Kostenbeteiligung bei Rollator abgelehnt

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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sensei
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Kostenbeteiligung bei Rollator abgelehnt

Beitrag von sensei » 27.12.2023, 18:22

Hallo,

ich möchte Euch um Eure Einschätzung bitten.

Meine Schwiegermutter 86 Jahre Pflegestufe 2 ist schon seit einiger Zeit unsicher auf den Beinen. Aber weder wir noch die Hausärztin konnte Sie von den
Vorteilen eines Rollators überzeugen. Dann ist es passiert. Sie ist in der Stadt gestürzt und mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort haben die Untersuchungen gezeigt, dass Sie sich diverse Prellungen, Blutergüsse und Verstauchungen zugezogen hat. Nach einem Tag (Samstag Nachmittag) wurde sie entlassen aber wir mussten feststellen, dass durch Angst, Schmerzen ... ihre 'Bewegungsunsicherheit' deutlich schlimmer geworden ist. Im Krankenhaus hat man uns dann dazu geraten dringend Rollatoren für draußen und drinnen zu beschaffen. Einen sehr gut erhaltenen Rollator für draußen konnten wir im Bekanntenkreis auftreiben. Für die Wohnung nicht. Im Wunsch schnell zu handeln haben wir dann einen (sehr guten) Indoor Rollator bei einem Onlinehändler bestellt (ein Fehler wie ich mittlerweile gelernt habe). Der wurde auch, wie versprochen per Express am Dienstagmorgen geliefert. Am Montag hat die Hausärztin ein Rezept für einen Indoor Rollator ausgestellt.
Das Rezept habe ich bei der Krankenkasse eingereicht und eine Kostenbeteiligung beantragt. Diese hat die Krankenkasse abgelehnt, da wir uns erst mit der Verordnung an die Krankenkasse bzw. einen Vertragspartner hätten wenden müssen. Ok, das haben ich jetzt gelernt. Aber gleich jede Kostenbeteiligung ablehnen? Ich denke über einen Widerspruch nach aber wie sollte ich den begründen? Den Sachverhalt hatte ich ja bereits geschildert.
Was meint Ihr, lohnt sich ein Widerspruch?
Gruß Dirk

Czauderna
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Re: Kostenbeteiligung bei Rollator abgelehnt

Beitrag von Czauderna » 27.12.2023, 18:51

Hallo und willkommen im Forum,
so, wie geschildert - ja, auf jeden Fall. Die Pflegekasse wird ggf. nicht den kompletten Kaufpreis erstatten aber zumindest den Betrag, der beim Bezug über einen Vertragslieferanten angefallen wäre.
Du hast eine Kassenverordnung von der Ärztin erhalten, demzufolge muss die Kasse leisten.
Du könntest dir auch einen Vertragslieferanten benennen lassen und über die Verordnung dort einen anderen Rollator besorgen und den selbst besorgten Rollator z.B. spenden (Pflegeheim) - den Kaufpreis kannst du dann von der Steuer absetzen.
Gruss
Czauderna

Kehlchen
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Re: Kostenbeteiligung bei Rollator abgelehnt

Beitrag von Kehlchen » 27.12.2023, 22:42

Hallo sensei, ich kenne eine Frau (auch mit Pflegegrad 2, aber das ist m.W. nicht wichtig für die Frage) in ähnlichem Alter wie deine Schwiegermutter, die die Verordnungen vom Orthopäden erhielt und sich, nachdem sie sich in einem Fachgeschäft umgeguckt hatte, die Rollatoren online bestellt hat. Die von ihr gewünschten Modelle kosteten mehr als die „Kassenmodelle“ (als das was die Krankenversicherung erstattet), die Differenz bezahlte sie selber. Sie hatte keine Vorgaben eines Vertragspartners o.ä. und keine Probleme mit der gesetzlichen KV.
MfG Kehlchen

sensei
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Re: Kostenbeteiligung bei Rollator abgelehnt

Beitrag von sensei » 29.12.2023, 12:56

Hallo,

@Kehlchen: So kannte ich das bisher auch. Kommt vielleicht auf die KK an.

So Widerspruch ist raus. Vielen Dank für die Unterstützung!

Ich wünsche allen im Forum einen Guten Rutsch!

Gruß Dirk

P.S. Mit dem Firefox kann ich mich an dem Forum nicht anmelden weil ein Zertifikat abgelaufen ist ...

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