dem EU-Ausland gleichgesetzt werden.

Ein Problem könnte es schon werden, da Sie nur dann einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung haben, wenn der Zahnersatz dem deutschen Standard entspricht, und dass erfahren Sie erst nach der Versorgung.

Sollte der Standard nicht erreicht worden sein, zahlt Ihre Krankenkasse nicht!

Natürlich können Sie den 3.Heil- und Kostenplan einreichen, eine Bewilligung kann hierfür aber nicht erolgen. Das liegt dann aber nicht daran, dass es schon der 3. ist, sondern dass keine Bewilligung für im Ausland erstellte Kostenvoranschläge erfolgen wird.

Gruß

ratte1

Pascal
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Beitrag von Pascal » 29.10.2007, 21:24

Also das Ausland ist Ungarn. In der geleichen Praxis hat sich auch ein Bekannter von mir behandeln lassen und die Krankenkasse hatte damals gezahlt. Also das kann mit dem Ausland nix zu tun haben, weil es ja EU-Ausland ist und diese alle nach EU-Recht behandeln. Dem müssen sich doch wohl auch die Krankenkassen beugen. Oder gitl hier deutsches Recht vor EU-Recht?

Gruß

Pascal

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 29.10.2007, 22:07

Die Leistungen bei Krankheit - hierzu gehört natürlich auch der Zuschuss zum Zahnersatz - ist im Sozialgesetzbuch 5 festgehalten, der für die Bundesrepublik Deutschland gilt.

Selbstverständlich gibt es im Rahmen des EU-Rechts Möglichkeiten sich Leistungen bei Krankheit auch in anderen EU-Ländern zu beschaffen und sich Kosten von der Krankenkasse erstatten zu lassen.

Aber natürlich müssen die Leistungen auch mit denen in Deutschland vergleichbar sein. Wenn der Zahnersatz aus dem anderen EU-Staat also minderwertig sein sollte, gibt es kein Geld von der deutschen Krankenkasse. Auf dieses Risiko wollte ich Sie lediglich hinweisen.

Gruß

ratte1

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