Kostenerstattung nach Befundstellung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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ichselbst
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Kostenerstattung nach Befundstellung

Beitrag von ichselbst » 08.07.2015, 19:57

Hallo,

ich habe eine Frage.

Man geht zum Arzt und schildert sein Problem. Der Arzt geht nicht wirklich auf die Problematik ein und macht keine weiteren Untersuchungen. Das Problem wird schlimmer und man geht wieder hin. Der Arzt winkt die Beschwerden als psychosomatisch ab. Der Patient will es aber untersucht bekommen und lässt einen Test machen. Der Arzt stellt dafür eine Rechnung aus. Danach stellt sich heraus, dass aufgrund des selbst eingeleiteten Tests eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, die OPs und Chemo nach sich zieht. Warum erstattet die Krankenkasse dann nicht die Kosten für den Test an den Patienten zurück, obwohl der Arzt dem hätte eigentlich nachkommen müssen?

Czauderna
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Re: Kostenerstattung nach Befundstellung

Beitrag von Czauderna » 08.07.2015, 21:03

ichselbst hat geschrieben:Hallo,

ich habe eine Frage.

Man geht zum Arzt und schildert sein Problem. Der Arzt geht nicht wirklich auf die Problematik ein und macht keine weiteren Untersuchungen. Das Problem wird schlimmer und man geht wieder hin. Der Arzt winkt die Beschwerden als psychosomatisch ab. Der Patient will es aber untersucht bekommen und lässt einen Test machen. Der Arzt stellt dafür eine Rechnung aus. Danach stellt sich heraus, dass aufgrund des selbst eingeleiteten Tests eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, die OPs und Chemo nach sich zieht. Warum erstattet die Krankenkasse dann nicht die Kosten für den Test an den Patienten zurück, obwohl der Arzt dem hätte eigentlich nachkommen müssen?
Hallo,
weil bei der Kasse das Kostenerstattungsverfahren nicht gewählt wurde ?
Hinzu kommt noch, dass der Test auf Wunsch des Patienten erfolgte.
Wie hoch war denn die Rechnung ?
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 08.07.2015, 21:17

Und was für ein Test War das?

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 09.07.2015, 19:33

mich selbst betrifft es nicht. ich war nur letzte Woche bei meiner Krankenkasse um was für mich zu klären. da hab ich das Gespräch vom Nachbartisch mitbekommen, bei dem ein anderer Versicherter die arme Dame von der Krankenkasse fast zu Minna gemacht hat, weil die Kasse ihm die Kosten nicht erstattet. er war so aufgebracht und hat sich recht lautstark darüber beschwert.

er hat wohl einen Test auf Blut im Stuhl auf eigene Kosten machen lassen, weil der Arzt keine Darmspiegelung machen wollte und auch sonst nichts untersuchen wollte. er hat das dann auf eigenen Wunsch gemacht. der Test war wohl positiv, woraufhin dann die Darmspiegelung gemacht wurde, bei der Darmkrebs festgestellt wurde. jetzt wird er operiert und muss danach zur Chemo.

um wieviel es in seiner Rechnung geht weiß ich nicht.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 09.07.2015, 22:08

Ist der Patient über 50, so hat er Anspruch auf die Darmkrebs-Früherkennungs-Maßnahmen: https://www.krebsinformationsdienst.de/ ... hp#inhalt2

Und egal in welchem Alter, bei einem Verdacht ist der Arzt verpflichtet, zu handeln.

Dass die Kasse im Nachhinein nicht zahlt, liegt am in D bestehenden Sachleistungsprinzip. Und dem Problem, dass auch Ärzte nicht immer edel, hilfreich und gut sind, sondern vorrangig an Monetärem interessiert. Da in den goldenen 1980er Jahren manchen Ärzte mehr als 24 Stunden am Tag arbeiteten (bzw. Leistungen abrechneten), gibt es mittlerweile ein umfassendes System aus Regelleistungsvolumen, maximaler Patientenanzahl, Obergrenze der Gesamtvergütung und anderen netten Dingen. All dies führt dazu, dass Ärzte ihre Abrechnungen zu Kassenlasten nicht mehr ins Unermessliche steigern können und gerne IGeL-Leistungen anbieten, die zusätzliche Einnahmen versprechen. Fangen die Kassen nun an, diese Leistungen an ihre Versicherten zu erstatten, öffnen sie einer neuen, zusätzlichen Einnahmequelle für Ärzte und zusätzlichen Ausgaben für alle Versicherten Tür und Tor.

Das Verhalten des Arztes - wenn es so war wie beschrieben - grenzt für mich schon an unterlassene Hilfeleistung. Bei einem Verdacht die Kassenleistung verweigern und eine IGeL-Leistung verkaufen - da hätte ich dem Versicherten zu einer Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung geraten.

Und, ja, wenn man einen solchen Verdacht hat, meint man, man hätte keine Zeit für nichts mehr, aber vorher bei der Kasse nachfragen hätte wahrscheinlich viel Ärger erspart.

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 10.07.2015, 08:59

ich hoffe ich gerate nie an solch einen Arzt, der auf Kosten meiner Gesundheit seine Tasche voll machen will.

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