Hallo, der nachfolgende Text stammt von klaushei und befand sich im falschen Thread
Ich verstehe es einfach nicht
@heinrich wo bist Du??? erkläre es mir
Wie meine KK das Geld Ihrer Mitglieder verpulvert
Meine KK bezahlt Reiseimpfungen egal ob auf privat Rezept oder Gesundheitskarte
Ich habe mich von meinem Arzt bequatschen lassen es auf privat Rezept zu bestellen
Okay Ware erhalten Rechnung an KK in Höhe von 135,00 gesendet
Eingang auf meinem Konto 120,00 minus 15,00 Erklärung gefordert nichts die ignorieren mich
Die wissen doch genau wie ich Ticke ich hole mir jeden cent zurück schreiben an die
Aufsichtsbehörden der KK sind schon raus fehlt nur noch Schreiben/Klage an das Sozialgericht
Mit Sicherheit sitzt da ein KK-Mitarbeiter nen langen Tag dran um das wieder in Ordnung zu bringen
bzw. die schreiben zu beantworten.
Der Mann muss ja bezahlt werden
Das war die Antwort von Heinrich
das ist nicht so mein Fachgebiet.
Sprich doch einfach mal mit deiner KK, warum dieses oder jenes passiert.
Die beiden Originalbeiträge habe ich gelöscht und den anderen Thread wieder entsperrt.
Gruss
Czauderna
Kostenerstattung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Kostenerstattung
Hallo,
ich schreibe mal meine Meinung dazu -
Die Kasse hat einer Erstattung vorgenommen, obwohl es sich um eine Privatverordnung gehandelt hat. Warum sie das gemacht hat, ohne dass vorher das Kostenerstattungsverfahren gewählt wurde, spielt hier erst mal keine Rolle.
Berechnung des Erstattungsbetrags nach meiner Auffassung:
Gesamt kosten 135,00 €
./. 10,00 € (Verordnungsblattgebühr)
Zwischensumme 125,00 €
./. 5,00 € (Abschlag für Verwaltungskosten)
Erstattung 120,00 €
Den Verwaltungseinabschlag kann man in den jeweiligen Satzungen der Krankenkassen finden, deshalb kann ich also nicht sagen, ob die 5,00 € richtig sind, aber anders wäre die Rechnung nicht aufgegangen – gleiches gilt auch für die VO-Gebühr. Zum Abschlag für Verwaltungskosten habe ich (gegoogelt) das gefunden - https://www.haufe.de/id/beitrag/kostene ... 37911.html
Gruss
Czauderna
ich schreibe mal meine Meinung dazu -
Die Kasse hat einer Erstattung vorgenommen, obwohl es sich um eine Privatverordnung gehandelt hat. Warum sie das gemacht hat, ohne dass vorher das Kostenerstattungsverfahren gewählt wurde, spielt hier erst mal keine Rolle.
Berechnung des Erstattungsbetrags nach meiner Auffassung:
Gesamt kosten 135,00 €
./. 10,00 € (Verordnungsblattgebühr)
Zwischensumme 125,00 €
./. 5,00 € (Abschlag für Verwaltungskosten)
Erstattung 120,00 €
Den Verwaltungseinabschlag kann man in den jeweiligen Satzungen der Krankenkassen finden, deshalb kann ich also nicht sagen, ob die 5,00 € richtig sind, aber anders wäre die Rechnung nicht aufgegangen – gleiches gilt auch für die VO-Gebühr. Zum Abschlag für Verwaltungskosten habe ich (gegoogelt) das gefunden - https://www.haufe.de/id/beitrag/kostene ... 37911.html
Gruss
Czauderna