Ich soll lt. KK eine erneute Wiedereingliederung machen!

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mrymen
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Ich soll lt. KK eine erneute Wiedereingliederung machen!

Beitrag von mrymen » 30.10.2008, 22:32

Hallo Ihr Lieben,

ich hab mal wieder eine Frage.
Sorry, dass ich so oft nerve...

Also, ich war doch auf Reha (März) über den Rententräger.
Anschl. gleich in eine stufenweise Wiedereingliederung.
Diese wurde dann von mir abgebrochen, da ich das Ganze nicht
gepackt habe (psychisch und körperlich).
Seit Sept. bin ich in Krankengeld über die Kasse.
Nun mache ich im Nov. eine Schmerztherapie (ambulant).
Mein Hausarzt schreibt mich solange krank, bis ich wieder "fit" bin.
Doch jetzt macht meine Kasse bereits Druck!
Ich sollte doch nach der Schmerztherapie eine erneute Wiedereinglieder
probieren!

Meine Frage:
Wer entscheidet,
-wann ich diese erneute Wiedereingliederung antrete?
-wie lange diese läuft?

Ich möchte nicht, dass sich die Kasse mit meinem Arbeitgeber austauscht!
Am liebsten wäre es mir, wenn ich mit meinem Hausarzt entscheiden kann, wann ich die Wiedereingliederung starte und wie lange diese läuft!

PS: Bei meiner ersten Wiedereingliederung (über Rententräger) wurde ich sofort (1 Woche) nach Rehaende in die Wiedereingliederung gesteckt!
War viel zu früh! Lt. Rehaanstalt mußte ich innerhalb von 2 Wochen nach Rehaende die Wiedereingliederung antreten, da ich sonst Probleme bekommen könnte.

Wer kann mir bitte helfen?
Ich fühle mich total unter Druck gesetzt!
Mein Hausarzt hält zu mir! Mein Arbeitgeber kann mit mir nichts mehr anfangen, würde jedoch einer erneuten Wiedereingliederung zustimmen.
(Ist sehr sozial! Außerdem könnte ich mir während dieser Zeit nach einen neuen geeigneteren Stelle zusehen).

Danke
frank

sunshiner81
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Beitrag von sunshiner81 » 31.10.2008, 11:49

Sprich doch mal mit deinem Krankengeldsachbearbeiter. Die steuern sowas alles (Krankengeldfallmanager). Eine Wiedereingliederung über die Rentenversicherung muss innerhalb von 2 Wochen nach Reha-Ende angetreten werden. Ansonsten geht die Maßnahme über die Krankenkasse.

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