Kostenübernahme Fahrradergometer

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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paul51
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Kostenübernahme Fahrradergometer

Beitrag von paul51 » 11.09.2016, 21:40

Hallo,

habe eine Diagnose als Adipositas und eine arterielle Hypertonie, sowie ein monströsen Leistenbruch als Diagnose. Nun solle ich mich einer Leistenbruch Operation unterziehen. Dieser ist zwar schon etwas größer als normal.
Jetzt wurde die Operation verschoben, weil ich zu ein großes Übergewicht habe (BMI= 43,2). Wenn das jetzt geschehen wäre, wäre es eine Risiko Operation, bei dem jetzigen Gewichtszustandes und der körperlichen Konstellation.
Darum soll ich eine Gewichtsreduzierung durchführen und meine Herz-Kreislauf-Kondition sowie meine kardiopulmonale Leistungsfähigkeit steigern. Da ich auf Grund des monströsen Leistenbruchs nicht alle Sportarten ausüben kann um diese Kriterien zu erfüllen, wurde mir ein Fahrradergometer verordnet von den Ärzten. Weil es die einzigste Möglichkeit ist um zu trainieren.

Damit ich diesen Gewichtsverlust erreichen kann und gleichzeitig die Herz-Kreislauf-Kondition sowie die kardiopulmonale Leistungsfähigkeit trainieren kann.

Leider wurde der Antrag auf Kostenübernahme durch die KK nicht gewährt.

Was kann ich jetzt noch tun? Wie kann ich die KK überzeugen, das ich unbedingt das Fahrradergometer benötige um diese Punkte zu trainieren. Kann, wie gesagt, nicht alle Sportarten auf Grund des monströsen Leistenbruches ausüben.

Gruß paul51

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.09.2016, 22:50

Hallo,
Wenn ein Vertragsarzt ein Hilfsmittel zu Lasten der Kasse verordnet welches auch im Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist, dann muss es auch die Kasse grundsätzlich übernehmen. Die Kasse kann vor der Entscheidung den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, die medizinische Notwendigkeit zu überprüfen und zu bestätigen.
Hier stellt sich nun folgende Frage - wie sah die Verordnung seitens der Aertze aus - war es ein Kassenrezept ?. Mit welcher Begruendung wurde das Hilfsmittel durch die Kasse abgelehnt oder handelt es sich um kein zugelassenes Hilfsmittel ?
Gruß
Czauderna

paul51
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Beitrag von paul51 » 12.09.2016, 13:53

Hallo,

also es war ein Kassenrezept. Drauf stand 1 Fahrradergometer. Diagnose Adipositas
Dringende Gewichtsabnahme für OP
BMI:43,2. aus medizinischen Gründen nötig.
Das war der Text auf dem Rezept.

Die Krankenkasse lehnte dieses ab. Der Text dazu:
" Vor diesem Hintergrund ist das von Ihnen beantragte Hilfsmittel den Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zuzuordnen."

Habe dazu noch zwei ausführliche Ärztliche Begründungen von der Hausärztin und vom Oberarzt der Charité beigefügt. Hier wurde das nochmals richtig Begründet warum ich das nötig brauche.

Trotzdem wurde das Abgelehnt von der KK.

Was kann ich jetzt noch tun?

Gruß paul51[/i]

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.09.2016, 15:21

paul51 hat geschrieben:Hallo,

also es war ein Kassenrezept. Drauf stand 1 Fahrradergometer. Diagnose Adipositas
Dringende Gewichtsabnahme für OP
BMI:43,2. aus medizinischen Gründen nötig.
Das war der Text auf dem Rezept.

Die Krankenkasse lehnte dieses ab. Der Text dazu:
" Vor diesem Hintergrund ist das von Ihnen beantragte Hilfsmittel den Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zuzuordnen."

Habe dazu noch zwei ausführliche Ärztliche Begründungen von der Hausärztin und vom Oberarzt der Charité beigefügt. Hier wurde das nochmals richtig Begründet warum ich das nötig brauche.

Trotzdem wurde das Abgelehnt von der KK.

Was kann ich jetzt noch tun?

Gruß paul51[/i]
Hallo,
also die Kasse meint, dass die Gewichtsabnahme auch anders gehen muss und das das verordnete Gerät kein spezielles Hilfsmittel darstellt, welches Bestandteil einer medizinisch überwachten Therapie ist. Du hast nun die Möglichkeit gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen, der möglichst ausführlich und vor allem medizinisch begründet sein sollte - d.h. mit der Ablehnung zu dem Arzt, der das Kassenrezept ausgestellt hat, denn der muss sich ja etwas dabei gedacht haben, als er die Verordnung ausstellte - er kann dir sicherlich bei der Widerspruchsbegründung helfen oder diese vielleicht sogar selbst verfassen, was natürlich noch viel hilfreicher für dich wäre. Im Widerspruch solltest du auch auf die Einschaltung des MDK bestehen und dort auf eine persönliche Vorstellung.
Diese Möglichkeit hast du - allerdings will ich dir nicht vorenthalten, dass ich persönlich deine Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch nicht allzu hoch einschätze, wenn dir dein Arzt nicht wirklich eine Super-Widerspruchsbegründung bzgl. der medizinischen Notwendigkeit dieses Gerätes formuliert.
Gruss
Czauderna

Lighthouse
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Fahrradergometer

Beitrag von Lighthouse » 13.09.2016, 05:10

Moin, Moin paul51,

in den Widerspruch gehen und einen Anwalt einschalten, wobei ich ehrlich gesagt keine Chance sehe Deinen Vorstellungen Abhilfe zu schaffen.

Ich selber wähle intelligente Lösungen, die für die Krankenkasse allerdings wesentlich kostspieliger sind. Beispielsweise würde ich für vierzehn Tage in eine Klinik gehen und mich behandeln lassen. Beispielsweise in Essen, Berlin oder München. Naturheilkundliche Komplextherapie heißt die Behandlungsform. Du bekommst sogar die An- und Abreise bezahlt.

Dann würde ich mich zu einer Neurologin begeben, mich in eine Klinik einweisen lassen, wie beispielsweise die Schön Klinik, Bad Bramstedt. Dort bleibst Du 8 bis 12 Wochen und verlierst Pfunde, wirst sportlich geschult und lernst den Umgang mit Lebensmitteln.

Auch ich hatte Probleme mit dem MDK und der Krankenversicherung. Also bleibt Dir nichts anderes über als Intelligente Lösungen zu suchen. Konfrontationen lohnen sich nicht.

Liebe Grüße
Rolf

Liebe Grüße
Rolf

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.09.2016, 13:44

Hier wurde bereits alles gesagt/geschrieben.

http://www.juraforum.de/forum/t/fahrrad ... se.565429/

paul51
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Beitrag von paul51 » 18.09.2016, 20:00

Hallo,

ich glaube man hat mich hier etwas falsch Verstanden oder ich habe es etwas unverständlich geschrieben. Es geht hauptsächlich um die Steigerung der kardiopulmologischen Belastbarkeit und das Training der Herz-Kreislauf-Kondition. Dadurch verliere ich auch automatisch Gewicht, weil ja dadurch die Fettverbrennung angekurbelt wird. Durch meinen monströsen Leistenbruch kann ich nicht alle Sportarten ausüben. Darum haben mir die Ärzte ein Fahrradergometer verschrieben bzw. verordnet. Dann kann ich zu hause trainieren, wenn draußen mal schlechtes Wetter ist und ich kann nicht mit dem Rad draußen rumfahren. Auch wurde mir gesagt, ich soll FdH (Friss die Hälfte) machen, auch bin ich in einer Diätberatung.
Das sind nun die Hauptkomponenten, die ich im Vorfeld der Operation machen soll. Ich soll an Gewicht verlieren und gleichzeitig diese o.g. Punkte trainieren. Weil die Operation im Januar 2017 stattfinden soll und diese geht über 4-5 Std. und danach noch 3 Tage auf ITS. Darum soll ich diese Punkte trainieren.

Auch werde ich eine persönliche Begutachtung erwirken, das mich die Ärzte des MDK sehen, warum ich dieses Gerät bzw. Hilfsmittel benötige. Dann können sie sich den monströsen Leistenbruch ansehen und dann Begutachten, das ich nicht alle Sportarten ausüben kann.

Gruß paul51

broemmel
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Beitrag von broemmel » 18.09.2016, 20:30

Und bei schlechtem Wetter kannst Du im Gegensatz zu anderen nicht draußen fahren?

paul51
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Beitrag von paul51 » 18.09.2016, 20:37

ja wenn es regnet usw.

Es geht ja auch hauptsächlich um das Konditionstraining. Da ich nicht rennen bzw. Joggen oder N. Working kann. Ist das Fahrradergometer der ideale Konditionstraining.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 18.09.2016, 22:34

Es gibt aber Menschen die können auch bei Regen Fahrrad fahren. Ist bei Sportlern üblich.

Warum soll die Kasse daher etwas finanzieren was ohne weiteres mit einem normalen Fahrrad möglich ist.

Gibt es medizinische Gründe warum Du nicht nass werden darfst?

Wenn ja, dann baue darauf Deinen Widerspruch auf. Wenn nein, lass ihn sein.

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